Hallo :-P
Ich habe mal so eine frage und zwar...
Ich würde sehr gerne zum Bund gehen aber meine Frau will das einfach nicht :-(
Weil sie meint das ich zu 100% ins ausland gehen müsste...
Meine frage ist jetzt wenn ich mich Verpflichten lasse und auch noch angenommen werde...muss ich dann irgentwann ins ausland oder kann ich auch sagen ich WILL nicht ins ausland oder MUSS ich dann dahin?
mit der verpflichtungserklärung unterschreibst du auch gleichzeitig
1. deine bereitschaft für einen auslandseinsatz
2. deine bereitschaft in der Bundesrepublik dienst zu tun (dh irgendwo zwischen flensburg und berchtesgaden)
Im weiteren unterliegen Soldaten dem §11 (Gehorsamspflicht) des Soldatengesetzes:
Zitat von: gesetze-im-internet1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
Einer Kommandierung in den Auslandseinsatz ist somit Folge zu Leisten, da dieser Befehl rechtmässig, verbindlich und einen dienstlichen Zweck erfüllt ;)
Zunächst mal: Man verpflichtet sich selber.
Dann ist es seit ungefähr 1990 so, dass die Bundeswehr mehr oder weniger regelmäßig und mittlerweile in zunehmendem Maße an Auslandseinsätzen teilnimmt. Und wer für einen solchen Einsatz auserkoren wurde, der MUSS dann auch in den Einsatz! Es sei denn, er kann wirklich trifftige Gründe vorbringen, weshalb besser ein Kamerad ins Ausland geschickt wird - ein pflegebedürftiger Partner oder sowas wären solche Gründe. "Meine Frau möchte das nicht" jedoch definitiv nicht!
Allerdings ist es auch so, dass die Bundeswehr zwar prinzipiell jeden Soldaten ins Ausland schicken kann - aber trotzdem wird nur ein Teil der Soldaten wirklich in den Einsatz gehen. Kann man sich ja Pi mal Daumen ausrechnen: Es sind immer so um die 8.000 Soldaten gleichzeitig im Einsatz, pro Jahr gibt es üblicherweise 3 Kontingente - also etwa 24.000 Soldaten pro Jahr. Die Bundeswehr hat derzeit noch knapp 260.000 Soldaten, von denen so um die 220.000 ins Ausland geschickt werden könnten, plus Reservisten, plus anderes Personal für Einsätze.
Man MUSS also, wenn man geschickt wird, in den Einsatz - aber es besteht auch eine gute Chance, dass man gar nicht geschickt wird ...
Wobei das natürlich auch wieder von der Truppengattung etc. abhängt. Wer zur Infanterie geht, zu den Feldjägern, zum EOD o.ä., der wird mit großer Wahrscheinlichkeit wenigstens eine, je nach Laufbahn und Verpflichtungszeit auch diverse Touren ins Ausland mitmachen dürfen ...
Also ein Freund von mir ist beim Bund und der sagte mir das es Richtungen beruflich geben würde , in denen es nicht zwingend erforderlich ist ins Auslang gehen zu müssen ?
ZitatMan MUSS also, wenn man geschickt wird, in den Einsatz - aber es besteht auch eine Chance, dass man gar nicht geschickt wird ...
@ Thomas Tilz:
Vor der Verpflichtung als Soldat steht die SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG des Bewerbers, dass dieser mit bundesweiten Umzügen einverstanden ist, ebenso wie mit einem Auslandseinsatz.
Es gibt sicherlich den einen oder anderen Bereich in der Bundeswehr, deren Soldaten noch nie im Ausland gewesen sind und auch wahrscheinlich nie gehen werden.
Wenn man aber zur Bundeswehr geht, muss man sich Grundsätzlich zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit erklären. Ohne diese Erklärung keine Einstellung. Und dabei spielt es auch keinerlei Rolle für welche Laufbahn und Verwendung und Verwendung man sich beworben hat.
Ob man dann während seiner Dienstzeit an einem Auslandseinsatz teilnehmen muss, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Lange reden hin oder her!
JA,
Wenn du das nicht willst oder kannst, dann lass es und geh nicht zum Bund!
Herrgott! Das solche Fragen im Zeitalter von Kosovo, Afghanistan, Türkei, Horn von Afrika und Mali überhaupt noch gestellt werden... >:(>:(>:(>:(>:(
Immer loggger durch die Hose atmen, erdpichel ;) ! Solche Spezialisten überleben meist den Psychologen am Karrierecenter nicht!
Hallo, was würde eig. passieren wenn man alles unterschrieben hat, sich jedoch weigert in den Einsatz zu gehen? Also nicht das ich es vorhätte, aber es interessiert mich schon mal, also die Konsequenzen...
LG Bernd
Naja, die üblichen Konsequenzen einer Gehorsamsverweigerung eben, bis hin zur Entlassung aus dem Dienst...
Dann ist man schneller wieder raus aus der Bundeswehr als man Eingestellt wurde.
Da Gehorsamsverweigerung auch eine Straftat ist (§ 20 WStG), wird man auch Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft machen. Dienstrechtlich kommt dann - je nach Dauer des Dienstverhältnisses - entweder die fristlose Entlassung oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren dazu.
Nur als Ergänzung:
Das gerichtliche Disziplinarverfahren kann dann auch zur Entlassung führen - und die Gehorsamsverweigerung (die vermutlich mehrfach vorkommen wird, weil auch der Befehl widerholt werden wird) wird zu einer entsprechenden Strafe führen - die dann vermutlich auch 90 Tagessätze überschreitet - man ist dann "vorbestraft".
Da das Thema hier grad passt hab ich auch nochmal eine Frage, die nicht mich sondern meinen Bruder betrifft.
Er hat vor einen FWD abzuleisten und dafür 12 Monate zu dienen. Der Wehrdienstberater hat ihm heute gesagt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch wäre, dass er auch nach Afghanistan kommt, da die einsatzvorbereitende Ausbildung in Hammelburg nur einen Monat dauern würde.
Hat dann anscheinend mit den 100€ pro Tag geworben etc.
Nun stellt sich mir die Frage wie das überhaupt möglich ist in so kurzer Zeit fit für Afghanistan zu sein und ob die Teilnahme an Einsätzen für FWDL'ern nicht irgendwann mal freiwillig war.
ZitatNun stellt sich mir die Frage wie das überhaupt möglich ist in so kurzer Zeit fit für Afghanistan zu sein und ob die Teilnahme an Einsätzen für FWDL'ern nicht irgendwann mal freiwillig war.
Als FWDL 12 wird er vermutlich niemals in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Was der Berater gerade eingenommen hatte, als er da was von einem Monat Vorausbildung zusammenfabuliert hat, entzieht sich meiner Kenntnis, gesund kann das aber keinesfalls sein. Alle FWDL, die sich für mindestens 12 Monate verpflichten, müssen sich gleichzeitig zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereiterklären.
Mein Bruder war etwas verunsichert dadurch, dass er ohne große Ausbildung in den Einsatz geschickt werden könnte. Ich dachte nämlich auch bisher, dass eine auslandsvorbereitende Ausbildung weit mehr einnimmt als 4 Wochen EAKK. Der Wehrdienstberater hatte wohl noch erwähnt, dass halt Indianer für Afghanistan benötigt werden und FWDL'ler da dann ganz schnell dabei sind.
Schade, dass @Tommie das noch nicht gelesen hat, der hätte sofort wieder parat, wie viele FWDL momentan in allen Auslandseinsätzen vertreten sind. Das bewegt sich im unteren einstelligen %-Bereich. Der Herr Berater labert also völligen Bullshit ... oder wie ein Blinder von der Farbe.
Hab's selber gefunden: ISAF: 29 FWDL von über 4000 Gesamt, KFOR 9 von 969, UNIFIL 3 von 156, ATALANTA 16 von 328, insgesamt als 57 FWDL von ca. 6000 Soldatinnen/Soldaten im Einsatz.
Quelle: www.bundeswehr.de
Dann sind die 1-10 auf Hundert wohl eher die FWDL23 wenn ich mich da nicht irre.
ZitatWenn Sie sich für 12 Monate oder länger verpflichten möchten, müssen Sie sich schriftlich bereit erklären, an einer besonderen Auslandsverwendung grundsätzlich teilzunehmen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich, wenn die Verwendung im Ausland wegen persönlicher oder familiärer Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Einen Anspruch auf einen Auslandseinsatz haben Sie nicht.
Ist da ein Unterschied zwischen Auslandsverwendung und Einsatz?
Auslandsverwendung könnte ja schließlich auch eine Verwendung bei der dt.frz- Brigade einschließen.
Einsatz dagegen ist ja recht deutlich vom Wortlaut. (auf den hat man aber ja keinen Anspruch)
Eine gewisse Chance könnte ja trotzdem bestehen, so wirklich glauben tu ichs natürlich nicht.
Danke für die Statistiken, die sollte man dem Oberbootsmann mal vorlegen.
Die Aussage vom Karriereberateer ist wirklich absoluter Käse!
FWD bis 12 Monate "müssen" nicht die Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen erklären. Keine Erklärung, ergo auch kein Einsatz.
Eine Verwendung bei zb der deutsch-französischen Brigade ist wiederum was ganz anderes.
Naja ab 12 Monaten also auch der FWDL12er muss das unterschreiben. Nur inwiefern es überhaupt möglich ist einen FWDl12er vollauszubilden und dann noch in den Einsatz zu schicken in 12 Monaten ist mir nicht ganz ersichtlich.
"Besondere Auslandsverwendung" = Einsatz
Ob es gar unmöglich ist beim FWD12 nach Afghanistan zu gehen kann hier sicherlich wohl keiner sagen,
die Tendenz ist aber zu erkennen. Danke für eure Informationen und den Aufwand für die Recherchen ;)
Meiner Meinung nach ist es nicht möglich:
- 3 Monate Grundausbildung
- insgesamt etwa 4 Monate Einsatzvorbereitung mit allem Drum und Dran
- 4 Monate Einsatz
Da muss wirklich schon alles zeitlich passen oder der FWDL muss so eine seltene Qualifikation mitbringen, dass man unmöglich auf ihn verzichten will.
Da Frage ich mich Grad wo die die 16 FWDL bei Atalanta hernehmen....Ich komm da gerade mal auf 5. Wenn ich die Flieger mit dazunehme auf 7.
Gesendet von meinem LT26i mit Tapatalk 2
Möglicherweise sind diese FWDL 12 +?
Das kann gut sein, aber trotzdem komme ich nicht auf die Zahl wenn ich bedenke wie viele FWDL insgesamt auf den Einheiten sind die gerade da unten sind. Denn auf "meiner" Einheit (Karlsruhe) befinden sich gerade mal 4 und einer ist noch eingeschifft worden. Meines Wissens sind bei den Fliegern im Moment 2 mit unten.
ähm - kleiner unterschied - bei den marinierten ist einsatz etwas anderes wie bei den anderen - da dort ja der ein oder andere posten an board auch von fwdl besetzt werden kann
soweit ich weiß muss auch da nicht die vorausbildung mit EAKK und ZEAKK durchlaufen werden, sondern die soldaten werden nach der AlgGA und der DP-ausbildung auf ihre einheit versetzt (und wenn diese sich im einsatz befindet sind sie halt im einsatz)
Unser Marinekamerad irritierte weniger die FWDL-Dauer, sondern die Anzahl, die für den Atalanta Einsatz genannt wurde. Weil er auf seinem Schiff weniger hatte oder kannte.
Dennoch wird auch bei der Marine meines Wissens nach kein FWDL mit in den Einsatz oder länger andauernde Ausbildungsfahrten mitgenommen, wenn die Wehrdienstzeit vor Ende des Einsatzes oder der Ausbildungsfahrt liegt.