Hallo zusammen,
ich bin SaZ 4 und seit 6 Monaten bei der Bundeswehr. Gestern war ich bei meinem Truppenarzt und habe mit ihm über meine Probleme gesprochen. Jetzt fängt ein DU-Verfahren gegen mich an. Ich habe schon nächste Woche beim Psychologen(BwK Ulm) ein Termin, und bin diese und die nächste Woche KzH.
Da es immer etwas mit dem DU-Verfahren dauert würde ich gerne wissen, wie es mit dem Gehalt aussieht. Bekomme ich weiter mein Grundgehalt bis zum Ende des DU-Verfahren oder gibt es da jetzt irgendwelche Abzüge?
Habe auch gestern mit meinem Zugführer darüber geredet und er meinte das ich mit meinem Problem und der nicht lange Dienstzeit eigentlich schnell aus der Sache raus bin.
Danke für Eure Antworte, Ovi..
Du bekommst ganz normal deine Dienstbezüge weiter.