Hallo,
ich war gestern bei einem Wehrdienstberater und habe mir dort Unterlagen für eine Bewerbung als Mechatroniker bei der Bundeswehr gehollt. Hatte vor mich dort zu bewerben, habe die Unterlagen auch schon alle ausgefüllt doch nun hab ich heute morgen einen Einberufungsbescheid für den 3.01.2011 bekommen. Der Anfangstermin für die Ausbildung wäre der 1.04.2011, gibt es eine Möglichkeit den Einberufungsbescheid zu verschieben? Falls ich dort eine Ausbildung bekommen würde müsste ich ja auch erstmal den Grundwehrdienst ableisten oder?
Mfg Maikel Lehn
Normalerweise wird die Einberufung ausgesetzt, wenn du eine Bewerbung zum SaZ abgibst.
Offensichtlich hat sich hier Einberufung zum GWDst und mögliche SaZ Bewerbung überschnitten, wobei es mich wundert, dass sie überhaupt eine Einberufung zum GWDst erhalten haben. Wie sie wissen, soll 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt werden.
Mein Rat:
Nehmen sie unverzüglich mit dem WDB Kontakt auf und sprechen die Problematik an. Der WDB kann ihnen sagen, was man in ihrem Fall am besten machen kann.
PS: Sie bewerben sich wenn überhaupt für eine militärische Laufbahn als Soldat im Fachdienst der Unteroffiziere mit der fachlichen Verwendung des KFZ Mechatronikers. D.h. sie sind in erster Linie Soldat, NICHT KFZ Mechatroniker!
Haeh..., Wie???? Du hast dich noch gar nicht beworben, weisst aber jetzt schon wann die ZAW beginnt....
Kapier ich jetzt nicht....
Zitat von: snake99 am 07. Oktober 2010, 12:22:52
...wobei es mich wundert, dass sie überhaupt eine Einberufung zum GWDst erhalten haben. Wie sie wissen, soll 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt werden.
Es gibt wenig Grund sich zu wundern: Es wurden schon größere Mengen an Einberufungen zugestellt, sogar über den Termin 1. Januar hinaus.
Lass mich raten ...
Solang die Gesetzesänderung noch nicht aktiv ist, wird fröhlich weiter einberufen?
Ob fröhlich weiß ich nicht, aber sonst: Ja ;)!
Im übrigen ist die "Gesetzesänderung" noch nicht in einem fortgeschrittenen Stadium...
Macht ja auch Sinn tausende von E-Bescheiden zu widerrufen, wenn die gesetzliche Änderung in den nächsten Wochen aktiv wird ;) Ist ja auch nicht so, dass die Widerrufaktion mit Aufwand oder klar vermeidbarem finanziellen Mehraufwand verbunden wäre ;)
Solange der TE sich nicht beworben hat, geschweige denn im ZNGw geprüft worden ist, wird es kaum zu einer Aufhebung des Einberufungsbescheides kommen (Ausnahme - der Grundwehrdienst wird ausgesetzt, dann würden alle Einberufungsbescheide für GWDL widerrufen)
Sollte tatsächlich bis zum Ende des Jahres eine Überprüfung der Tauglichkeit im ZNGw erfolgt sein und der Bewerber sowohl tauglich erachtet als auch eine Stelle zugewiesen bekommen haben, dann wird der Einberufungsbescheid wohl aufgehoben. Ob es dann zu einer Einstellung im April 2011 kommt, steht aber trotzdem in den Sternen.
@snake
Solange der Grundwehrdienst nicht ausgesetzt ist, machen die KWEAs genau das zu was sie laut Gesetz verpflichtet sind. Sie schreiben Einberufungsbescheide. Was wäre denn, wenn der Bundestag entgegen aller Annahmen und Behauptungen nicht beschließt den Grundwehrdienst auszusetzen?
Zitat von: snake99 am 07. Oktober 2010, 12:22:52
Offensichtlich hat sich hier Einberufung zum GWDst und mögliche SaZ Bewerbung überschnitten, wobei es mich wundert, dass sie überhaupt eine Einberufung zum GWDst erhalten haben. Wie sie wissen, soll 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt werden.
Mein Rat:
Nehmen sie unverzüglich mit dem WDB Kontakt auf und sprechen die Problematik an. Der WDB kann ihnen sagen, was man in ihrem Fall am besten machen kann.
PS: Sie bewerben sich wenn überhaupt für eine militärische Laufbahn als Soldat im Fachdienst der Unteroffiziere mit der fachlichen Verwendung des KFZ Mechatronikers. D.h. sie sind in erster Linie Soldat, NICHT KFZ Mechatroniker!
Wer sagt denn, das er KFZ Mechatroniker wird?
Wir bekommen zur Zeit weiter Wehrpflichtige vom KWEA zur fachärztlichen Stellungnahme zur Tauglichkeit.
Und irgendwie wäre es für die Betroffenen wohl noch bescheuerter, wenn sie erstmal keine Einberufung bekommen, die Wehrpflicht aus irgendwelchen Gründen doch nicht ausgesetzt wird und man sie dann kurzfristig ziehen müsste.
Im Übrigen ist der momentane Stichtag für das Aussetzen der Wehrpflicht der 30.06.2011.