Hallo,
ich wurde gemustert (t1) und soll meinen Wehrdienst jetz am 3.1 antreten.
Damals wollte ich nur den grundwehrdienst machen habe mich jetz aber umentschieden.
ich wollte mal wissen was ich machen kann/muss um gleich eine Ausbildung bei der Bundeswehr anzutreten
und nicht den vorgeschriebenen Grundwehrdienst machen zu müssen?
Oder muss den jeder machen und danach gibt es erst die Möglichkeit für eine Ausbildung.
Wenn das nicht der Fall ist wo müsste ich mich dann (um)melden?
Schonmal vielen Dank fürs lesen. :)
Freue mich aufs Feedback.
mfg Locke92 ;D
Grundwehrdienst muss jeder machen der zum Bund geht !!! Auch die die sich für eine ZAW beworben haben. Da du schon am 03.01. eingezogen wirst kannst du vorerst nichts dran ändern was Ausbildung betrifft. Welchen Abschluss hast du denn und wie alt bist ?
Mfg
Zitat von: Christian22Grundwehrdienst muss jeder machen der zum Bund geht !!!
Sie meinen wahrscheinlich die AGA (Allgemeine Grundausbildung). Diese muss von jedem Soldaten durchlaufen werden. Mit dem Grundwehrdienst hat dies jedoch nichts zu tun!
@Locke92
Um die Möglichkeit zu bekommen, bei der Bw eine Berufsausbildung machen zu können, müssen sie sich für das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (Uffz Laufbahn im Fachdienst) bewerben und den entsprechenden Eignungstest am Zentrum für Nachwuchsgewinnung machen.
Es sei angemerkt, dass sie die Ausbildung (ZAW) nicht als "goodie" bekommen, sondern diese einzig allein zur Erfüllung der Aufgaben auf ihrem Dienstposten gedacht ist.
Nähere Infos / Voraussetzungen dazu können unter www.bundeswehr-karriere.de abgerufen werden.
In Anbetracht dessen, dass wir schon fast Mitte Oktober haben und sie für den 3.1.11 eingeplant sind, dürfte es mit einer SAZ Bewerbung sehr eng werden. Somit sollten sie sich schon mal an den Gedanken gewöhnen, erstmal ihren GwDst antreten zu müssen. Sofern sie sich als SaZ bewerben wollen, sollten sie dieses so schnell wie möglich tun und mit einem Wehrdienstberater Kontakt aufnehmen.
danke schonmal für die Antworten.:)
@christian22
ich bin 18jahre alt und hab nen guten msa also Realschulabschluss.
kann ich meine Ausbildung dann nach dem Gwd gleich anschließen oder muss ich mich extra bewerben?
wo finde ich so einen Wehrdienstberater?
Locke, warum liest du nicht was snake geschrieben hat?
Du kannst garnix einfach so anschliessen - du musst dich bewerben und wie das geht hat snake geschreiben. >:(
@Locke92
Schauen sie sich die Website an, die ich ihnen gepostet hatte. Dort sind auch die Kontaktmöglichkeiten zu einem Wehrdienstberater (WDB) zu finden.
Im weiteren betone ich noch mal, dass sie für die Möglichkeit einer ZAW (Berufsausbildung) sich verpflichten müssen! D. h. die Ausbildung ist NICHT der Schwerpunkt, sondern der Dienst als SaZ für den Verpflichtungszeitraum incl. Pflicht zur Teilnahme an Auslandseinsätzen.
Wissen wir eigentlich schon welche Ausbildung unser Fragesteller machen wird, soll oder will? Zwischen Anästhesieassistent und KFZ-Mechatroniker ist dann doch ein Unterschied - hoffe ich.
Zitat von: snake99 am 11. Oktober 2010, 06:42:41
Sie meinen wahrscheinlich die AGA (Allgemeine Grundausbildung). Diese muss von jedem Soldaten durchlaufen werden.
Ja das meinte ich. Falsch formuliert.
@ wolverine
eine asubildung im militärwesen
Und was soll das bitte sein???
soldat auf zeit?!
Offensichtlich scheinen sie sich die Website www.bundeswehr-karriere.de immer noch nicht angeschaut zu haben?!
Sie wollen also SaZ werden? Für welche Laufbahn interessieren sie sich denn? Mannschaften, Unteroffiziere oder die der Feldwebel? Truppendienst oder Fachdienst?
achso,
doch ahb ich
ich hab das gerade nur falsch verstanden..
also manschaft oder feldwebel im heer ( also truppendienst wenn ich das richtig verstehe)
Dann nehmen sie Kontakt mit einem Wehrdienstberater auf (wie schon mind. einmal empfohlen) und dieser schaut dann mit ihnen zusammen, was für sie in der Bw in Frage kommen könnte. Sofern dies positiv verläuft müssen sie ihre Bewerbung beim ZNwG einreichen. Dieses prüft dann ihre Bewerbung und sie werden zu einem Termin zur Eignungsfeststellung eingeladen.
Sofern sie die Tests positiv durchlaufen, wird man ihnen sagen für welche Laufbahn sie geeignet sind und ein "Angebot" (Einplanung) erhalten.
Im Vorfeld sollte ihnen jedoch klar sein:
- als Soldat ist man bundesweit einsetzbar / versetzbar
- als SaZ erklären sie ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen
Also soll ich jetz diesen Fragebogen von der Seite ausfüllen, und dann zum Berater gehen?
Hab ich eine Chance das diese "prüfung" noch vor dem 3.1 sein wird?
ja das ist mir alles durchaus bewusst :)
aber ich glaube das ist eine gute Lebenserfahrung die ich gerne machen möchte.
Zitat von: Locke92 am 11. Oktober 2010, 14:38:13
Hab ich eine Chance das diese "prüfung" noch vor dem 3.1 sein wird?
Eine Chance hat man immer aber hier eher nicht!
okay danke,
kanne s passieren das ich die prüfung während des geundwehrdienst machn muss?
wenn aj werde ich dann zu dem, tag ebfreit oder erfolgt dies erst nach den 9monaten?
Wenn es in der Dienstzeit erfolgt werden Sie für diese Tage befreit und im Rahmen einer Diestreise in´s ZNwG geschickt.
Okay danke,
dann werd ich das jetz mal die tage machen :)
ich glaub mehr muss ich im moment nicht wissen .
ihr wart mir eine echte hilfe :)
Die Wahrscheinlichkeit noch vor dem 3.1. einen Termin im ZNwG zu bekommen, halte ich für gering, da die Bearbeitungszeiten der Bewerbungen zwischen 3-6 Monate liegen.
Nur als Ergänzung (nicht um irgendjemanden ans Bein zu pissen):
Der Vorgesetzte der WDB im KWEA meiner Region meinte, dass das ZNwG maximal 5 Monate verstreichen lassen DARF. Die Angabe erfolgt meinerseits natürlich ohne Gewähr aber wenn es jemand bestätigen kann, sicherlich nice to know.
Diese Frist wäre mir persönlich vollkommen neu. Bei einer Bewerbung müssen wir nach "Bedarf & Eignung & Nachfrage" unterscheiden.
Wer heute als ausgebildeter Arzt bei Bw anklopft, wird aufgrund des Ärztemangels innerhalb der Bw sicherlich "bevorzugt behandelt" und die Bearbeitung der Bewerbung wird schneller erfolgen, als bei Bewerber XY, der sich von der Masse nicht sonderlich abhebt ;) Wobei dies natürlich reine Spekulation meinerseits ist!
Bevor das hier aus dem Ruder läuft: Alle (!) Personalangelegenheiten unterliegen dem Beschleunigungsgrundsatz. "Mal so liegen lassen" darf ein Bearbeiter überhaupt nichts. Aber je nach Fall benötigt eine Akte mehr oder weniger Prüfaufwand: Mal fehlen Unterlagen, mal muss gesondert fachärztlich untersucht werden, mal muss der Rechtsberater beteiligt werden et, et, et. Das kann dann eben dauern bis alles zusammen ist und dem zuständigen Entscheider vorliegt. Es gibt dabei auch keine Höchstfrist. Also ist das mit den fünf Monaten völliger Quatsch! Was sollte auch die Rechtsfolge sein? Ein Anspruch auf Einstellung bei völliger Nichteignung?
Wie gesagt war dieese Angabe ohne Gewähr. Ich habe nur das Wiedergegeben was mir der Herr sagte. Außerdem wäre vielleicht noch hinzuzufügen, dass ich den Zeitraum zwischen Abschicken der Bewerbung und Erhaltung einer Einladung, respektive Ablehnung, meinte.
Mal angenommen es gäbe die Frist tatsächlich dann hätte der Bewerber sicherlich nichts davon. Aber ich denke die Bearbeiter dürften was zu hören bekommen wenn sie keine richtig guten Argumente hätten (sprich, fehlende Unterlagen o.Ä.). Dann könnte man ja eine Behinderung des Dienstablaufes vorwerfen. Da aber für gewöhnlich eh keine 5 Monate verstreichen ist eigentlich egal.
@Saftschubser
Sie sollten bedenken, dass ein Bewerber in der Regel keine Einsicht in das interne Bewerbungsprozedere hat. Selbst wenn er meint Missstände (z.B. vorsätzliche Verzögerung einer Bewerbung) klar erkannt zu haben, muss er diese im Falle einer Beschwerde auch beweisen können, was im Grunde nicht gelingen sollte.
Fakt ist, dass sich kein Bewerber in den Dienst der Bw aufgrund möglicher Diskrepanzen während der Bewerbungsphase einklagen kann, wenn es das sein sollte, was ich meine in ihren Postings rauszuhören ;)
Verzeiht mir wenn ich mich unklar ausgedrückt habe.
Ne ne, wär ja noch schöner wenn man sich so in die Bundeswehr reinmoggeln könnte. Ich denke auch das ein Zivilist allgemein keine Beschwerden direkt bei der Bundeswehr einlegen kann (basiert aber auf keinem Wissen, ich finds nur logisch).
Ich wollte damit nur sagen, dass die Bearbeiter laut der Aussage dieses Herrn ausm dem KWEA an eine Bearbeitungszeit der Bewerbung gebunden sind. Wie gesagt basiert das nur auf dessen Aussage hin.
Zu dem Thema sollte es doch bestimmt ne ZDv geben?
Das Verwaltungsverfahrensgesetz.
@Saftschubser
Ich möchte sie zusätzlich darauf hinweisen, dass das KWEA und der WDB mit der eigentlichen Bearbeitung einer SaZ Bewerbung nichts zu tun hat, sondern diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der ZNwG's fällt.
Der WDB kann bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen hilfreich zu Seite stehen, doch für die Absendung der Bewerbung zum ZNwG ist der Bewerber allein verantwortlich.
Also meine Bewerbung und auch die von vielen anderen die ich kenne hat der WDB ans ZnWg geschickt.
Zitat von: mailman am 12. Oktober 2010, 15:35:15
Also meine Bewerbung und auch die von vielen anderen die ich kenne hat der WDB ans ZnWg geschickt.
Richtig, doch dies hat er sicherlich erst nach Einwilligung / Aufforderung des Bewerbers initiiert.
Das weiß ich natürlich selbst ;) Es geht nur darum dass dieser WDB ja durchaus recht haben könnte. Sicherlich ist es nicht sein Gebiet aber es ähnelt sich doch stark mit dem seinen. Deshalb ist es ja auch nicht unmöglich dass er recht hat.