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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: lengy am 26. Januar 2005, 12:00:10

Titel: Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: lengy am 26. Januar 2005, 12:00:10
hallo,
eigentlich sollte ich am 01.07.05 von der Bundeswehr einberufen werden, nur habe ich jetzt herausgefunden, dass man gemäß eines EU-Gesetzes maximal 1 mal einberufen werden kann. Da ich neben meiner deutschen Nationalität auch eine französische Nationalität besitze, und von der französischen Armee schon einberufen wurde, müsste ich doch eigentlich vollständig von dem deutschen Wehrdienst befreit sein, oder?
MfG
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Januar 2005, 12:29:05
Grundsätzlich ja. Du brauchst nur eine Wehrdienstbestätigung von französischer Seite. Da Frankreich NATO-Mitglied ist sehe ich hier keine Probleme.
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: lengy am 26. Januar 2005, 12:40:27
erstmal vielen Dank für deine Antwort!
Von den Franzosen habe ich eine sog. "attestation de recensement" (Einberfunfsurkunde).

ich habe auch gerade bei der Bundeswehr angerufen und den mein Anliegen erläutert. Die meinen, dass die französische Einberufung (es ist kein wirklicher Wehrdienst und dauert nur 1 Tag) nicht als Wehrdienst gilt, und dementsprechend auch nicht als Argument gegen eine deutsche Musterung eingesetzt werden kann.
Es wäre jetzt wichtig herauszufinden, ob im EU-Gesetz drin steht, dass man maximal 1 Einberufung oder ein Wehrdienst über sich ergehen lassen muss? Denn im ersteren Falle, wäre ich ausgemustert.
Im zweiten Fall müsste ich mein Dienst antreten, abzüglich ein Tag, den ich schon bei der französischen Armee absolviert habe.

Gibt es hier jemanden, der sich juristisch damit auskennt oder aus Erfahrung sprechen kann? Vielleicht könnt ihr mir auch Adressen geben, an die man sich wenden kann, um die oben angesprochen Informationen zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus.
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Januar 2005, 13:18:15
m.W. bezieht sich das Gesetz tatsächlich auf geleisteten Wehrdienst, nicht auf eine "Einberufung".

Wird man z.b. während dem Wehrdienst ausgemustert zählt er nicht.

Wir hatten damals einen Soldaten mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit, der seinen Wehrdienst bei der Bw geleistet hat. Die Türken wollten genauestens wissen wie lange er gedient hat, als was er ausgebildet wurde und sogar ob das Ausbildungsziel erreicht wurde. Hätte das nicht "gereicht" wäre er nochmal für einige Monate in der Türkei einberufen worden.

P.S.: bezieh Dich nicht auf "Ausmusterung", denn das hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Musterung bezieht sich nur auf die Tauglichkeit! In Deinem Fall geht es ganz simpel um eine Freistellung vom Wehrdienst.
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: lengy am 26. Januar 2005, 13:23:20
demzufolge muss ich wohl doch zum Bund. Naja, eine Erfahrung mehr!

Da ich ja am 01.07.05 einberufen werden sollte, habe ich eigentlich erwartet, dass die Bundeswehr mir gleich nach der Musterung ein Bescheid schickt mit dem Ort und der Tätigkeit, die ich ausüben soll. Wann kommt dieser Bescheid oder wo kann man sich schon im Voraus informieren?
Da ich umbedingt weit weg von Berlin stationiert werden will (um einen höheren Soll zu bekommen) kann man eine Verlegung bzw. eine Änderung der Tätigkeit beantragen?

MfG
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Januar 2005, 14:03:27
Diese Informationen erhältst Du mit der Einberufung, da steht die Einheit drauf und der Ort. Die Einberufung solltest Du etwa 3 Monate vor Diensantritt kriegen.

Wünsche kannst DU jederzeit äußern, ob sie beachtet werden ist immer fraglich, da Eignung/Befähigung und VOR ALLEM der Bedarf der Bw den Ausschlag geben. Je früher Du wünsche äußerst, desto besser für Dich.
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: Fitsch am 26. Januar 2005, 14:30:57
wie wärs mit der Deutsch/Französischen Brigade?

Wenn Du über französisch Kenntnisse verfügst, noch besser ...

Horrido
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: Lidius am 26. Januar 2005, 15:00:57
Zitat von: lengy am 26. Januar 2005, 13:23:20
demzufolge muss ich wohl doch zum Bund. Naja, eine Erfahrung mehr!

Da ich ja am 01.07.05 einberufen werden sollte, habe ich eigentlich erwartet, dass die Bundeswehr mir gleich nach der Musterung ein Bescheid schickt mit dem Ort und der Tätigkeit, die ich ausüben soll. Wann kommt dieser Bescheid oder wo kann man sich schon im Voraus informieren?
Da ich umbedingt weit weg von Berlin stationiert werden will (um einen höheren Soll zu bekommen) kann man eine Verlegung bzw. eine Änderung der Tätigkeit beantragen?

MfG

Du kannst dich mal mit dem Einplaner deines KWEAs in Verbindung setzten. Habe ich damals auch gemacht, ebenfalls mit dem Wunsch weiter von zuhause meine aga zu absolvieren. Wenn du glück hast erwischt du einen freundlichen Menschen, der dir gut Weiterhelfen kann.

Mir gab er damals zwei mögliche AGA Standorte (+Standort nach der AGA) zur Auswahl, ich habe am Telefon ausgewählt und hatte ein paar Tage später den Bescheid im Briefkasten (4 Monate vor Einberufung). Deine Chancen erhöhen sich auch dadurch, das wünsche nach einer Verwendung weit von Zuhause entfernt eher selten sind, die meisten wollen Wohnortnah eingesetzt werden (ob sie es dann auch werden is natürlich eine andere Frage).

Ist natürlich nur ein Beispiel wie es bei mir gelaufen ist, ob du auch so gute Erfahrungen machen kannst, kann ich natürlich nicht sagen
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Januar 2005, 15:33:48
Zitat von: Fitsch am 26. Januar 2005, 14:30:57
wie wärs mit der Deutsch/Französischen Brigade?

Wenn Du über französisch Kenntnisse verfügst, noch besser ...

Horrido

Das ist AUSNAHMSWEISE mal eine wirklich gute Idee!

Versuch von der D/F Brigade eine Truppenwerbung zu kriegen, dann sind Deine Chancen richtig gut nach Südwestdeutschland zu kommen.
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: Fitsch am 26. Januar 2005, 15:53:47
Hat schlammtreiber denn was anderes von mir erwartet ?  ;D
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Januar 2005, 16:43:17
Ganz kurz:

Ja

;D
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: lengy am 27. Januar 2005, 23:16:46
das ist wirklich ne fette Idee!!!

Wo kann ich mich über die deutsch / französische Brigade informieren und ggf. auch anmelden?
Kann man davon ausgehen, dass man innerhalb der Dienstzeit auch mal nach Frankreich gehen wird???

Vielen Dank
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: schlammtreiber am 28. Januar 2005, 07:52:08
Hier ist ihre Homepage

http://www.df-brigade.de/

Allerdings sind die deutschen Truppenteile in Deutschland stationiert, Du wirst also wohl nicht dauerhaft in Frankreich sein.

Aber ich denke Besuche sind auf jeden Fall drin!
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: Fitsch am 28. Januar 2005, 08:09:36
Donaueschingen ist zu empfehlen.

Die deutschen liefern sich mit den Franzosen immer ein Duell wer nun die härtere Eineit ist (Morgenlauf etc.)

Horrido
Titel: Re:Dank EU-Gesetz folgt die Ausmusterung...
Beitrag von: lengy am 31. Januar 2005, 08:32:46
Mir wurde gerade vom Kreiswehrersatzamt gesagt, dass man nur in die deutsch-französische Brigade aufgenommen wird, wenn man sich für längere Zeit verpflichtet.
Gibt es denn keine Möglichkeit, sich bei der d-f Brigade anzumelden, auch wenn man nur die 9 Monate Dienst leisten will??
MfG