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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: ceepi am 19. Oktober 2010, 11:54:50

Titel: Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ceepi am 19. Oktober 2010, 11:54:50
Hey.
Ich habe heute einen besheid für einen Nachmusterungstermin bei der Bundeswehr bekommen. Ich wurde damals ausgemustert, weil zu dem Zeitpunkt noch eine Therapie von mir lief. Habe nun einen Antrag auf Nachmusterung abgeschickt, weil ich zur Zeit leider keine Arbeitsstelle hab und irgendwie ein Jahr überbrücken will. Außerdem denke ich, dass es bei der Polizei besser aussieht wenn in der Bewerbung T2 anstatt T5 steht.

Jetzt habe ich aber folgendes Problem. Wenn ich eingezogen werde, wird das wohl anfang Januar sein. Und dann sind ja auch die Einstellungstests von einigen Polizeien, wo ich mich noch bewerben will. Ich mach mir ein bisschen Gedanken, dass die mir dann nicht frei geben, weil die Einstellungstests ja teilweise 2-3 Tage dauern.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ARMY STRONG am 19. Oktober 2010, 12:06:52
Es wird dir hier im Forum kaum einer sagen wie oft du freigestellt werden wirst.
Aus dem Bauch raus wuerde ich sagen, dass ein, zweimal kein Thema sein sollten, wenn du aber jede Woche damit ankommst wird's bestimmt Probleme geben.
Grundsaetzlich muss aber geagt werden dass diese Entscheidung im Einzelfall von deinem Disziplinarvorgesetzten getroffen wird. Einen "gesetzlichen Anspruch" hast du nicht.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ceepi am 19. Oktober 2010, 12:20:49
Mhh. Erstmal Danke für die Antwort. Nur bin grad echt iner Zwickmühle.  Überlege ob ich mich nicht lieber bei der Feuerwehr verpflichten soll. Ich hab grundsätzlich nichts gegen Wehrdienst und ist bestimmt auch ne tolle Erfahrung. Aber ich will mir dadurch nicht die Zukunft versauen, in dem ich die 2-3 tägigen Einstellungstests nicht besuchen kann.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: BulleMölders am 19. Oktober 2010, 12:54:21
Für die Bewerbung bei der Polizei ist es vollkommen Egal wie man gemustert wurde. Das interessiert dort keinen.
Die haben ihren eigenen Personalärztlichen Dienst der Anwärter auf ihre Tauglichkeit untersucht.
Und die Kriterien dort sind wesentlich strenger als bei der Bundeswehr.

Als ich mich Mitte der 90er zum Beamten in der Verwaltung beworben habe, kam der mich untersuchende Medizinische Dienst zu dem Ergebnis, dass ich zu "krank" währe um Beamter zu werden. Und das obwohl ich kurze Zeit vorher einen 90/5 für SaZ und BS ohne Beanstandungen hinter mich gebracht hatte.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ceepi am 19. Oktober 2010, 13:19:11
Für die Bewerbung bei der Polizei ist es vollkommen Egal wie man gemustert wurde. Das interessiert dort keinen.
Die haben ihren eigenen Personalärztlichen Dienst der Anwärter auf ihre Tauglichkeit untersucht.
Und die Kriterien dort sind wesentlich strenger als bei der Bundeswehr.

Als ich mich Mitte der 90er zum Beamten in der Verwaltung beworben habe, kam der mich untersuchende Medizinische Dienst zu dem Ergebnis, dass ich zu "krank" währe um Beamter zu werden. Und das obwohl ich kurze Zeit vorher einen 90/5 für SaZ und BS ohne Beanstandungen hinter mich gebracht hatte.


Das soll mir sagen, dass ich es erst gar nicht versuchen soll?  :P
Das die bei der Polizei wesentlich strenger sind ist mir bewusst. Aber ich denke da an folgendes Zitat "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Ich habe beim PÄD in Niedersachsen angerufen und mir wurde vom Polizeiarzt gesagt, dass ich mich bewerben kann nur eine Bescheinigung über die erfolgreiche Therapie brauche. Und ich kenn da schon viele Leute, die beim Bund T5 gemustert worden sind und nun bei der Polizei sind.

Ich denke es gehört auf jeden Fall auch ein bisschen Glück dazu, wenn man genommen wird. Aber deshalb bewerb ich mich ja nicht nur in meinem Heimatbundesland sondern auch noch in 6 Anderen. Und wenn es dann nicht klappt, kann ich immerhin sagen, dass ich alles versucht hab.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: BulleMölders am 19. Oktober 2010, 14:00:15
Ich wollte keineswegs sagen, dass du es nicht versuchen sollst.
Ich wollte nur darauf Hinweisen, dass es keinen Interessiert wie du gemustert worden bist, da ganz andere Maßstäbe angesetzt werden.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ulli76 am 19. Oktober 2010, 17:27:27
Für Bewerbungsgespräche wird man als Wehrpflichtiger in der Regel frei gestellt.
Für die Bewerbung bei der Polizei, sollte man halt schauen, dass das Assessmentcenter nicht gerade zeitlich in der AGA liegt- zum einen geben die VOrgesetzten einem da ungern frei, zum anderen ist die Frage wie fit du dann bist, weil die AGA schon eine Zeit der Umstellung und für viele belastend ist (Umgewöhnung, Zusammenleben mit Fremden, meist ungewohnte körperliche Anstrengung, wenig Schlaf, oft zum ersten Mal für eine längere Zeit weg von Mama etc.)
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ceepi am 24. Oktober 2010, 19:47:25
Ja das Problem ist, dass die Termine dann bei mir, wenn ich gezogen werde genau in die Zeit Grundausbildung fallen. Aber ne Sicherheit, dass man zu den Einstellungstests kann, hat man nicht oder? Weil das wär richtig miese, wenn ich deswegen nicht an den Einstellungstests teilnehmen kann. Dann hätte ich nach der Bundeswehr für ein Jahr immer noch nochts und müsste es dannach das Jahr nochmal versuchen. Mach dir da irgendwie voll die Gedanken.
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: StOPfr am 24. Oktober 2010, 22:27:38
Wie ulli schon geschrieben hat: "Man wird als Wehrpflichtiger in der Regel freigestellt". In der AGA kann es eventuell eng werden, wenn wichtige Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Letzte Sicherheit können wir hier nicht versprechen.
Eine Terminabstimmung müsste doch möglich sein. Die Bundeswehr legt Wehrpflichtigen im allgemeinen keine Steine in den Weg, wenn es um deren berufliche Zukunft geht; die Polizei sollte ein Interesse an "ausgeschlafenen" Bewerbern haben...  ;). 
Titel: Re:Bundeswehr Nachmusterung und Polizei
Beitrag von: ulli76 am 25. Oktober 2010, 19:20:13
Einfach bewerben und auf das Beste hoffen.Bringt nix, sich jetzt über ungelgete Eier Sorgen zu machen.
Nach der Bewerbung auf die Einladung von der Polizei warten.
Wenn das Teil da ist, schauen, wann das zeitlich liegt und ob es ggf. mehrere Termine gibt, die evt. günstiger sind.
Dann zum Vorgesetzten gehen und die Freistellung beantragen- und wenn sich dann der Chef quer stellt, kann man sich immer noch Gedanken machen, welche Möglichkeiten noch bestehen.