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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mentaxx am 20. Oktober 2010, 00:09:41

Titel: Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: Mentaxx am 20. Oktober 2010, 00:09:41
Moins Kameraden,

so obwohl ich, glaube ich, das ganze Internet mittlerweile abgegrast habe und Stunden in den ZDV's gewühlt habe, konnte mir bisher niemand meine Frage beantworten. Ich hoffe nun, das ihr mir helfen könnt. Und zwar habe ich folgende Frage:

Ich war von Oktober 2003 bis zu meinem Ausscheiden im Mai 2005, als W23., beim damals noch 3./Objektschutzbataillon der Luftwaffe stationiert. Seit Juli diesen Jahres bin ich nun Wiedereinsteller beim Kraftfahrausbildungszentrum in Bruck. Dieses untersteht der Streitkräftebasis, ich bin aber immernoch (oder wieder) Uniformträger der Luftwaffe. Nun meine Frage. Steht es mir zu, dass ich zum Dienstanzug mein altes blaues Barett tragen darf, oder muss ich doch auf das "heißgeliebte" Schiffchen ausweichen? Ich möchte auch betonen, dass es nur um den Dienstanzug geht und nicht um den Feldanzug, bei dem trage ich prinzipiell die Feldmütze.

Ich sehe es halt so, dass meine Kameraden mit Heeresuniform ja auch weiterhin ihr Barett tragen (gut was auch anderes  :-\) und nun möchte ich halt wissen, ob ich es auch darf. Eine meiner vielen erhaltenen Informationen war die, da es nicht mehr auf meiner Bekleidungsstammkarte (falls die noch so heißt) steht, habe ich auch kein Anrecht mehr, dieses zu tragen. tausend Informationen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Hat eventuell einer von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht (SKB und Lw-Barett) und kann mir davon berichten. Wie gesagt, die ZDV ist da nicht schlüssig und auch sonst habe ich noch keine brauchbaren Informationen erhalten. Wäre euch sehr verbunden und verbleibe solange


mit kameradschaftlichen Grüßen

Ringo
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Oktober 2010, 08:49:04
Nein.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 08:58:02
Die Vorschriftenlage ist da doch eindeutig: Die Trageerlaubnis für das"Lw Barett" haben nur die Angehörigen des ObjSchRgtLw und der 5./WachBtl BMVg (ständig) sowie die Soldaten der übrigen ProtokollKp im WachBtl sowie des MusK,StMusK und LwMusK 4 (nur im ProtDst).
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: Quax am 20. Oktober 2010, 09:02:00
Das Lw-Barett der Sicherungsstaffel darf nur getragen werden, solange man sich in einer Verwendung der LwSichStff befindet. Das bedeutet konkret, dass jeder Luftwaffenuniformträger, der sich nicht in einer Verwendung der LwSichStff befindet (also auch jeder LUT in SKB oder ZSanDst) trägt kein Barett!

Gruß, Frank
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 09:07:11
Frank, das ist so nichtvollständigundauch falsch! Die Angehörigen der 5./WachBtl BMVg tragen ständig dieses Barett und sind auch LUT in der SKB!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Oktober 2010, 09:57:19
Frank meinte wohl das Barett mit dem entsprechenden Barettabzeichen (gekreuzte Gewehre über Schwinge), denn beim WachBtl tragen ja auch die LUT das gotische W am Barett, und Sanis etc werden wohl auch kaum mit dem Sicherungsbarettabzeichen rumlaufen  ;)
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 10:12:13
Ja, das meinte er wohl, ich fokussierte auf das Barett selbst.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 11:23:11
Naja Du bist Angehöriger der Luftwaffe!

Du warst mal in der LwSichStff. Als Reservist hättest Du es tragen dürfen!

Jetzt bist Du aktiv als Luftwaffensoldat in der SKB! Also Schiffchen!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 11:42:01
Zitat von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 08:58:02
Die Vorschriftenlage ist da doch eindeutig: Die Trageerlaubnis für das"Lw Barett" haben nur die Angehörigen des ObjSchRgtLw und der 5./WachBtl BMVg (ständig) sowie die Soldaten der übrigen ProtokollKp im WachBtl sowie des MusK,StMusK und LwMusK 4 (nur im ProtDst).

Zitat von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 11:23:11
Du warst mal in der LwSichStff. Als Reservist hättest Du es tragen dürfen!

Wer findet den Fehler?!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: ARMY STRONG am 20. Oktober 2010, 11:49:34
Die meint die unappetitlichen Herren die nach dem Resi-Schiessen in der Kneipe sitzen und sich vollaufen lassen. Da diese nicht in irgendeine Einheit beordert sind laufen diese so rum wie sie meinen dass es richtlg waere.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 11:55:28
Nee nicht ganz!

Reservisten tragen, was Sie als Aktive zuletzt getragen haben! ;)

Zumindest ist mir das so bekannt und auch mitgeteilt worden!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 12:41:06
Ein Luftwaffensoldat, der nicht in den oben genannten Einheiten beordert ist, wird mit dem Schiffchen ausgestattet!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 13:02:12
Wie seht es da mit den Soldaten des WachBtl aus?

Haben einige hier, die Ihr Barett tragen und das auch auf der Stammkarte haben! Also auch LwSicherer!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 13:27:11
Zitat von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 08:58:02
Die Vorschriftenlage ist da doch eindeutig: Die Trageerlaubnis für das"Lw Barett" haben nur die Angehörigen des ObjSchRgtLw und der 5./WachBtl BMVg (ständig) sowie die Soldaten der übrigen ProtokollKp im WachBtl sowie des MusK,StMusK und LwMusK 4 (nur im ProtDst).
::) ::) ::)
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 13:32:00
Meine Frage ziehlt da eher auf Reservisten ab als auf aktive!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 13:32:44
Auh hier ist die Vorschriftenlage deutlich: Beorderte Reservistentragen die Uniform, die für ihren Dienstposten im BeordTrTl vorgesehen ist. Nicht beorderte Res (hier der Lw) tragen die ganz normale Lw Uniform mit Schiffchen/Schirmmütze.
Entweder sind die von Ihnen bezeichneten Kameraden in der 5./WachBtl beordert oder sie tragen einen falschen Anzug und begehen ein Dienstvergehen.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 13:36:04
Ich schreibe von Reservisten die nicht beordert sind aber ehemalige der LWSich sind!

Steht es so in der 37/10?

Mir selber ist nur der Passus bekannt: Reservisten tragen die Kopfbedeckungen( Barett ) wie in Ihrer alten Verwendung Truppengattung!

Daher ja meine Frage, da diese Kameraden so eingekleidet wurden!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: ARMY STRONG am 20. Oktober 2010, 14:41:13
Zitat von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 13:32:44
Nicht beorderte Res (hier der Lw) tragen die ganz normale Lw Uniform mit Schiffchen/Schirmmütze.
Entweder sind die von Ihnen bezeichneten Kameraden in der 5./WachBtl beordert oder sie tragen einen falschen Anzug und begehen ein Dienstvergehen.
Was ist denn daran jetzt immer noch unklar. Es gibt keine extra 37/10 fuer Luftwaffensicherer, falls dies die naechste Frage sein sollte.

Aber dass in der Praxis jeder traegt was er will bzw. er irgendwann frueher mal hatte ist mir auch klar.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 14:51:33
Das diese keine extra ZDV haben ist klar! :)

Mir geht es drum, dass diese so eingekleidet werden! Weil es ja nicht so gemacht wurde, wie es oben steht!

Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 14:58:00
Irgendein StOV-Muckel ist immer eine erstklassige Referenz für Vorschriftenwissen!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 15:16:01
Naja muss ja jemanden geben, der das in Auftrag( die Einkleidung ) gibt oder nicht?

Der jenige welche ist der S3!

Und es geht ja nicht um mein Wissen! Wenn ich das wissen würde, würde ich nicht fragen!

Wo steht das denn genau? Du kennst Dich da ja aus! :)
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: rambosocke am 20. Oktober 2010, 15:20:59
Wer womit eingekleidet wird richtet sich meines Wissens in der Regel nach dem Allgemeinen Umdruck 37/3
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 15:28:49
Ok und den findet man wo genau?

Ist der in der 37/10 inbegriffen oder seperat?
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: rambosocke am 20. Oktober 2010, 15:31:53
Separater Wälzer. Ausgedruckt hab ich das Werk noch nicht gesehen, wäre auch ziemlich dick. Wer als Soldat einen dienstlichen Intranetzugang hat, kommt da über DV-Online dran. Als Zivilist aus dem Internet heraus: keine Ahnung -> google???
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 15:43:01
Ah ok Danke für den Tip!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 15:47:11
Und der allg. Umdruck regelt genau, was unbeirrtere Res bekommen. Und wenn Ihre Kameraden das LwBarett tatsächlich ausgegeben bekommen (und es sich nicht in Wirklichkeit privat beschafft) haben, dann hat ein LHBw Mitarbeiter einen Fehler gemacht.
Ändert aber nichts daran, dass diese Res ein Dienstvergehen begehen, wenn sie es tragen!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 15:53:50
Das bestreite ich ja nicht!

Genau darum geht es mir ja! Ich würde natürlich verhindern wollen, dass denen ein Dienstvergehen reingedrückt wird!

Und um denen zu zeigen, dass Sie das nicht tragen dürfen, müsste man das ja auch schriftlich belegen können!

Und da kommen wir zu: Wo genau steht das und kann man als nicht aktiver Soldat darauf zugreifen?
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 16:03:34
Sie müssen gar nichts belegen! Weisen sie Ihre Kameraden kameradschaftlich auf diesen Umstand hin, der Rest liegt dannin deren Verantwortung. Und sonst nutzen Sie doch Ihren nächsten Besuch in Ihrem BeordTrTl und lassen sich Anzugsordnung und besagten Umdruck geben!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: KlausP am 20. Oktober 2010, 16:04:11
Bei der Auskleidung wird das Barett in jedem Fall mit abgegeben. Bei einer erneuten Einkleidung als Reservist wird es nicht wieder mit ausgegeben, da es zur "Friedenszusatzausstattung" gehört, genauso wie der Dienstanzug und der Mantel. Ich bin vor 4 Jahren als BS in den Ruhestand gegangen und habe u.a meine komplette Friedenszusatzausstattung abgegeben, da ich kein Teil-Selbsteinkleider war. Vor 3 Jahren, bei meiner ersten Wehrübung, wurde ich nur mit der "Kampfausstattung" wieder einegkleidet - also auch ohne Barett. Das, was ich jetzt bei Wehrübungen trage, ist ein selbstbeschafftes. Bei mir ist das auch kein Problem, da ich in meinem "alten" PzGrenBtl beordert bin und meine Wehrübungen ableiste.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 16:11:26
Das stimmt so für den beorderten Reservisten. Unbeorderte Res können unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Aktiver oder Funktionsträger im ResVerb) mit einem Feldanzug und mit DA, Mantel etc ausgestattet werden! Und damit kommt auch die entsprechende Kopfbedeckung zum Zuge!
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 16:29:46
Auf meinem Beorderungsdienstposten bekam ich erst einmal drei Sätze Dienstbekleidung. (und nicht freiwillig!)
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Oktober 2010, 16:34:28
Zitat von: wolverine am 20. Oktober 2010, 16:29:46
Auf meinem Beorderungsdienstposten bekam ich erst einmal drei Sätze Dienstbekleidung. (und nicht freiwillig!)

Du musst Dich für Deine Luftwaffenuniform nicht schämen  :D
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 16:49:07
Ich habe auch alles bekommen was ich damls abgegeben habe.

Naja den DA wollte ich auch nicht haben, habe ich aber bekommen.

Und das selbe nochmal als Res in der beorderungsunabhängigen. Also den DA nicht den Rest.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 18:26:16
Zitat von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 15:16:01
Naja muss ja jemanden geben, der das in Auftrag( die Einkleidung ) gibt oder nicht?

Der jenige welche ist der S3!
Richtig, es wid der Befehl zur Einkleidung gegeben (von wem jetzt auch immer, bei uns macht das ein Dezernat von G1). Grundsätzlich wird aber nicht befohlen "was" sondern das richtet sich regelmäßig nach Allg. Umdruck 37/3. Lediglich in Sondrkonstellationen (z. B. wenn man drei Satz Dienstbekleidung bekommt! >:() wird ein gesonderter Befehl geschrieben.
Titel: Re:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: der_stuffz am 21. Oktober 2010, 15:18:04
Ah ok, wieder was gelernt.
Titel: Antw:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: Wiedereinsteller89 am 17. August 2012, 17:19:16
Hallo,

Erstmal: hab ich meinen GWDL 9 in Koblenz OpInfoBtl. 950 abgeleistet (SKB - Heer). Jetzt bin ich Wiedereinsteller im Nachschubbatallion (auch SKB) geplant, aber als Luftwaffensoldat. Nur würde ich ungerne aufs Barrett verzichten (hab kein Problem Schiffchen zu tragen). Darf ich, wenn ich mir das Barett der Luftwaffensicherungssoldaten incl. Barettabzeichen selber besorgen, diese innerhalb der Kaserne bzw. auch außerhalb der Kaserne dann tragen??

mit kameradschaftlichen Grüßen!

Og d. R. (bald wieder aktiv)
Titel: Antw:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: KlausP am 17. August 2012, 17:24:42
ZitatDarf ich, wenn ich mir das Barett der Luftwaffensicherungssoldaten incl. Barettabzeichen selber besorgen, ...

Was Sie sich "besorgen" ist doch Ihnen überlassen.

Zitat... diese innerhalb der Kaserne bzw. auch außerhalb der Kaserne dann tragen??

Werden Sie als Luftwaffensicherungssoldat eingestellt oder ist Ihr Dienstposten als solcher in der STAN ausgeworfen? Wenn Sie die Fragen nicht eindeutig mit "ja" beantworten können, dürfen Sie sich Ihr "organisiertes" Barett zu Hause an die Wand hängen.
Titel: Antw:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: Wiedereinsteller89 am 17. August 2012, 17:57:43
Noch hab ich ja kein Barett besorgt, also bin als(1000983=StDstSdt) eingeplant.. Also NEIN,.. Schade
Trotzdem Danke für die Antwort :-)

mkG OG
Titel: Antw:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: Ralf am 17. August 2012, 22:46:05
LwSoldaten tragen grundsätzlich das schicke Schiffchen.
Angehörige des Objektschutzregiment der Luftwaffe ,,Friesland" und der Luftwaffensicherungsstaffel ,,S" tragen abweichend das dunkelblaue Barett mit den gekreuzten Gewehren und der Schwinge als Barettabzeichen. Luftwaffenangehörige des Wachbataillon BMVg tragen das dunkelblaue Barett mit dem gotischen ,,W" als Barettabzeichen.
Titel: Antw:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. August 2012, 16:21:00
Lieber Ralf, die Lw-Barettfrage muss bezüglich des WachBtlBMVg korrigiert werden: Nurdie Angehörigen der 5./WachBtl BMVg (Luftwaffen-Wach- und ProtokollKp) und die Lw-Angehörigen der 9./- (Sicherungskompanie) tragen das von Ihnen beschriebene Lw-Barett. LUT des Stabes und der 1./- tragen die ganz normale Luftwaffenuniform mit Schiffchen/Schirmmütze.
Titel: Antw:Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB
Beitrag von: Ralf am 18. August 2012, 17:17:01
Danke für die Klarstellung.