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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Roman Reich am 20. Oktober 2010, 11:07:03

Titel: Wiederspruch T4
Beitrag von: Roman Reich am 20. Oktober 2010, 11:07:03
Hallo,

ich war heute bei der Musterung und wurde T4 eingestuft. Grund dafür war, dass ich 10KG mehr drauf hatte als vorgegeben.
Aber ich bin eigentlich sportlich und jogge auch jeden Tag, ich bin sozusagen fit. Habe ich da irgendwelche Chancen, dass meine Widerspruch sich durchsetzen kann?

Ich wurde erst mal bzw. vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft. Und sollte bis 30.04.2011 noch mal gemustert werden.

Aber was ist denn wenn 2011 die Musterung bzw. Wehrdienst abgeschafft oder ausgesetzt wird? Werde ich dann erst gar nicht eingeladen oder wie läuft das ganze ab?

Also ich könnte natürlich in dem 6 Monaten wo ich Zeit habe, die 10KG locker abnehmen aber ich frage mich, was wenn Wehrdienst ausgesetzt wird.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Danke im Voraus.


Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 11:46:05
Widerspruch wogegen? Was war falsch?

Und wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, werden Sie wahrscheinlich nicht mehr gemustert und sicher nicht mehr eingezogen. Wenn Sie dann freiwillig zum Bund möchten, müssen Sie sich dann bewerben. Und Sie müssen dann tauglich sein und nicht nur "sozusagen fit".
Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: Roman Reich am 20. Oktober 2010, 11:49:01
naja okay wiederspruch vielleicht nicht aber was ich eigentlich wissen wollte, kann ich jetzt nach 6 monaten antrag fürs musterung stellen, wenn ich keine bescheid bekommen sollte aus irgendeinem grund... ?
Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 11:50:40
Zitat von: wolverine am 20. Oktober 2010, 11:46:05
Wenn Sie dann freiwillig zum Bund möchten, müssen Sie sich dann bewerben. Und Sie müssen dann tauglich sein und nicht nur "sozusagen fit".
Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: Roman Reich am 20. Oktober 2010, 11:53:44
ich kann schon lesen :P nur inwiefern bewerben? Worauf wird dann geachtet?
Und Voraussetzungen fürs Bewerbung (außer Tauglichkeit)?
Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2010, 17:37:38
Wenn man einen Job möchte, muss man sich bewerben! Das ist beim Bankkaufman nichts anderes als beim Soldaten. Wenn es keine Wehrpflicht mehr geben sollte, gibt es nur noch freiwillige Dienste in den entsprechenden Laufbahnen. Auf die bewirbt man sich dann. Bevor Sie fragen: welche Laufbahn richtet sich nach den durch Sie zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen (Alter, Schulbildung, Tauglichkeit) und Ihrem Interesse.
Dann bewirbt man sich und wird bei Bedarf eingeladen und geprüft. Auf was geachtet wird? Grob auf "Eignung, Leistung und Befähigung".
Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: marcel 123 am 29. Oktober 2010, 13:38:20
Wie viel sollte man wiegen bei einer Größe von 1.88cm um vom Bund angenommen zu werden min. Bis Max.???
Titel: Re:Wiederspruch T4
Beitrag von: ulli76 am 29. Oktober 2010, 17:15:57
googelst du nach der ZDV 46/1 in der Fassung vom 1.9.2010
Obergrenze ist zumindest ein BMI von 30. Untergrenze weiss ich nicht genau-müsste aber ein BMI von 19 sein.