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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: André am 28. Januar 2005, 16:16:17

Titel: Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: André am 28. Januar 2005, 16:16:17
Hallo zusammen!
Ich möchte mich als sogenannter "Wiedereinsteller mit wissenschaftlicher Vorbildung" bei der Bundeswehr bewerben. Meine KDV habe ich bereits zurückgezogen. Allerdings habe ich gerade mit dem Bundesamt für den Zivildienst telefoniert und die haben mir gesagt, ich hätte einen Eintrag in meiner Personalakte.  >:(
Und zwar hat mich in der letzten Woche meines Dienstes so ein Schläger-Assi wirklich angegriffen und ich hab' mich natürlich verteidigt. Das Problem war, dass das einige Kollegen gesehen und uns/mich angeschwärzt haben.  Normalerweise wäre wohl, aufgrund von Zeugenaussagen, das Verfahren auch zu meinen Gunsten entschieden worden, es wurde jedoch aufgrund dessen, dass ich meinen Dienst fast beendet hatte, eingestellt. Toll; jetzt steht da aber noch der Eintrag und kann nicht gelöscht werden.  >:(
Hat dies negative Konsequenzen für mich, auch wenn ich mich wirklich nur gewehrt habe?
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: schlammtreiber am 31. Januar 2005, 07:49:58
Wenn was anderes als "hat sich gewehrt" drinsteht, dann wohl ja.
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: Piet am 31. Januar 2005, 16:25:19
Das sind die Leute, die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern und bei der KDV-Kommission gesagt hätten: "Wenn mich einer angreift? Dann laufe ich weg oder halte ihm noch die andere Backe hin."
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: André am 31. Januar 2005, 17:01:44
Zitat von: PIET am 31. Januar 2005, 16:25:19
Das sind die Leute, die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern und bei der KDV-Kommission gesagt hätten: "Wenn mich einer angreift? Dann laufe ich weg oder halte ihm noch die andere Backe hin."
Ups, hab ich das mal irgendwo erwähnt? Ich denke nicht!
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: Simon am 01. Februar 2005, 10:10:07
Tatsaechlich wurden KDV Antraege frueher so behandelt, inwzischen wurde ja hoechstrichterlich mal festgestellt, das selbst Pazifisten nicht mit Ihrere Einstellung kollidieren, wenn Sie sich gegen Angriffe verteidigen.

Zu der Sache an sich aber:

Ihre Kollegen beobachten den Vorgang und melden Sie (normal)....scheinbar aber auf eine Weise, die Ihrem Vorgesetzten da im Krankenhaus nahelegt, Sie haetten sich falsch verhalten?!?  Und Sie meinen trotzdem, in einem Verfahren waeren Sie aufgrund von Zeugenaussagen frei gesprochen worden?? Das wuerde ja bedeuten, dass da sich widersprechende Zeugenaussagen vorliegen wuerden...(passiert). Jetzt aber der Hammer, Sie meinen ein Verfahren waere "eingestellt" worden, einfach so, weil ja eh bald Ende Zividienst war? trotzdem soll jetzt ein Eintrag in Ihre Akte gemacht worden sein? Ich bin ja kein Jurist, aber irgendwie passt da was meienr Meinung nach nicht.

WENN Disziplinareintraege in Ihre Persakte gemacht werden, muessten Sie zumindest darueber informiert werden, inklusvie rechtlicher Konsequenzen UND Ihren rechtlichen Moeglichkeiten dagegen (Widerspruch, ect.). Und ein rechtsgueltiges Verfahren kann auch nicht eingestellt werden, nur weil Ihr Arbeitsvertrag endet (in diesem Fall Zivildienst), da wird eher wegen geringfuegigkeit oder aehnlichem eingestellt...oder es wird eben (unter BEIDESEITIGEM Einverstaendniss) das Verfahren eingestellt und Sie bekommen diesen Eintrag, das kann ich mir zumindest geradeso noch vorstellen (obwohl ich selbst so ein Vorgehen fuer seltsam hielte). In allen Faellen bin ich schwer verwundert, dass Sie von diesem Eintrag nichts gewusst haben wollen.

Konklusion: Natuerlich KANN die Bw Sie ablehnen wegen diesem EIntrag, ebensosehr wie die Auswahlkommission Sie ablehnen kann, wegen diesem hin und her mit KDV und jetzt doch wieder nicht (Ich persoenlich haette das Vorurteil, dass Sie inzwischen aufgrund der wirtschaftlichen Lage einfach nach einem sicheren Job suchen)...ueberall steht immer "kann". Weil ob man das tut oder auch nicht, haengt einzig und allein von der Beuurteilung der Auswahlkommission ab. Dass Sie sich nur gewehrt haben wollen, wird schwer zu beweisen sein (jetzt) und wenn Sie diesen Eintrag haben, dann war man wohl auch damals in diesem Punkt anderer Meinung. Hoffen Sie halt, dass man Ihnen wenigstens eine Erklaerung zubilligt (Chance) und nicht von vorneherein eine Ablehnung zurueckkommt (durchaus moelich), vielleicht einfach mal direkt in Koeln anrufen udn die Problematik mit dem Zustaendigen klaeren (so das man dort nicht vollkommen unvorbereitet auf den Eintrag stoesst).

mfg,
Simon
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: Andre am 02. Februar 2005, 08:42:44
Hat sich erledigt!  ;D
Habe gerade mit dem zuständigen Sachgebietsleiter des BAZ telefoniert; der Eintrag wird gelöscht - er ist nicht rechtens! ;D ;D ;D
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Februar 2005, 08:44:16
und das Franko-Komma über dem e ist auch gleich mit gelöscht worden  ;D
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: AndrÉ am 02. Februar 2005, 10:19:58
Was ist denn ein "Franko-Komma"  ??? ??? ???
Kenn' nur die Bezeichnung "Akzent aigu".
Titel: Re:Disziplinarverfahren = kein Offzier ???
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Februar 2005, 10:37:43
Bingo  ;)