Hallo zusammen,
seit Kurzem bin ich als Aushilfe neben meinem Studium in einem Verlag beschäftigt.
Da ich dort nur einen sehr kleinen Aufgabenbereich innehabe und meine Arbeistzeit sehr flexibel aufteilen kann, wird meine 2-wöchige Wehrübung im November keinen Arbeitstag von mir betreffen.
Aus diesem Grund würde ich euch gerne fragen, ob ich bzw. mein Arbeitgeber dennoch die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen muss und wenn ja, wie/er ich dies zu tun habe/hat?
Auf der Rückseite der Arbeitgeberbescheinigung ist vermerkt, dass bei wechselndem Arbeitsverdienst das Brutto-Arbeitsentgelt so berechnet würde, als ob ich in dem Zeitraum Erholungsurlaub hätte.
Da ich auch als Aushilfe vollwertiger Arbeitnehmer bin hätte ich rein theoretisch Anspruch auf Erholungsurlaub --> folgt daraus, dass ich Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von:
8Stunden Arbeitszeit*10 Werktage*Stundenlohn , hätte? Dies hätte zur Folge dass ich einen Anspruch in einer Höhe von ca 750€ hätte. Mein problem daran ist, dass ich in diesem Zeitraum normalerweise maximal 8 Stunden beschäftigt wäre (es gibt keinen Dienstplan, ich kann quasi arbeiten wann ich will). Dies ergibt irgendwie alles keinen Sinn >:(
Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt und ich diesen konfusen Sachverhalt halbwegs ordentlich Schildern konnte.
MkG,
Phil