Was ich fragen wollte: Wir laufen jede Woche einmal drei Kilometer auf 13 Minuten, was ungefähr die Hälfte des Zuges nicht schafft. Ich wollte jetzt fragen, ob dieser Lauf, das DSA und der Basisfitnesstest für das Bestehen der AGA nötig sind. Ich würde mich freuen, wenn man mir da weiterhelfen könnte.
Das DSA ist in der AGA doch gar nicht zwingend gefordert, und der BFT wird m.M.n. zweimal in der AGA durchgeführt, einmal zum Beginn und einmal zum Ende.
Ist zwar schon fast 10 Jahre her bei mir aber ich habe auch keine ATN über ne bestandene AGA lag aber weniger an den sachen sondern das ich vorher zur BW Fahrschule abkommandiert wurde.
Andere haben es auch net bestanden und wiederholt wurde auch nix.
Probleme wirste wohl maximal bekommen wenn de ne Uffz/FW oder Offz Laufbahn anstrebst.
Das Bestehen des DSA ist nicht für die Zuerkennung der ATN erforderlich(also was man landläufig als "Bestehen" der AGA bezeichnet)
Für Wehrpflichtige hat das Bestehen des DSA keine weitere Bedeutung, bei SaZ kann das dauerhafte Nichterfüllen der Leistungen sogar zur Entlassung führen.
Nichtsdestotrotz halte ich diese Maßnahme für geeignet, eine konditionelle Entwicklung festzustellen. Vorausgesetzt, der Zug geht auch regelmäßig sonst zum Laufen.
Entspann dich, son blödes DSA ist doch völlig uninteressant. Durchfallen kannst du auch nicht durch die AGA, und selbst wenn doch, wiederholen musst du sie schon nicht, wenn du nicht 6 Wochen krank warst oder Vergleichbares. Gerade wenn du nur GWDL bist, immer locker bleiben!
Ich bin der Meinung, solche leistungsverhindernde Beiträge und auch Fragen dienen nicht der Leistungssteigerung der Truppe. Wenn ich es krass auslegen würde, könnte man Wehrzersetzung erkennen. Nach dem Motto, ach das brauche ich nicht zum Bestehen, wieso dann anstrengen?
ZitatEntspann dich, son blödes DSA ist doch völlig uninteressant. Durchfallen kannst du auch nicht durch die AGA, und selbst wenn doch, wiederholen musst du sie schon nicht, wenn du nicht 6 Wochen krank warst oder Vergleichbares. Gerade wenn du nur GWDL bist, immer locker bleiben!
Sie werden die AGA nicht wiederholen müssen, wenn Sie das DSA nicht schaffen. Aber dass man nicht "durch die AGA fallen" kann, ist schlichtweg falsch. Und ob Sie die AGA wiederholen müssen, wenn gewissen Qualifikationen nicht erreicht wurden, unterliegt allein der Entscheidung des Chefs.
ZitatSie werden die AGA nicht wiederholen müssen, wenn Sie das DSA nicht schaffen. Aber dass man nicht "durch die AGA fallen" kann, ist schlichtweg falsch. Und ob Sie die AGA wiederholen müssen, wenn gewissen Qualifikationen nicht erreicht wurden, unterliegt allein der Entscheidung des Chefs.
Das mag so sein, ja. Aber das ist mehr ein theoretisches Gedankenspiel bei einem GWDLer, gerade wo es jetzt W6er sind wird wohl kaum jemand von denen die AGA wiederholen; es sei denn-wie ich es ja auch geschrieben hab- er ist längere Zeit krank. Aber selbst dann wird oft ein Auge zugedrückt, der TE kann sich ganz ruhig bleiben...
Es macht - zumindest für unsere Einheit - keine Unterschied, welchen Status ein Rekrut hat. Das 6-monatiger Wehrdienst bei Leistungsunwilligen nicht leistungsfördernd ist, steht ja außer Frage. Aber es ist kein theoretisches Gedankenspiel, sondern glasklare Verfahrensweise bei einigen AGA-Einheiten.
Ich halte es für falsch, Rekruten hier ein Bild zu vermitteln, das unser Sozialstaat bereits beim Thema ALG-II abgibt. Absicherung und keine Sorge auch ohne Gegenleistung.
Was soll bitte "Wehrzersetzung" sein?
Und ist das strafbar*fürcht* oder warum wird es sonst erwähnt?
Das war überspitzt gesagt. Es geht darum, dass man jungen Leuten mit solchen Aussagen die Motivation nimmt.
Richtig man kann die AGA nicht bestehn, aber das man diese dann automatisch "wiederholen" muss ist Blödsinn, das war auch schon vor Jahren so wo man noch 10 Monate GWDL ableisten durfte.
Und durch solche wichtigen "Prüfungen" wie Helfer im San-dienst oder Wach- und SIcherungsoldat konnte man eigentlich auch nicht durchfallen, das wurde schon so gesteuert.
Zitat von: =TRG= am 01. November 2010, 19:44:53
Wenn ich es krass auslegen würde, könnte man Wehrzersetzung erkennen.
UHHHHHHHH, ein boeses Wort aus Deutschlands dunkler Vergangenheit - wegen "Wehrkraftzersetzung" (so heisst das richtig) wurde man in der Wehrmacht oder Waffen-SS gemeinhin sofort an die Wand gestellt. Hoffe das kommt in Eurer Einheit nicht mehr vor....
Lass solche Begriffe in der Oeffentlichkeit lieber stecken, sonst haste irgendwann mal Besuch vom MAD der dann schaut ob du daheim irgendwelche verfassungsfeindlichen Symbole an der Wand kleben hast. ;)
Den Begriff gibt es in der Tat nicht mehr. Allerdings gibt es noch ein vergleichbares Delikt, dass auch heute noch nach dem StGB strafbar ist.
109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr
(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Bundeswehr in der Erfüllung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der Tatbestand liegt hier natürlich nicht vor. Allerdings ist es nicht soooo weit hergeholt, wie manch einer es vielleicht vermuten würde.
zur Sache: Selbstverständlich bekommt man am Ende der AGA eine ATN zuerkannt, nämlich üblicherweise die des Sicherungssoldaten. Man kann auch durch die AGA durchfallen und man muss sie in diesem Fall auch üblicherweise wiederholen. Das kommt nur sehr selten vor und deshalb entsteht allgemein der Eindruck, man könne gar nicht durchfallen. Das ist aber nicht der Fall.
@justice
Die ATN des Sicherungssoldaten bekommste erst mit der Wach- und Sicherungsausbildung, ich muss es wissen, einige Kameraden und ich durften das 2001 nachholen um im "Kampf gegen den Terror" Die Amikaserne in Schweinfurt zu bewachen.
Normalerweise machste die Sache im Anschluss an die Grundausbildung, außer man kann daran krankheitsbedingt oder weil man gerade auf Kraftfahrausbildung oder sonstwo beordert ist nicht dran teilnehmen. Deswegen muss man die AGA aber nicht komplett wiederholen.
Der Lehrgang Grundausbildung schließt ab mit der Zuerkennung der ATN 100 2988, ATB "Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)".
Voraussetzungen für die Zuerkennung der ATB ,,Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" sind folgende:
• erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung "Einsatzersthelfer A" (Übergangsweise auch noch "Helfer im Sanitätsdienst"
• erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung gem. ZDv 10/6
• Erfüllen der Schulschießübungen mit Gewehr (G36-S-5) und Pistole (P-S-2) im scharfen Schuss*
• erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung
Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den zu prüfenden Ausbildungsgebieten voraus.
Nehmen Soldaten im Ausnahmefall an der Rekrutenbesichtigung nicht teil, so kann die ATN dennoch zuerkannt werden, wenn der Rekrut im Verlaufe der Grundausbildung durchweg gute Leistungen gezeigt hat. In solch einem Fall bleibt jedoch unabdingbar, das die Teilnahme an den Schießübungen, an der Sanitätsausbildung, an der Wachausbildung und der Basisausbildung EAKK erfolgreich abgeschlossen wurde.
* Die Teilnahme an den Schulschießübungen ist an Voraussetzungen geknüpft.
Mit dem Wiederholen der AGA ist es eigentlich ganz einfach:
Für GWDL ist es grundsätzlich nicht vorgesehen-Ausnahmen bestätigen die Regel
Bei SaZ entscheidet der Disziplinarvorgesetzte der zukünftigen Stammeinheit, ob der Soldat wiederholt oder ob er ihn so haben will und fehlende Inhalte in der Stammeinheit nachgeholt werden können.
Wie´s bei FWDL ist, weiss ich nicht.
Das Wiederholen der AGA kommt schon mal vor- allerdings muss man schon einiges verpasst haben um durchzufallen- in der Regel gibt es innerhalb der AGA genug Wiederholungsmöglichkeiten.
Gibt halt Kameraden, die einfach Pech hatten und am Anfang der AGA für längere Zeit ausgefallen sind und andere, die merkwürdigerweise immer am Tag vor einer Geländeausbildung erkranken (oder am Tag der Ausbildung selber)
Folgen die das Nichtbestehen der AGA haben kann: Z.B. die Nichtbefürwortung eines FWDL-Antrags durch den Disziplinarvorgesetzten bzw. Nichtbefürwortung für die Übernahme zum SaZ.
Bei SaZ kann es im Wiederholungsfall auch zur Entlassung führen.
Zitat von: Iceman81 am 02. November 2010, 15:54:53
@justice
Die ATN des Sicherungssoldaten bekommste erst mit der Wach- und Sicherungsausbildung, ich muss es wissen, einige Kameraden und ich durften das 2001 nachholen um im "Kampf gegen den Terror" Die Amikaserne in Schweinfurt zu bewachen.
Normalerweise machste die Sache im Anschluss an die Grundausbildung, außer man kann daran krankheitsbedingt oder weil man gerade auf Kraftfahrausbildung oder sonstwo beordert ist nicht dran teilnehmen. Deswegen muss man die AGA aber nicht komplett wiederholen.
Also 2003 war die Wachausbildung komplett in der AGA integriert inklusive Wachschießen ungefährt nach 1,5 Monaten.
Also 2001, kam die nach der der AGA, also 3ter Monat, ich selbst habe daran nicht Teilgenommen da ich da gerade nach Baumholder abkommandiert war zur KfzPzHaub oder wie sich der Laden da unten nennt, wir mussten die dann irgedendwann zusammen mit irgendwelchen andern Kraftfahrern und GeZi Mogeln, und Dauerkranken irgendwann nachholen 3 Wochen u.a. auch am WE nachholen, nen Nichtbestehen gabs da nicht, man hat dann nen Eintrag ins Schießbuch bekommen auch wenn man absichtlich daneben geschossen hat, nicht das sich einer drücken konte beim Wachschieben. Gibt ja da immer so spezialisten die vor wichtigen "Prüfungen" krank werden.
Wenn es damals noch eine 2 monatige AGA gab dann war das wohl auch normal.