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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: spikehund12 am 03. November 2010, 18:43:31

Titel: Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: spikehund12 am 03. November 2010, 18:43:31
Hallo Freunde,
bitte eine Antwort auf folgende Frage: Ein Verwandter von mir (ehemaliger Zwölfender (Stabsfeldwebel)) behauptet allen Ernstes, dass ehemalige Wehrmachtsangehörige die in die Bundeswehr übernommen wurde, ihre Auszeichnungen als Spange auf der Uniform tragen durfte. Da dieses Statement in einem Zustand der leichten Weinseligkeit abgegeben wurde, bin ich etwas skeptisch. Ist es nicht eher so, dass Orden und Ehrenzeichen mit dem Hakenkreuzsymbol absolut verboten waren??
Danke für Eure Antworten.
spikehund12
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: HG MOK am 03. November 2010, 18:55:12
Orden und Ehrenzeichen mit Hakenkreuz dürfen garantiert nicht in der BW getragen werden.
Das Hakenkreuz ist übrigens Verboten.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 03. November 2010, 19:01:37
Alles was mit dem hakenkreuz versehen war, war und ist verboten, ausser es handelt sich um Moseumsgegenstände.

So wie die alten Flakscheinwerfer in Rendsburg.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: spikehund12 am 03. November 2010, 19:03:34
Hallo, der stuffz,
den Flakscheinwerfer auf der Brust getragen möchte ich mal sehen!!!
gruß
spikehund12
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: Timid am 03. November 2010, 19:07:46
Zitat von: spikehund12 am 03. November 2010, 18:43:31Ein Verwandter von mir (ehemaliger Zwölfender (Stabsfeldwebel)) behauptet allen Ernstes, dass ehemalige Wehrmachtsangehörige die in die Bundeswehr übernommen wurde, ihre Auszeichnungen als Spange auf der Uniform tragen durfte.

Ja, durften sie. Zumindest bei bestimmten Orden und Ehrenzeichen (darunter z.B. das Eiserne Kreuz) ist/war dies möglich.

Zitat von: spikehund12 am 03. November 2010, 18:43:31Ist es nicht eher so, dass Orden und Ehrenzeichen mit dem Hakenkreuzsymbol absolut verboten waren??

Auch das trifft zu ;)  Aber ohne nationalsozialistische Symbole durften sie getragen werden!

Übrigens ist das keine Regelung nur für Soldaten, sondern ein bundesdeutsches Gesetz, das damit natürlich auch für Angehörige der Bundeswehr (und BGS, Polizei etc. ...) gilt.

Zitat von: spikehund12 am 03. November 2010, 19:03:34den Flakscheinwerfer auf der Brust getragen möchte ich mal sehen!!!

Stelle ich mir auch interessant vor ... ;D
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: Andi am 03. November 2010, 19:12:13
Zitat von: spikehund12 am 03. November 2010, 18:43:31
bitte eine Antwort auf folgende Frage: Ein Verwandter von mir (ehemaliger Zwölfender (Stabsfeldwebel)) behauptet allen Ernstes, dass ehemalige Wehrmachtsangehörige die in die Bundeswehr übernommen wurde, ihre Auszeichnungen als Spange auf der Uniform tragen durfte. Da dieses Statement in einem Zustand der leichten Weinseligkeit abgegeben wurde, bin ich etwas skeptisch. Ist es nicht eher so, dass Orden und Ehrenzeichen mit dem Hakenkreuzsymbol absolut verboten waren??

Das schon, aber das Hakenkreuz war auf den wenigsten Orden aus Wehrmachtszeit - insbesondere in der Bandschnallenversion - zu sehen. Letztendlich handelte es sich bei den Orden auch nicht um Orden der Wehrmacht, sondern des deutschen Staates. Dementsprechend durften und dürfen die Orden (sofern nötig "entnazifiziert") natürlich auch weiter getragen werden. Bei Eisernem Kreuz und Ritterkreuz beispielsweise mussten/müssen die Hakenkreuze auf dem Kreuz mit Eichenlaub überdeckt werden. Die Anzugsordnung für die Bundeswehr hat auch die Trageweise dieser Orden und Ehrenzeichen geregelt.

Gruß Andi
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: bayern bazi am 03. November 2010, 19:17:22
wenn ihr mal die orden und ehrenzeichen verordnung genau anschauen würdet - könntet ihr lesen das orden und ehrenzeichen des III Reiches in de entnazifizierten form (sprich ohne hakenkreuz) getragen werden darf  (siehe punkt 5)
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: StOPfr am 03. November 2010, 19:18:59
Gab es da 1957 nicht ein Gesetz oder eine Verordnung? Häufig wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Orden in der Fassung von 1957 handelt (gemeint ist dann "ohne Hakenkreuz"), - z.B. beim Handel mit Orden und Ehrenzeichen.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: HG MOK am 03. November 2010, 19:19:33
@ der_stuffz

Sind die Flak Scheinwerfer jetzt nicht in Munster?
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: HaDo am 03. November 2010, 19:21:42
http://www.militaria-lexikon.de/index.html
auf dieser seite sind orden & ehrenzeichen des letzten jahrhunderts in unterschiedlichsten formen prima dargestellt
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: Timid am 03. November 2010, 19:24:33
Zitat von: StOPfr am 03. November 2010, 19:18:59Gab es da 1957 nicht ein Gesetz oder eine Verordnung?

Ja, genau das oben schon angedeutete und von Bazi verlinkte Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. In der ZDv 37/10 wird das nochmal wiederholt/ausgeführt.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 03. November 2010, 19:29:50
@ HG

Das ist durchaus möglich!

Habe die Dinger das letzte mal 2006 gesehen am Tag der offenen Tür in Rendsburg.

Als ich meinen alten Feuerleiter besucht habe.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: HG MOK am 03. November 2010, 20:26:54
@ der_stuffz

Ich denke mal schon, die Kaserne ist an die Stadt verkauft worden und wird umgebaut.
Die Lehrsammlung sollte wohl mit nach Munster gehen.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: Hessi am 04. November 2010, 05:36:18
Bei mir in der Kaserne hängt eine Tafel mit Bilder der Kamandeure von 1957 bis heute.

Auf einen ist zu sehen das dieser der alten Armee gedient hat.Auszeichnunge wie zu Beispiel das eiserne Kreuz 2 Klasse,Nahkampfspange,Winterkampf im Osten usw.

Die 57 er ausfertigung war auch für die Veteranen gedacht die sich Jährlich irgerndwo getroffen hatten.

Dein Stabsfeldwebel hatte schon recht was das tragen von solchen Orden zu tun hatte.

Nur halt ohne HK!
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: schlammtreiber am 04. November 2010, 08:39:13
Steht doch alles in der 37/10, wo liegt das Problem?    ???

Oder wurde das mittlerweile gestrichen weil die in Frage kommenden Personen nicht mehr da sind?
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 14:56:28
@ Schlammtreiber

Das müsste ja prüfbar sein.

@ HG

Dass kann durchaus sein, dass es nach Munster verlegt wurde.

Roland und Gepardt stehend da auch.

Ein Freund von mir wird da bald wieder üben, ich frage ihn einfach mal. ;)
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. November 2010, 15:01:08
Da müssen weder Sie, noch Schlammtreiber etwas prüfen: Da Dienstvorschriften grundsätzlich nichts Gegensätzliches zu bestehenden Gesetzen festlegen dürfen, sondern im Gegenteil die Ausführung (Umsetzung) gesetzlicher Vorgaben für bestimmte Bereiche darstellen, dürfen Sie davon ausgehen, dass es da mittlerweile in diesem Punkt KEINE Änderung gab.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 15:06:50
Hat ja keiner was anderes behauptet.

Es müsste ja prüfbar sein. :)

Meine ZDV ist leider schon sehr alt und deswegen möchte ich persönlich nix falsches sagen :)
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: schlammtreiber am 04. November 2010, 15:10:06
Zitat von: der_stuffz am 04. November 2010, 15:06:50
Meine ZDV ist leider schon sehr alt und deswegen möchte ich persönlich nix falsches sagen :)

Eben in der alten Version müsste es drin sein (ich hab zuletzt 1999 eine 37/10 in der Hand gehabt)  ;)
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 15:18:56
Oh habe was falsches gesehen.

Änderungsdatum 2007! :-[ :-[ :-[ :-[
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: schlammtreiber am 04. November 2010, 15:21:03
Das war ja quasi gestern  :D
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 15:35:52
Jup :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 16:21:51
Hier das was in der 37/10 steht.

I. Zugelassene Orden und Ehrenzeichen

1. Soldaten dürfen Orden und Ehrenzeichen tragen:
– die nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom
26. Juli 19571) zugelassen und in Nr. 2 bis Nr. 7 aufgeführt sind,
– die von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden und in Nr. 8
aufgeführt sind.
2. Des weiteren dürfen Orden und Ehrenzeichen getragen werden, die von einem
Landesherrn, dem Kaiser, einer Landesregierung, der Reichsregierung, dem
Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten oder mit deren Genehmigung gestiftet
worden sind sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen (Schlesischer Adler) und das
Baltenkreuz 2).
3. Es dürfen Orden und Ehrenzeichen, die in der Zeit vom 1. August 1934 bis 31.
August 1939 für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, den Luftschutz, das
Feuerwehrwesen und das Grubenwesen gestiftet worden sind sowie die in dieser Zeit
gestifteten staatlichen Dienstauszeichnungen und Treuedienstehrenzeichen getragen
werden.
4. Es dürfen getragen werden Orden und Ehrenzeichen, die in der Zeit vom
1. September 1939 bis zum 8. Mai 1945 von den zuständigen deutschen Stellen für
Verdienste im Zweiten Weltkrieg gestiftet worden sind:
– Eisernes Kreuz 1939 in allen Stufen
– Kriegsverdienstkreuz und Kriegsverdienstmedaille
– Deutsches Kreuz in Gold und Silber
– Ehrenblatt-Spange des Heeres
– Ehrenblatt-Spange der Luftwaffe
– Ehrentafel-Spange der Kriegsmarine
1) BGBl. 1957 I S. 844
2) § 6 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen
ZDv 37/10 Anlage 13/2
– Medaille "Winterschlacht im Osten 1941/1942"
– Nahkampfspange des Heeres in Bronze, Silber und Gold 1)
– Verwundetenabzeichen 1939 1)
– Infanterie-Sturmabzeichen
– Sturmabzeichen (allgemein) 1)
– Panzerkampfabzeichen in Bronze und Silber 1)
– Heeres-Flak-Abzeichen
– Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. durch
Einzelkämpfer
– Tieffliegervernichtungsabzeichen
– Frontflug-Spangen1)
– Nahkampf-Spange der Luftwaffe in Bronze, Silber und Gold 1)
– Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe in fünf Stufen 1)
– Erdkampfabzeichen der Luftwaffe in fünf Stufen 1)
– Seekampfabzeichen der Luftwaffe
– Kampfabzeichen der Flakartillerie
– U-Boot-Frontspange
– Marine-Frontspange
– Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel in sieben Stufen 1)
– Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel
– U-Boot-Kriegsabzeichen 1939
– Zerstörer-Kriegsabzeichen
– Kriegsabzeichen für Minensuch-, UbootJagd- und Sicherungsverbände
– Kriegsabzeichen für Hilfskreuzer
– Flotten-Kriegsabzeichen
– Schnellboot-Kriegsabzeichen
– Kriegsabzeichen für Marineartillerie
– Abzeichen für Blockadebrecher
– Banden-Kampf-Abzeichen in Bronze, Silber und Gold 1)
– Narvikschild
– Cholmschild
– Krimschild
– Demjanskschild
– Kubanschild
– Ärmelband "Afrika"
– Ärmelband "Kreta"
– Ärmelband "Metz 1944"
– Ärmelband "Kurland"
– Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker
– Scharfschützenabzeichen in drei Stufen 1)
– Ballonbeobachterabzeichen in Bronze, Silber, Gold 1)
– Fallschirmschützenabzeichen des Heeres
– Kraftfahrbewährungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold 1)
1) Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden.
ZDv 37/10 Anlage 13/3
– Flugzeugführerabzeichen
– Beobachterabzeichen
– Gemeinsames Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen
– Fliegerschützenabzeichen
– Segelflugzeugführerabzeichen
– Fallschirmschützenabzeichen der Luftwaffe
– Fliegererinnerungsabzeichen.
5. Die in Nr. 2 bis Nr. 4 aufgeführten Orden und
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: HG MOK am 04. November 2010, 17:15:49
Also es dürfte doch heutzutage eigendlich niemanden mehr geben, der im 2. WK einen Orden bekommen hat und noch Aktiv bei der BW ist?!
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: der_stuffz am 04. November 2010, 17:34:00
Aktiv denke ich mal nicht und auch nicht aktiv bei den Reservisten in DVAG aber vielleicht noch welche auf Einladung und in UTE.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: mailman am 04. November 2010, 18:14:51
Heutzutage ja, aber in der Anfangszeit der Bundeswehr, sicherlich.. Da war der Krieg ja auch noch nicht so lange zu Ende.
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: Holgi33 am 05. November 2010, 07:25:22
He, ich habe das Cholmschild hier liegen aus Familienbesitz. Das tragen der Ehrenzeichen ist doch vererbbar?

:D :D :D

Ist nur ein Scherz!
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: schlammtreiber am 05. November 2010, 08:46:30
Zitat von: der_stuffz am 04. November 2010, 16:21:51
Hier das was in der 37/10 steht.
...
2. Des weiteren dürfen Orden und Ehrenzeichen getragen werden, die von einem
Landesherrn, dem Kaiser, einer Landesregierung, der Reichsregierung, dem
Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten oder mit deren Genehmigung gestiftet
worden sind sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen (Schlesischer Adler) und das
Baltenkreuz 2).
...

Ganz offensichtlich wurde damals sogar für noch ältere Kameraden vorgebaut  :D
Titel: Re:Tragen von Orden und Ehrenzeichen
Beitrag von: spikehund12 am 05. November 2010, 08:56:35
Hallo zusammen,
mit einem Echo in diesem Ausmaß habe ich nicht gerechnet. Herzlichen Dank für alle Antworten.
Ergo war mein Schwager dann doch nicht so besoffen wie ich angenommen habe.
gruß
spikehund12