Hi @ all,
hab mal ne frage zur Miete, das mit denn 6Monaten kenne ich ja, aber ich ziehe jetzt aus zum 1.4(wegen Mutter die auszieht in na anderen Gegend(40km) hab da keine lust mit zu ziehen, trette mein Wehrdienst am 4.4 an, hab ich anspruch auf Miete??? ???
Gruß Marcell
Nein, da Du zum Antritt des GWD keinen seit 6 Monaten bestehenden Wohnsitz hast, hast DU leider auch keinen Anspruch auf Miete.
Jo, danke für die Antwort, aber überhaupt kein anspruch auf Miete?
Weil ein Kollege meint der hätte während der Bundeswähr Grundausbildung eine Wohnung gesucht, und der hätte diese dann zum drittel selber zahlen müssen, also 2/3 hätte die Bundeswähr gezahlt.
Gruß Marcell
Doch, Du hastevtl Anspruch auf USG Leistungen. Da triftiger Grund.
Alles weitere sagt Dir der freundliche Mitarbeiter des USG Amtes in Deinem Landratsamt / Stadtverwaltung.
Horrido
Danke für die Antwort, ich schau mal das wird schon klappen(und wenn es zusammenklappt) ;D.
Gruß Marcell
PS: ziemlich Cooles forum, muss ich schon sagen, genau das richtig für neulinge beim Bund. Mein Dank an das Team
Danke das hört man gerne.
Falls Dir sonst noch was auf´m Herzen hast, immer raus damit:
PS: registrieren ist auch cool ..... ;D ;D
alles klar kein problem ;)
wenn noch jemand erfahrung zu diesem thema hat, würde mich freuen wenn ihr diese hir berichten würdet, DANKE
Gruß Marcell
Wirklich beantworten kann Dir es nur der Sachbearbeiter bei der USG Stelle. Die USG-Ämter arbeiten nicht immer gleich.
Am besten bei der USG Stelle nachfragen, hoffen daß er es genehmigt, falls nicht, dann meld Dich nochmal.
Hier werden Sie geholfen ...
@ Fitsch,
mal ne andere frage ich hab am 4.4 einberufung, mal meine frage würde mich gerne pferflichten lassen, aber die beim Kreiswehrersatzamt meinte es währe schon zu späte sich zu melden. Kann ich mich trotzdem noch anmelden oder wie läuft das???
Gruß Marcell
Trotzdem die Bewerbung abschicken mit dem Hinweis, das Sie ab April Grundwehrdienst leisten. Man kann Sie schliesslich auch mitten im Grundwehrdienst als Zeitsoldaten vereidigen.
mfg,
Simon
klar kannst Du dich jederzeit verpflichten lassen.
Auch während der AGA etc.
An Deiner Stelle würd ich mir aber erst mal die AGA reinziehen, und dann entscheiden ob der Laden für Dich geeignet ist.
(obwohl man AGA nicht mit dem normalen Truppenalltag vergleichen kann)
Horrido
@ Fitsch: Also erst mal Spassbude antun, und dann (in Unkenntnis der Folgen) sich auf den Truppenalltag einlassen.... 8)
Hi mal ne farge was heisst denn USG leistungen weil ich ahbe genau das gleiche problem wie marcell. nur das ich schon seid 1 1/2 jahren alleine wohne aber habe halt meine wohnung gekündigt weil ich mit meiner freundin auseinander gegangen bin. und nun ab 1.3 ne kleinere wohnung hab die nicht so groß und auch nicht so teuer ist! und 3 wochen später bekamm ich meine einberufung. aber wohne ja nicht die 6 moante dann in der wohnung. würde mich freuen wenn jemand mir USG erklären würde danke im vorraus.
Iast wirklich hier ein super team.
MFG EvO (Marcel)
aber man bekommt einen kleinen Einblick wie es ist.
Besser als sich auf die "Infopost" mit Helmi zu verlassen ;D
Bei einem Gespräch mit den Vorgesetzten bekommt man außerdem noch ein paar zusätzliche Informationen ..
bekomm ich etwa miete vom bund bezahlt oder was?
weil hab seit zwei jahren ne wohnung!
Zitat von: EvO am 08. Februar 2005, 12:16:56
würde mich freuen wenn jemand mir USG erklären würde danke im vorraus.
USG = UnterhaltsSicherungGesetz
die dazu zuständige stelle sitzt bei deinem LAndratsamt bzw bei der Stadtverwaltung (nur bei Kreisfreien Städten)
bei fragen, kurzer anruf in der Behörde, die können dir die auskunft mit der miete am besten klären, denn in der USG sind einige sachen im ermessen der bearbeiter