Hallo,
ich habe mich heute standortfremd neukrank gemeldet, da es mir nun neben meinen psychischen problemen, auch körperlich sehr schlecht geht -vielleicht auch in verbindung.. Der Spieß hat mich angerufen und gesagt ich solle sofort in die Kaserne kommen... Konnte ihm zwar meine Probleme erklären aber würde jetzt trotzdem gerne wissen ob er das verlangen kann? Was ist wenn ich dann am bahnhof umkippe oder mit dem auto aufgrund meiner körperlichen schwäche einen unfall baue? Denn ICH bin mir ja im klaren dass ich nicht reisefähig bin. Kann der Spieß mich noch vor arztbesuch in die kaserne bestellen? Was passiert bei Unfällen, wer haftet etc.?
Guten Morgen Heartshaped,
Bis du wirklich physisch schwach - also nicht reisefähig, oder fühlst du dich eher psychisch schwach (energielos)? Ich würde dir raten hinzufahren - ein erster Schritt, auch wieder psychische Kräfte zu entwickeln.
Sich fallen zu lassen und den Kopf unter die Bettdecke zu stecken ist keine gute Idee...
Gruß
Rosered
Der grund warum ich nicht gefahren bin ist eine Magenschleimhautentzündung.. Aber kann der Spieß sowas befehlen?
Hast Du die Bescheinigung eines Bundeswehrarztes, dass Du nicht reisefähig bis zur Kaserne bist und zu Hause bleiben darfst?
Falls nein solltest Du schleunigst zusehen dem Befehl nachzukommen.
Heartshaped,
Schlammtreiber hat Recht und sein Rat ist sehr gut. Fahr besser hin, auch mit Magenschleimhautentzündung, klären kann man das dort...und du zeigst vor allem deinen guten Willen. Ich fürchte, dass alles andere schlecht ankommt.
Gruß
Rosered
Selbst wenn der Standort Arzt KzH empfohlen haben sollte.
Es ist eine Empfehlung.
Spiess und Chef können sich darüber hinwegsetzen.
Der Spies hat bereits seinen Befehl ausgesprochen.
Also sieh zu, das Du zur Kaserne kommst bevor Besuch der MP auftaucht.
Heartshaped,
ernsthaft.....wegen einer Magenschleimhautentzündung, die unangenehm ist, fährt man nicht gegen einen Baum - oder du musst dich fahren lassen.
Ich wünsche dir wirklich gute Besserung
Aber bitte nicht so übertreiben...
Gruß
Rosered
Fahren Sie mit dem Zug! Da ist eine Unfallgefahr nicht so hoch.
Ich glaube, TRG,
sein eigentliches Problem ist nicht seine Magenschleimhautenzündung, sondern sein Vermeidungsverhalten (Fluchtverhalten). r möchte sich der eigentlichen Belastungssituation nicht stellen. Das ist zwar nachvollziehbar, aber kein Lösungsweg.
Wie auch immer und auf welchem Wege auch immer, er sollte hinfahren - in seinem eigenen Interesse.
Man kann seinem ersten Impuls nicht immer nachgeben...
liebe Grüße
Rosered
Oh du hast den TE gesehen und mit ihm gesprochen ??? Dann dürftest du aber gar nicht darüber sprechen >:(
und wenn hier weiter wild rumspekuliert wird, mach ich den Fred dicht.
Spieß hat meine Gründe "Verstanden" und meinen KZH-Status akzeptiert. MEine Frage war ob er sowas befehlen kann, nicht ob ich irgendein Verhalten an den Tag lege, übertreibe oder sonst was. Tolle Off topic posts... Danke Ulli :x
Ja, der KpFw darf (evtl. mit Rücksprache vom KpChef) befehlen, dass Sie zur Einheit kommen, selbst wenn Ihr Status kzH ist. Was Ihr Verhalten angeht, klar das war nicht die Frage, die Erörterung desselben hilft aber oft, die beste Lösung zu finden.
Auf den Fernschreiben, die vom Truppenarzt an die Einheit geschickt werden, steht bei kzH immer ein Satz dabei:
- das Einverständnis des Disziplinarvorgesetzten vorausgesetzt,empfehlen wir den Soldaten von allen Diensten von ...bis... zu befreien (oder so ähnlich)
Deswegen sollte man sich 1. bei der Einheit melden wenn absehbar ist, dass man nicht zum Dienst kommen kann und 2. nochmal, nachdem man beim Standortarzt war, um sich die Erlaubnis des Chefs für´s kzH zumindest telefonisch zu holen. Die Fernschreiben dauern nämlich immer, bis sie beim Richtigen angekommen sind.
In vielen Einheiten ruft man üblicherweise auch nicht direkt beim Chef an, sondern beim Spieß, der dann im Einvernehmen mit dem Chef entscheidet (in der Regel folgt der Chef ja der Empfehlung des Truppenarztes und wenn nicht, muss eh Rücksprache gehalten werden)