Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Hator am 07. November 2010, 13:39:54

Titel: aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: Hator am 07. November 2010, 13:39:54
jaaaa aber wieviel urlaub stehen einen denn jetzt genau zu?
soweit bin ich nochnicht gekommen und find leider auch über die sufu (die ja wieder geht) nur themen wann man ihn am besten abantragt usw.
und gleich noch ne frage dazu, wenn man ne freundin , oder frau hat soll mann paar tage länger haben.
kann das sein?

grüße
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: KlausP am 07. November 2010, 14:14:29
Der Urlaubsanspruch ist in der ZDv 14/5, Ziffer 501(?) "Soldatenurlaubsverordnung " geregelt. Danach erhalten Soldaten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Werktage Erholungsurlaub im Kalenderjahr, unabhängig vom Familienstand. Für Soldaten, die kein volles Kalenderjahr Dienst leisten, ist der Urlaubsanspruch anteilmäßig mit 1/12 je vollen Kalendermonat zu berechnen. Ausnahme hiervon: GWDL 6 erhalten nur 6 (!!!) Werktage Erholungsurlaub.
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: Hator am 07. November 2010, 14:51:29
also ich bin ab nächsten jahr 13 jahre dabei das heißt ich hab 26 tage...
das gerede das man mit freu o freundin ne woche mehr bekommt ist also nicht richtig?
ist der urlaub dann frei zu nehmen oder gibts da vorschriften?
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: Timid am 07. November 2010, 16:10:40
Zitat von: Hator am 07. November 2010, 14:51:29das gerede das man mit freu o freundin ne woche mehr bekommt ist also nicht richtig?

Wer kommt denn auf so einen Unfug? ???

Zitatist der urlaub dann frei zu nehmen oder gibts da vorschriften?

Wie eigentlich überall wird man, soweit möglich, den Urlaub frei wählen können. Heißt, bei längeren Laufbahnlehrgängen etc. hat man z.B. schonmal sehr eingeschränkte Möglichkeiten.
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: KlausP am 07. November 2010, 16:14:13
Was mich wundert ist, dass man im 13.Dienstjahr zu so einem Problem noch nicht mal in die Vorschrift geschaut oder mal den Weg zum Spieß gefunden hat.
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: mailman am 07. November 2010, 16:17:47
Vllt. gab es ja die 12 Jahre davor keinen Urlaub :D
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: Timid am 07. November 2010, 16:21:47
Oder
Zitatalso ich bin ab nächsten jahr 13 jahre dabei
bedeutet tatsächlich das was da steht: Dass der Threadersteller ab nächstem Jahr 13 Jahre dabei ist, und nicht, dass er schon 12 Jahre hinter sich hat ;)
Titel: Re:aus § 28 Soldatengesetz: "(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlau
Beitrag von: Hator am 07. November 2010, 19:13:01
genau soooo siehts aus, da fange ich an :)