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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Axel123 am 10. November 2010, 12:19:16

Titel: Einberufung am 03.01.2011 --> Problem: Duales-Studium mit Empfehlung
Beitrag von: Axel123 am 10. November 2010, 12:19:16
Liebe Forenmitglieder,

leider habe ich konkret zu meinem Fall keine Ergebnisse in der Suchfunktion finden können.

Nun ja, folgendes Problem:

Im Juni diesen Jahres beendete ich meine Schule und wollte gleich im Juli gezogen werden, damit ich eine gewisse Überbrückungszeit für ein vorraussichtliches Duales-Studium nächsten Jahres habe. Leider hatte der zuständige Sachbearbeiter mich "vergessen". Nach kurzem Kontakt mit Diesem sollte ich Anfang Oktober eingezogen werden. Jedoch kam wieder kein Enberufungsschbescheid... letztenendes habe ich seit Oktober die Einberufung für den 03.01.2011 schrifltlich vorliegen.

Seit einem Monat arbeite ich nun in einem großen Einzelhandelsunternehmen, welche auch Duale-Studiengänge anbieten. Die Firma würde mich gerne behalten und mir eine direkte Empfehlung für das Duale-Studium geben, jedoch nur, wenn ich mindestens bis Frühling 2011 dort weiterhin arbeite würde. Das wäre meine Chance für mein Wunschstudium.  :)     (hoffe ihr habt mein Problem verstanden)

Kann ich nun den Grundwehrdienst verweigern bzw. gibt es eine Möglichkeit, dass ich weiterhin in meinem Betrieb arbeiten kann, um somit meine Zukunft besser planen zu können?  ???

Freue mich über jede Antwort  ;)
Titel: Re:Einberufung am 03.01.2011 --> Problem: Duales-Studium mit Empfehlung
Beitrag von: wolverine am 10. November 2010, 12:37:59
Beantragen Sie mit begründenden Unterlagen Ihres Arbeitgebers, dass Sie vorläufig vom Wehrdienstzurückgestellt werden und der Einberungsbescheid aufgehoben wird. Einen Rechtsanspruch, "vom Wehrdienst befreit" zu werden, haben Sie nicht.
Titel: Re:Einberufung am 03.01.2011 --> Problem: Duales-Studium mit Empfehlung
Beitrag von: Axel123 am 10. November 2010, 12:46:28
Zitat von: wolverine am 10. November 2010, 12:37:59
Beantragen Sie mit begründenden Unterlagen Ihres Arbeitgebers, dass Sie vorläufig vom Wehrdienstzurückgestellt werden und der Einberungsbescheid aufgehoben wird. Einen Rechtsanspruch, "vom Wehrdienst befreit" zu werden, haben Sie nicht.

Vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!  ;D