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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ray am 11. November 2010, 12:59:39

Titel: Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Ray am 11. November 2010, 12:59:39
Hallo,

Ich bin jetzt seit 4 Jahren als geheilt "eingestuft", wurde bei der Musterung auch als T5 degradiert etc.

Eine Frage habe ich jedoch noch, welche mir bisher noch niemand beantworten konnte:

Kann man nicht ein Schreiben verfassen, welches besagt, dass, im Falle einer Rückfallerkrankung oder anderer Schädigung, aufgrund der laengst geheilten Erkrankung, die Bundeswehr nicht für den Schaden aufkommen muss?

So als Absicherung fuer die Bundeswehr, damit diese nicht zahlen muss (da es ja lediglich darum geht und sie sich davor schuetzen wollen) ?

Ist man wirklich hoffnungslos verloren, wenn man an so einer Erkrankung litt ?

Es war schon immer mein Ziel und mein Traum, der Bundeswehr zu dienen, und dann wird man ausgemustert, für eine Sache, für die man selbst nichts kann. Ich betrachte dies als Unrecht gegenüber diesen Leuten, deren Zukunftspläne einfach so zerissen werden.

Ich hoffe man kann mir hier helfen, denn die bei der Bundeswehr stellen sich alle ahnungslos.
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: wolverine am 11. November 2010, 13:12:01
Nein, geht nicht. Ein derartiger Haftungsausschluss wäre auch unwirksam.
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Ray am 11. November 2010, 13:57:07
Na toll...
Und für ne zivile Karriere muesste ich wegziehen und darauf hab ich jetzt noch nich so sonderlich Lust.

naja danke fürt die Antwort...
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: StOPfr am 11. November 2010, 14:03:31
Ähmm... Den Dienst bei der Bw hättest du auch nicht am Heimatort leisten können ::)!

PS: Niemandes Zukunftspläne werden zerrissen nur weil er nicht zur Bundeswehr kann. Man sollte/muss immer einen Plan B haben. 
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Ray am 11. November 2010, 23:17:09
Ja ich weiß, dass man immer nen Plan B haben sollte, hab ich auch.

Aber wenn mer seit 8 Jahren schon zum Bund will und an fast nichts anderes denkt, dann kann mer des schon so sagen ;)
BTW in Ulm is ne Kaserne und in Stetten am kalten Markt auch, und des is nich weit von mir entfernt ;)
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: StOPfr am 11. November 2010, 23:29:50
Zitat von: Ray am 11. November 2010, 23:17:09
Aber wenn mer seit 8 Jahren schon zum Bund will und an fast nichts anderes denkt, dann kann mer des schon so sagen ;)
BTW in Ulm is ne Kaserne und in Stetten am kalten Markt auch, und des is nich weit von mir entfernt ;)

Man sollte innerhalb von acht Jahren auch mal an etwas anderes denken  ::)!

Dass in der Nähe deines Heimatortes Kasernen ist schön und gut. Ob du dort stationiert würdest wäre keineswegs sicher. Kümmere dich um Plan B. Ich wünsche dir viel Erfolg und in deinem Leben vor allem immer eine gute Gesundheit.
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Ray am 12. November 2010, 11:09:43
Dass ich da vll nicht stationiert werde, ist mir schon klar.
Wollte mich jedoch fuer die zivile Karriere bewerben und die Ausbildungen, die mich interessieren. liegen 300-700KM weit entfernt von mir ;)

So mein ich des eigentlich (:

Naja ich werd (hoffe ich) zum BOSCH rein kommen. Kann man nicht klagen.

Danke ;)
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Timid am 12. November 2010, 11:17:00
Zitat von: Ray am 12. November 2010, 11:09:43die Ausbildungen, die mich interessieren. liegen 300-700KM weit entfernt von mir ;)

Dass die Bundeswehr ihre Soldaten nicht nur heimatnah einsetzt, sondern diese nach Belieben im gesamten Bundesgebiet und auch im Ausland stationiert, man bei vielen Laufbahnen auch problemlos über Monate und Jahre in hunderten Kilometern Entfernung an Lehrgängen teilnehmen muss und man von wenigstens einem Auslandseinsatz in der Dienstzeit ausgehen sollte, ist aber hoffentlich alles bekannt?

ZitatNaja ich werd (hoffe ich) zum BOSCH rein kommen. Kann man nicht klagen.

Richtig! Es gibt wesentlich schlimmeres ...
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Ray am 04. Dezember 2010, 13:41:28
Sorry wenn ich wieder eure Zeit in Anspruch nehm..

Aber gibt es wirklich, mit absoluter Sicherheit zu 200% KEINE Chance, dass ich doch noch irgendwie zur Bundeswehr rein komm?
:D

Irgendwie will ichs nich glauben, dass des so schnell vorbei sein kann.
Bzw wuerde es gehen, dass ich mich in 2 jahre rum oder nach meiner Ausbildung also in 4 Jahren rum noch ein mal melde und diesmal nicht sage, dass ich Leukaemie hatte?
Oder steht mir dann irgendwas schlimmes bevor? bzw Anzeige etc.?

Weil in 4 Jahren rum haben die meine Daten nicht mehr.

Hab schon bei meiner ersten Musterung ueberlegt, nichts zu sagen, und die hatten auch alle absolut keine Ahnung, dass ich es hatte, also muesste es doch rein theoretisch klappen?
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: KlausP am 04. Dezember 2010, 13:51:03
Selbst wenn die Bundeswehr Ihre Daten in ein paar Jahren nicht mehr haben sollte (was ich bezweifle), wäre das Einstellungsbetrug und würde mit der fristlosen Entfernung aus dem Dienstverhältnis und evtl. einer Anzeige enden. Aber da Sie ja anscheinend beratungsresistent sind, machen Sie, was Sie wollen. Ich bin an dieser Stelle raus.
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Timid am 04. Dezember 2010, 14:19:16
Zitat von: Ray am 04. Dezember 2010, 13:41:28Aber gibt es wirklich, mit absoluter Sicherheit zu 200% KEINE Chance, dass ich doch noch irgendwie zur Bundeswehr rein komm?

Wirklich.

ZitatOder steht mir dann irgendwas schlimmes bevor? bzw Anzeige etc.?

Umgehende Entlassung, Rückforderung von Ausbildungskosten, Anzeige wegen Betrugs, die Nicht-Übernahme von Behandlungskosten etc. pp. - das wären mögliche Folgen ...
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: BulleMölders am 04. Dezember 2010, 15:55:09
Und die Unterlagen der Musterung werden solange aufbewahrt, solange du der Wehrüberwachung unterliegst.
Sobald du dich dann wieder bewirbst, werden diese wieder vor geholt und das war es dann.
Titel: Re:Geheilte Leukämie -> T5 -> Dennoch Wehrdienst leisten?
Beitrag von: Ray am 05. Dezember 2010, 00:27:13
Okay gut.

Dann nochmal Danke fuer die Antworten.

Werds jetzt dann wohl echt aufgeben, da ich ja eh keine Chance hab.