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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: whisper9 am 14. November 2010, 13:59:52

Titel: Urlaub
Beitrag von: whisper9 am 14. November 2010, 13:59:52
Hallo  ich hoffe hier kennst sich einer miot urlaub aus :P

folgendes : ich bin zurzeit  Fwdl 23 und im 20 Dienstmonat ab januar bin ich aber FA ( statuswechsel) ich hab dann noch 5 Tage Resturlaub meine frage ist jetzt .

1. Kann ich die 5 tage Behalten bzw. mit rübernehmen bei einem Statuswechsel ?
und wenn ja wie lange kann man diese behalten bis sie verfallen ?

Gruß
Titel: Re:Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2010, 14:16:34
Klar kannst du die behalten. Urlaub muss man immer bis zum 30.9. des Folgejahres abbauen- wobei es in den letzten Jahren immer ne Weisung gab, wonach diese Frist bis zum 31.12. verlängert wurde
Titel: Re:Urlaub
Beitrag von: rambosocke am 14. November 2010, 14:25:08
Zitatwobei es in den letzten Jahren immer ne Weisung gab, wonach diese Frist bis zum 31.12. verlängert wurde

Ist das nicht inzwischen dauerhaft so?
Titel: Re:Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2010, 15:53:44
So weit ich weiss, wird das jedes Jahr neu befohlen (genauso wie der 24. und 31.12. jedes Jahr per Befehl frei gegeben werden)
Titel: Re:Urlaub
Beitrag von: Rollo83 am 14. November 2010, 21:08:32
Ist da für dieses Jahr schon ein Befehl raus, ist ja nicht mehr lange ?