Hallo,
ich habe mich nun bei der BW nach §43 beworben, und mir wurde jetzt der Eingang meiner Bewerbung bestätigt mit dem Hinweis, dass dies erst im Sommer nächsten Jahres entschieden werden kann.
Ist das ein Faktum an dem man einfach nicht vorbei kommt, oder gibts noch Möglichkeiten dieses halbe Jahr nicht ungenutzt verstreichen zu lassen?
§ 43 welchen Gesetzes?
Sorry, dachte es wäre klar gewesen. Hier
ein Link dazu.
Sie haben sich die für die Laufbahn der ResOffze gem. §43 SLV beworben. D.h. sie sind bereits Akademiker und wollen somit direkt mit höheren DstGrd einsteigen.
Die Auswahl der Bewerber die zugelassen werden findet nur einmal pro Jahr statt. Da die Bw ab 2011 mit einer großen Wahrscheinlichkeit verkleinert werden soll, wird dies auch die Dienstposten der Reserveoffiziere betreffen.
Außer auf den Bescheid zu warten, wird ihnen nichts weiter übrig bleiben ... Sofern ihre Bewerbung gem. §43 SLV nicht erfolgreich sein sollte, könnten sie sich ggf. in anderen Laufbahnen engagieren.