Hallo!
Mich würde es interessieren, wie es die Bundeswehr mit Heimfahrten und Urlaub regelt.
Ich habe mich als SAZ8 (Uffz) bei der Marine verpflichten lassen, wohne in Bayern und bin ab 3.01. bei der Marine in Bremerhaven (AGA), bzw. später Wilhelmshaven.
Wie oft darf ich nach Hause fahren? Wie lange habe ich Zeit - Freitag bis Sonntag? Die Zugfahrt wäre 7 Stunden einfach. Deswegen frage ich mich, ob es zeitlich überhaupt möglich ist...
Zahlt die Bundeswehr die Zugfahrt nach Hause oder muss ich die Kosten tragen?
Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu und wie darf ich diese nehmen (Willkürlich oder gibt es Begrenzungen)?
Wenn du Wochenende keinen Dienst hast, dann ist Freitag Mittag bis frühen Nachmittag Schluss und du kannst nach Hause fahren. Musst aber in der AGA am Sontag Morgen um 2 Uhr wieder in der Kaserne sein. Jedenfalls waren die Zeiten bei mir damals.
Ob es sich lohnt nach Hause zu fahren musst du selber entscheiden.
Nein die BW zahlt deine Fahrten nicht.
Urlaub steht dir ganz normal zu. Bis zum 30 Lebensjahr müssten das eigentlich 25 Tage im Jahr sein. Die kannst du dann auch frei nehmen, sofern keine Dienstlichen gründe dagegen sprechen.
Allerdings ist es auf Lehrgängen meistens so, dass es entweder keinen Urlaub gibt oder bei längeren Lehrgängen die Urlaubszeit festgelegt ist. Das müsste sich allerdings auch aus den Lehrgangsunterlagen dann ergeben, so das man da auch halbwegs im voraus planen kann.
Zitat von: R_Sonne am 16. November 2010, 13:26:29
Ich habe mich als SAZ8 (Uffz) bei der Marine verpflichten lassen,
Nein, die Marine hat dich zu gar nichts verpflichtet. DU hast DICH zum Dienst bei der Marine verpflichtet.
Was die Heimfahrten betrifft, sobald deine Eignungsuebung beendet und du zum SaZ ernannt worden bist, kannst du die Kosten deiner Bahncard (wenn du eine hast) von der BW erstattet bekommen.
kleine Korrektur: 26 Tage und Montag 02:00 Uhr :D
Und in der Zeit der Allgemeinen Grundausbildung (also die ersten 3 Monate) hat der Rekrut keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Wann man Sonntag abend/Montag früh da sein muss, hängt von der Einheit ab.
In der AGA zwischen Mitternacht und 02:00- danach in der Regel zum Frühstück/Dienstbeginn.
Ok, super, dann weiß ich Bescheid!
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten :)
Zitat von: KlausP am 16. November 2010, 14:50:57
Und in der Zeit der Allgemeinen Grundausbildung (also die ersten 3 Monate) hat der Rekrut keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Ebenfalls eine kleine Korrektur: Ob Urlaubsanspruch oder nicht, hat nichts mit Rekrut oder AGA zu tun, sondern mit dem Status.
Als GWDL besteht in den ersten drei Monaten kein Urlaubsanspruch. Für SaZ gelten 6 Monate.