Hey Leute,
Kurze und knackige Frage:
Habe gerade im TV gesehen das die Wehrpflich "ausgesetzt" werden soll, frage is nun ab wann?, und ob ich "gefährdet" bin? (Muss ab Januar zum Wehrdienst).
Das kann noch keiner sagen, da es sich bisher nur um eine Absicht der Regierung handelt.
Solange das ganze nicht in ein Gesetz gefasst ist und entsprechend vom Parlament verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet ist, kann man noch gar nicht dazu sagen.
Aber man kann wohl zumindest davon ausgehen, dass es noch einige Monate bis zur tatsächlichen Aussetzung dauern wird. Erstmal muss die ganze Geschichte beschlussreif sein, durch den Bundestag gehen (und Bundesrat?), anschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Das braucht seine Zeit.
Eine Einberufung zum Januar dürfte also "ungefährdet" sein ...
Meines Erachtens braucht es dazu gar kein Gesetz. Laut Verfassung können Männer ab dem vollendeten Lebensjahr einberufen werden. Das ist aber kein muss. Ich denke, es würde schon reichen, wenn Karl Theodor einfach bestimmen würde, dass keiner mehr einberufen wird....
Das Grundgesetz wird sich nicht ändern und das Wehrpflichtgesetz muss auch bestehen bleiben. Möglicherweise werden nur Feinheiten geregelt....
Durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist eine entsprechende Gesetzesänderung meines Erachtens auch nicht. Denn die Bundeswehr ist ja nun wirklich eine reine Bundesangelegenheit, die die Länder überhaupt nichts angeht.... Zumindest sehe ich nicht, inwieweit die Länder rechtlich betroffen sein könnten.
@ Fragesteller: Der Januartermin bleibt aber bestimmt noch bestehen.... Ich glaube nicht, dass sich das noch vor Weihnachten entscheidet.....
Erstmal hat die CDU auf ihrem aktuellen Parteitag beschlossen, dass sie will, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wird- mehr erstmal nicht.
Ein Termin, den ich im Fernsehen aufgeschnappt hab, war wohl Mitte nächsten Jahres.
Zitat von: justice005 am 16. November 2010, 20:22:27Das Grundgesetz wird sich nicht ändern und das Wehrpflichtgesetz muss auch bestehen bleiben.
Ich vermute mal, als Laie, dass sich das Wehrpflichtgesetz schon ändern würde. Schon alleine wegen der neuen "freiwilligen Wehrpflicht", ihrer Dauer etc..
Aber, wie gesagt, ich bin da Laie ;)
ZitatZumindest sehe ich nicht, inwieweit die Länder rechtlich betroffen sein könnten.
Daher das Fragezeichen ;) Aber leuchtet natürlich ein, die äußere Sicherheit ist Bundesangelegenheit, damit sind die Länder außen vor. Danke für den Hinweis.
ZitatIch glaube nicht, dass sich das noch vor Weihnachten entscheidet.....
Es war mal die Rede von einer Abstimmung (von wem auch immer ...) im Dezember. Ob das so zutreffen kann, werden wir abwarten müssen ...
ZitatIch vermute mal, als Laie, dass sich das Wehrpflichtgesetz schon ändern würde. Schon alleine wegen der neuen "freiwilligen Wehrpflicht", ihrer Dauer etc..
Genau das waren die "Feinheiten", die meinte... :)
Gutgut, danke für die antworten, hoffe das ich meinen Wehrdienst noch leisten kann.
Das die Wehrpflicht ausgesetzt werden soll um Geld zu sparen finde ich sinnlos, da ich auch vorhin noch gesehen hab das dafür auch kosten aufkommen, bzw wir Geld verlieren, zB leisten die Zivi's soviel arbeit die dann wegfallen würde, was ne menge Geld kosten würde diese arbeit zu ersetzten. Naja wie auch immer ich hab keine Ahnung, hoffe nur das ich den Wehrdienst noch ableisten kann: )
Der Januartermin wird bestimmt bleiben..... und außerdem: Wenn Du unbedingt zur Bundeswehr willst, dann gibt es ja genug Möglichkeiten. das Modell des freiwilligen Wehrdienstes wird es ja weiterhin geben...
Da frage ich mich, wie das dann generell sein wird ?
wird man dann Sofort Fwdl-er ? oder gar gleich SaZ ?
dann müssten die Chancen für eine berufliche Zukunft ja wohl sehr steigen oder ? :D
das weiß keiner so genau, wie das wird.... es wird wohl den FWDL noch geben in Abgrenzung zu den üblichen SaZ. Aber fraglich wird sein, wie lange die Mindestdienstzeit ist. Weniger als 2 Jahre macht ja kaum Sinn, denn dann kann man die Leute nicht ausbilden für einen Auslandseinsatz und einen solchen dann auch tatsächlich durchführen.....
Zitat von: Nekrophagen am 16. November 2010, 20:42:16
zB leisten die Zivi's soviel arbeit die dann wegfallen würde, was ne menge Geld kosten würde diese arbeit zu ersetzten.
Im Grundgesetz steht "der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf", und nicht "stellt Streitkräfte auf, um als Kollateraleffekt des Grundwehrdienstes eine Flut billiger Arbeitskräfte für den Sozialsektor zu produzieren" ;)