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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: daniel319 am 17. November 2010, 12:49:29

Titel: KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 17. November 2010, 12:49:29
huhu,
also ich wollte hier ma ganz anonym so weit es mögich ist mein kleines Problemchen schildern...
ich ging heute morgen zum Arzt und schildere ihm meine Probleme, er sagt KzH bis Fr. sooo nu geh ich ins Gezi füll meinen Kzh-Schein aus...
als mich dann der spieß unterbricht und mich zum Olt. bringt, sagt mir dieser, dass er es nicht in betracht ziehen kann mich nachhause gehen zu lassen da meine Genesung auch hier am Standort gewährleistet sei... dem stimme ich aber nicht zu da ich atm auf ZaW bin, wir gerade die Abschl.-Prf. geschafft haben und bei uns nur noch Party gemacht wird (wozu ich mich nicht hingezogen fühle) somit nie wirklich ruhe zur Genesung ist... So ich ging nach dem ich noch einmal mit dem Arzt gesprochen habe ( welcher gesagt hat "er hat KzH diagnostisiert und dann ist das auch so, das ließe sich nicht ändern bzw er ändert es nicht"), noch einmal zu meinem Olt, redete mit ihm jedoch meinte er "sie haben schon sehr viele Fehltage dieses Jahr und es könnte sein das sie ihr Ausb.-ziel nicht erreichen (HALLO ICH HAB DIE PRÜFUNG BESTADEN !!!) naja... genau das versuchte ich ihm dann zu schildern jedoch meinte er naja ob zu hause oder hier is doch egal... er denkt ich kann hier genauso genesen und wenns mir nid besser geht soll ich morgen nochma zum arzt.... so nicht nur dass mir das so vorkommt als wollten die mich verarschen - nein - er meinte dann noch zusätzlich "naja herr xy, eig. wenn sie doch so eine starke Krankheit haben (hab ich steht schwarz auf weis auf meinem krankenmeldeschein; KZH 17.-19.11.10 mit unterschrift und stempel vom Arzt), dass wir sie nach hause schicken müssen, dann sollten sie doch eher ins Bwk nach Ulm oder Koblenz...)

so was ich wissen will... was geht da ab...? wer hat recht wer unrecht...? was kann ich machen um doch nachhause zu können...? (denn meine Genesung ist meiner Meinung nach hier auf keinen Fall gewährleistet...)

edit bei Fitsch:

bullshitwörter wie "dringend, wichtig, hilfe" haben im Betreff nix verloren
Titel: Re:KzH ja oder nein (dringend)
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2010, 12:57:01
Der Oberleutnant hat insofern recht, als dass das "KzH" des Arztes tatsächlich eine "Empfehlung" ist, d.h. der Disziplinarvorgesetzte entscheidet ob Krank nach Hause geschickt oder Krank auf Stube geschickt.
Titel: Re:KzH ja oder nein (dringend)
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 12:59:00
Der Eintrag des TrArztes "KzH" auf dem Krankenmeldeschein ist eine EMPFEHLUNG an den Disziplinarvorgesetzten, der dieser folgen soll, aber nicht muss.

Hier der entsprechende Auszug aus der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft:

411. Für einen aus gesundheitlichen Gründen von allen
Dienstverrichtungen befreiten Soldaten kann der
Truppenarzt mit Zustimmung des erkrankten Soldaten die
Empfehlung ,,krank zu Hause" geben, wenn dort die notwendige
Betreuung gewährleistet ist.
Der nächste Disziplinarvorgesetzte entscheidet gemäß dieser
Empfehlung über den Aufenthaltsort des Soldaten. Bei
einem Soldaten, der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
verpflichtet ist, darf der nächste
Disziplinarvorgesetzte ausnahmsweise von der Empfehlung
abweichen, wenn ihm konkrete Erkenntnisse vorliegen, die
unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge einen Aufenthalt zu
Hause verbieten. In diesen Fällen ist eine Betreuung des
erkrankten Soldaten in der Truppenunterkunft sicherzustellen.
Titel: Re:KzH ja oder nein (dringend)
Beitrag von: daniel319 am 17. November 2010, 13:14:26
so okay danke für die rasche antwort...

jetzt ist es aber so, wie kann ich diese "entscheidung" vom OLT "anfechten" ? denn jetzt mal ohne mist ich hab kein bock auf stube rumzuliegen krank zu sein und dann noch von den anderen gestört zu werden mit unter von meinem stubenkameraden, welcher der größte suffkopp is den ich kenne... ich denke eher dass die sich denken haja der will lenzen oder so und desswegen lassen die mich nich gehen bzw stecken mich eher noch in ein bwk wo ich dann untersucht werden soll woher die krankheit kommt etc...
Titel: Re:KzH ja oder nein (dringend)
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 13:20:13
Dann möge der Herr Oberleutnant doch mal seine Ablehung unter diesem Gesichtspunkt erläutern:

(siehe mein obiges Zitat aus der ZDv 10/5)

... Bei einem Soldaten, der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
verpflichtet ist, darf der nächste
Disziplinarvorgesetzte ausnahmsweise von der Empfehlung
abweichen, wenn ihm konkrete Erkenntnisse vorliegen, die
unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge
einen Aufenthalt zu
Hause verbieten.

Und ansonsten bleibt immer noch das Rechtsmittel der Beschwerde - allerdings erst nach Ablauf einer Nacht.
Titel: Re:KzH ja oder nein (dringend)
Beitrag von: daniel319 am 17. November 2010, 13:29:24
mhmkay...
d.h. also, dass ich NOCHMAL zum olt gehen sollte ihn NOCHMAL darauf ansprechen und während des gespräches auf die ZdV beharren oder wie ? aber was ist wenn er sagt das seine gesichtspunkte aussagekräftiger sind als meine - mein gott was ein gemache...

nochwas zu deinem zitat... die zdv beschreibt "GESICHTSPUNKTE DER FÜRSORGE" ich verstehe das so, dass er mich NUR dann, nicht nach hause schicken darf wenn ich keine familiehabe bzw niemanden der sich um mich kümmert nochmals bzw der nächste arzt 50.000km weg is. und nicht aus gründen wie "der war schon zu oft krank" oder "der will schwänzen"

sehe ich das richtig ? was kann ich tun um heute noch nach hause zu kommen denn mir gehts echt dreckig...

Titel: Re:KzH ja oder nein (dringend)
Beitrag von: wolverine am 17. November 2010, 13:32:44
ZAW bedeutet doch, dass da jemand mindestens Uffz wenn nicht sogar Fw werden möchte?! Und da wäre ein Blick in die Vorschrift doch schon einmal eine erste Maßnahme gewesen. Naja, das hat unser "Spieß" ja jetzt schon einmal abgenommen. Jetzt kommen wir zum "Anfechten"; wie heißt das wohl im militärischen Sprachgebrauch? Was macht man gegen Maßnahmen militärischer Vorgesetzterm deren Recht- oder Zweckmäßigkeit man anzweifelt? Und was haben wir hierzu in der Grundausbildung gelernt?
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: Fitsch am 17. November 2010, 13:34:11
ansonsten hilft der UvD i.V.m. mit der Wachmannschaft bei der Ruhegewährung  ;D

Die Stubenkameraden können dann im Cafe Viereck weiterfeiern ...
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: Fitsch am 17. November 2010, 13:35:24
in Anlehnung an wolverines Einwand bzgl. der eingeschlagenen Laufbahn.

Anständiges Deutsch ist wohl keine Grundvoraussetzung mehr, oder wie?
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2010, 13:46:46
Zitat von: Fitsch am 17. November 2010, 13:35:24
Anständiges Deutsch ist wohl keine Grundvoraussetzung mehr, oder wie?

Der Mann ist doch krank, unter Fieberschüben kann die Grammatik oder Rechtschreibung schon mal leiden - in dubio pro reo?  ;)
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: Mani am 17. November 2010, 14:02:26
ich versteh den ganzen Gedankengang irgendwie nicht. Also ich habe mir letzte Woche Montag beim BW-Sport das Schlüsselbein gebrochen und habe drum gebeten das ich soweit es geht weiter eingesetzt werde und sei es nur im Innendienst. Wenn man sich schon für eine der angebotenen Laufbahnen entscheidet  sollte man alles dafür tun das man nicht häufig fehlt und ausserdem sollte man sich immer vor Augen führen das wenn man die Entscheidung des Vorgesetzten anfechtet die eigene Beliebtheit nicht unbedingt steigt.
MfG Mani
(bin nach der ersten Woche nun 1 Woche zu Hause und dann wieder im Dienst)soll heissen wenn es die Krankheit zulässt sollte man die A....backen zusammenkneifen
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: wolverine am 17. November 2010, 14:58:51
Grundsätzlich in Ordnung; nur unterstellen wir unserem Fragesteller, dass es ihm wirklich um schnellstmögliche Genesung geht, die durch die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft nicht gewährleistet ist.
Und davon ab: Auch (oder besser gerade) Vorgesetze müssen sich an die Regeln halten und wenn ein Tatbestand eine Maßnahme nicht hergibt, dann ist und bleibt sie eben rechtswidrig. Wenn man Zweifel an der Motivation des Soldaten hat, muss man das in seiner Beurteilung oder im persönlichen Gespräch zum Ausdruck bringen und den Soldaten eben motivieren. Mit Krankmeldung ´rumzueiern ist eben Firlefanz und wenn man dann noch den Vorschriftenrahmen überzieht, ist es halt Mist.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: der_stuffz am 17. November 2010, 15:09:44
Ich lese immer Olt, wo ist der Chef?

Der hat doch in aller regel zu bestimmen und nicht ein Olt, ausser dieser sitzt im Chefsessel.

Ansonsten beschwerde einlegen und gut ist.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2010, 15:11:27
Auch ein Oberleutnant kann durchaus KpChef sein, sei es i.V. oder eben "frisch"  ;)
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 17. November 2010, 15:34:22
1. tut mir Leid wegen meiner mäßigen Anwendung von Grammatik und Rechtschreibung aber wir befinden uns hier im Netz :P da schreibt man auch mit smilies also muss man auf Grammatik und Rschrb. nid so achten :P

off topic:
@ mani: ich verstehe dich vollkommen jedoch hast du schon mal darüber nachgedacht, dass ich erstens gründe genügend habe sonnst würde ich hier keinen thread aufmachen, den zich andere menschen lesen könnten...  und zweitens ist ein knochenbruch keine KRANKHEIT sondern eine VERLETZUNG.

on Topic: der olt is chefe weil der Hauptmann nid da is... so klar ich weis man sollte sich nid unbeliebt machen ABER ich werde den chef usw hier eh nie wieder in meinem leben sehen wenn die zaw vorüber is... Ja ich bin uffz werde auch bald stuffz so das tut aber nichts zur sache denn selbst wenn ich gefr wäre, hätte ich den thread eröffnet genauso als FW oder sonnst noch nen dienstgrad den ich fühle mich i-wo gerade von meiner kompanie verarscht versteht ihr ? so weiter zu Sache diejenigen die nicht auf zaw waren oder sind wissen nicht wie es da ab und an zu gehen kann (ich beziehe mich da auf dinge wie Kameradschaft, leben in einer gemeinschaft, usw) nicht um sonnst hat mein spieß mir vor der zaw gesagt: "schauen sie zu, dass sie kein diszi bekommen und ihre soldatischen pflichten nicht zu schnell vergessen..." ja das hat er gesagt und ja ich war auch erstma platt aber nu ja... nun kann sich hoffe jeder vorstellen was hier ab geht und wie "schön" die party heut abend wird und warum ich bedenken habe in so einer unterkunft schnellst möglich zu genesen....
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 15:44:31
Wo steht eigentlich, dass in Internet-Foren die Grundregeln deutscher Grammatik und Rechtschreibung nicht gelten? Gibt's da irgendwo 'ne ZDv?  ??? ;D
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: justice005 am 17. November 2010, 15:50:45
Die Anmerkungen der Kameraden bzgl. Orthographie, Interpunktion und Grammatik sind ausgesprochen berechtigt. Ich habe ehrlich gesagt nicht die geringste Lust, mir aufgrund irgendeines Kauderwelschs den Sachverhalt selbst zusammenzureimen. Außerdem hat das meines Erachtens nicht das Geringste damit zu tun, dass wir "im Netz" schreiben, denn die deutsche Rechtschreibung gilt überall. Es gebietet bereits alleine die Höflichkeit, leserlich und verständlich zu schreiben. Zudem prägen sich derartige Schlampereien auch ein, was dazu führt, dass man nach jahrelangem Chatten nicht mehr in der Lage ist, einen korrekten dienstlichen Brief zu schreiben.

Als Unteroffizier müssten Ihnen Ihre Rechtschutzmöglichkeiten bekannt sein. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann können Sie gemäß § 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) eine Beschwerde schreiben, für die der Kommandeur zuständig ist und deren formale Voraussetzungen sich aus § 6 WBO ergeben. Das lernt jeder in der Grundausbildung und bedarf daher keiner näheren Erläuterung.

Wenn Sie weitere Fragen haben, werde zumindest ich Ihnen diese nur beantworten, wenn sie verständlich formuliert sind. Ansonsten ist der Thread für mich beendet.

Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: wolverine am 17. November 2010, 15:51:35
Das gibt einem so ein "Desperado"-Image: Das Internet als rechtsfreier Raum wo ich mich an nichts halten muss; da sitze ich splitternackt vor dem Computer und beleidige meine Großmutter mit anonymen E-Mails und versteckt hinter einem obszönen nickname.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2010, 15:59:21
Zitat von: wolverine am 17. November 2010, 15:51:35
da sitze ich splitternackt vor dem Computer und beleidige meine Großmutter

Danke. Das wollten wir (nicht) wissen  :D
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 16:03:36
Und wir wollen auch keine Beweisfotos  ;D
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: wolverine am 17. November 2010, 16:15:22
Das Wolverine trägt auch d´runter immer stilvoll Pelz! ;)
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2010, 16:39:06
Ahhhhh, aua, diese Bilder... nein nein, Kopfkino aus, AUS, AUUUUUUUUUUUUUUS!!!!!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: StOPfr am 17. November 2010, 16:58:56
Ich komme wohl etwas zu spät um hier auch noch einen lustigen Kommentar beizusteuern  ;D?
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2010, 18:37:02
Auch wenn ich keine Quelle dazu habe: Üblicherweise ist es so, dass der Disziplinarvorgesetzte mit dem Truppenarzt Rücksprache zu halten hat, ob kzH zwingend erfoderlich oder auch krank auf Stube möglich ist.

Wie bereits geschrieben wurde, ist dann die Einheit für deine Hege und Pflege verantwortlich- z.B. dass man dir Tee und Zwieback organisiert, wenn du an ner Magen-Darm-Erkrankung leidest.
Alternative wäre die Unterbringung auf der Bettenstation, falls dein SanBereich so was hat- da hat man Ruhe und qualifizierte Pflege.

Meiner Meinung nach, bewegt sich dein OLt auf recht dünnem Eis. Wenn dir was passieren sollte oder deine Genesung unter seiner Entscheidung leidet, ist er dafür verantwortlich.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 18:42:32
Zitat...Meiner Meinung nach, bewegt sich dein OLt auf recht dünnem Eis. Wenn dir was passieren sollte oder deine Genesung unter seiner Entscheidung leidet, ist er dafür verantwortlich.
Der Ansicht bin ich ja auch immer noch.

Und zu dem davor geschriebenen: In der "Vorgängerversion" der ZDv 10/5 stand weiterhin zu dem von mit Zitierten:

"... Will der Disziplinarvorgesetzte der Empfehlung des Truppenarztes nicht folgen, entscheidet der nächsthöhere sanitätsdienstliche Vorgesetzte. Der Disziplinarvorgesetzte ist an dessen Entscheidung gebunden. ..."

EDIT: Als Spieß hätte ich meinen Oberleutnant als amtierendem Vertreter des Chefs schon eingehend "beraten", wie dünn das Eis unter ihm sein kann.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: snake99 am 17. November 2010, 18:52:35
@daniel319

Ich hege große Zweifel, dass bei einer ZAW JEDEN Abend eine schöne, feucht fröhliche ausgelassene Party gefeiert wird. Da wissen die dafür zuständigen Kameraden entsprechende Maßnahmen gegen einzuleiten, wenn nach 22h immer noch lautstark Party gefeiert wird ;)
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2010, 18:54:53
Nö- aber es ging drum, dass die Kameraden aktuell wohl das Bedürfnis haben,ihre bestandenen Prüfungen zu begießen.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 17. November 2010, 19:01:29
Man kann doch jetzt noch Stundenlang darüber diskutieren ob KzH ja oder nein, was aber nichts bringt.
1. Weiß niemand um was für eine Krankheit es sich handelt.
2. Wie weit ist eigendlich der Weg nach Hause für den TE.

Ich vermute mal das der TE ganz schön Angefressen ist weil er heute nicht nach Hause darf.
Wenn ich jetzt raten sollte könnte ich mir vorstellen das es sich um eine Erkältungs geschichte handelt.

Wie sieht die Sache denn aus wenn der Olt das Krank auf Stube damit begründet, das der Heimweg zu Lang ist und er aus Fürsorgepflicht das nicht riskieren möchte den Kameraden auf eine Lange Heimreise zu schicken??
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 19:06:55
Genau das hat der Herr Oberleutnant ja nach Aussage des TE nicht als Begründung gebracht und ich sehe erstmal keinen Grund, dass der TE sich die im Eröffnungsbeitrag genannten "Begründungen" ausgedacht haben sollte.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: TazD am 17. November 2010, 19:27:21
Ohne dem TE etwas unterstellen zu wollen, aber wir kennen nur eine Seite der Geschichte und demnach nur eine Version der vorgebrachten Gründe.
Das "Bewegen auf dünnen Eis" sehe ich als ehemaliger DV nicht so eng, weil der vergebene Status (wie schon mehrfach erwähnt) eben nur eine Empfehlung des Arztes darstellt.
Klar, sollte sich der Gesudheitszustand des Soldaten aufgrund der Entscheidung des OLt verschlechtern, darf der sich warm anziehen. Aber ob das passieren kann oder die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, lässt sich per Ferndiagnose nicht beurteilen.

Fazit: Grundsätzlich kann der DV von der Empfelung des Arztes abweichen, sofern dafür nachvollziehbare Gründe vorhanden sind. Eine objektive Beurteilung des Sachverhalts ist aber aufgrund der einseitigen Darstellung nicht möglich und somit bleibt uns nur der Blick in die Glaskugel.

Der TE möge seine rechtlichen Möglichkeiten nutzen und die Klärung den entsprechenden Instanzen überlassen. Die informieren sich dann schon allumfassend.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 17. November 2010, 20:15:35
Nun denn, ich werde nun mal einige Sachverhalte klären.
1. Wenn ich will kann ich sehr deutsch schreiben !
2. es handelt sich um starkes nicht nach lassendes Durchfall, - ich sitze mehrere 100 male am tag auf dem Pott.
3. Ich glaube wenn ich Ihnen nun einige Dinge erzählen würde, welche hier auf ZaW schon vorgefallen sind, welche unsoldatischen Äußerungen, Verhaltensformen, und und und, dann würde morgen früh           der MAD bei mir klopfen und genauer nachfragen... nur mal soviel zu der Sache. (klar nicht alle Soldaten hier sind so aber es sind genügende um sich so darüber den Kopf zerbrechen zu müssen...)
4. Entfernung nach hause ca 130km, von dort aus zum nächsten Trp-Arzt ca 10km.
5. Meinen TE-Fhr schert das nen scheiß bzw der hat mich ja zum Olt verschleppt (ja der olt war heute Chef-Vertretung und mein TE Spieß-Vertr.!
6. Meinen TE-Fhr und Chef wird die Lärmbelästigung nicht interessieren da der TE-Fhr die Party organisiert hat...
7. @ Tasz: so du schreibst "sofern dafür nachvollziehbare Gründe vorhanden sind" in der ZdV steht "wenn ihm konkrete Erkenntnisse vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge einen Aufenthalt zu Hause verbieten." so meine Frage und somit auch das Problem das ich mit diesem ganzen Misst hier habe: Welche Aussage ist richtig und nein sie sind nicht beide richtig, denn laut Zdv darf er nur nein sagen wenn ich zuhause keinen hab der sich um mich kümmern könnte... so verstehe ich diesen Satz in der ZdV und mehr steht da eben nicht und ich möchte nicht wie Sie, irgend etwas hinein interpretieren...
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 17. November 2010, 20:21:15
So dann mal ganz einfach, Sie haben Durchfall müssen sehr oft auf's WC , jetzt sagt der Olt ganz einfach das er es aus Fürsorgepflicht nicht zulassen kann das Sie nach Hause fahren und schon ist der Drops gelutscht.

Und sollte das nach 22 Uhr immer noch Laut sein in der Unterkunft, gibt es immer noch UvD und Wache.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2010, 20:23:00
Ähm- und wie willst du nach Hause kommen ,wenn du noch nicht mal vom Pott runter kommst? Der Schlaf dürfte nicht das ganz große Problem sein- eher die Ansteckungsgefahr für deine Kameraden. Ich hoffe ,dass der OLt daran gedacht hat. Und wie gesagt- er muss auch dafür Sorge tragen, dass du ensprechend verpflegt wirst.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 17. November 2010, 20:30:01
In solchen Fällen wurde Damals bei uns die Kranken mit Durchfall auf San Station geschickt, und wenn die voll war gab es immer noch Stuben von den Heimschläfern.
Verpflegung lässt sich alles über UvD oder Wache regeln.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: wolverine am 17. November 2010, 20:33:09
Der OLt wollte eindeutig die Sitzbezüge schütze!
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 17. November 2010, 20:57:37
Ist ja auch ne Blöde Arbeit die Sitzbezüge wieder zu reinigen ;D
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 20:58:41
Zitat von: ulli76 am 17. November 2010, 20:23:00
Ähm- und wie willst du nach Hause kommen ,wenn du noch nicht mal vom Pott runter kommst? Der Schlaf dürfte nicht das ganz große Problem sein- eher die Ansteckungsgefahr für deine Kameraden. Ich hoffe ,dass der OLt daran gedacht hat. Und wie gesagt- er muss auch dafür Sorge tragen, dass du ensprechend verpflegt wirst.

Nun, bezüglich der Ansteckungsgefahr hätte doch der Truppenarzt sicherlich ein Bett in der San-Station frei gehabt.  ::) :D
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2010, 20:59:13
Nicht jeder SanBereich hat ne Bettenstation.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 17. November 2010, 21:02:30
Weiß ich. Dann hätte der TrArzt aber auch den Disziplinarvorgesetzten informieren müssen, dass er ein triftigen Grund hat, den Soldaten KzH zu schreiben. Unsere TrÄrzte hätten sicherlich den Hörer in die Hand genommen, wenn nicht sogar der Ltr StOSanZ persönlich.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 18. November 2010, 07:56:44
So zur Info, die Party ging bis halb 1 (da bin ich zumindest zum letzten mal aufgewacht). So nun ist es so, dass ich denen, "nur" weil ich krank bin, nicht die Party versauen will. Deswegen hab ich das nicht nicht der Wache gemeldet, klingt doch sehr Kameradschaftlich. Außerdem bin ich lieber mit einer Beschwerde das schwarze Schaf im Auge des Olt´s, welchen ich fasst nie sehe, als der Partymuffel des ganzen Lehrgangs, welchen ich den ganzen Tag sehen muss.

Nach Hause wäre ich mit dem Auto gefahren, dass ist schon richtig aber auf meiner Strecke von ca. 130km, gibt es alle 10min einen Rastplatz mit WC oder ne Tanke.

Ich fühle mich schlechter wie gestern und habe mir nochmal nen Termin beim Arzt machen lassen. (immer noch Durchfall und sehr starke Magenschmerzen)

Es war den ganzen Tag über (damit meine ich gestern), kein UVD, GVD, oder sonnst jemand da der nach mir geschaut hat... soviel zur Fürsorge !

Und nun nochmal die Frage, die Aussage ich habe zu viele Fehltage usw. ist KEIN GRUND DER FÜRSORGLICHKEIT oder ? (@HG Mok: nein, das denke ich nicht, denn die Fürsorge ist zu Hause gewährleistet, somit hat er nach ZdV kein Recht mehr mich da zu behalten, sowie so nicht weil der Trp-Arzt seine Diagnose ausdrücklich bestätigt hat...)
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 18. November 2010, 08:03:19
Zitat von: daniel319 am 18. November 2010, 07:56:44
So zur Info, die Party ging bis halb 1 (da bin ich zumindest zum letzten mal aufgewacht). So nun ist es so, dass ich denen, "nur" weil ich krank bin, nicht die Party versauen will. Deswegen hab ich das nicht nicht der Wache gemeldet, klingt doch sehr Kameradschaftlich. Außerdem bin ich lieber mit einer Beschwerde das schwarze Schaf im Auge des Olt´s, welchen ich fasst nie sehe, als der Partymuffel des ganzen Lehrgangs, welchen ich den ganzen Tag sehen muss.

Nach Hause wäre ich mit dem Auto gefahren, dass ist schon richtig aber auf meiner Strecke von ca. 130km, gibt es alle 10min einen Rastplatz mit WC oder ne Tanke.

Ich fühle mich schlechter wie gestern und habe mir nochmal nen Termin beim Arzt machen lassen. (immer noch Durchfall und sehr starke Magenschmerzen)

Es war den ganzen Tag über (damit meine ich gestern), kein UVD, GVD, oder sonnst jemand da der nach mir geschaut hat... soviel zur Fürsorge ! Noch etwas: ich bin zwar nicht in Verpflegung gemeldet aber hätte der Olt dafür sorgen müssen, dass ich etwas aus der Trp-Küche zu Abend bekomme ?

Und nun nochmal die Frage, die Aussage ich habe zu viele Fehltage usw. ist KEIN GRUND DER FÜRSORGLICHKEIT (welcher als einziger in der ZdV als Grund zur Ausnahme von KzH aufgezählt wird) oder ?


(@HG Mok: nein, das denke ich nicht, denn die Fürsorge istzu Hause gewährleistet, somit hat er nach ZdV kein Recht mehr mich da zu behalten, sowie so nicht weil der Trp-Arzt seine Diagnose ausdrücklich bestätigt hat...)
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 18. November 2010, 08:06:00
!!! sorry bitte nur das Zitat lesen, wollte den Beitrag ändern hab aber den falschen Icon erwischt !!!
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: snake99 am 18. November 2010, 08:10:07
@daniel319

Das sie krank sind tut mir leid, doch es wurden bereits ALLE Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie gegen die KaS Entscheidung des OL's vorgehen können. Nun liegt's also an ihnen ;)

Wenn sie heute zum Doc gehen, sollten sie diesen über die widerrufene KzH Entscheidung des OL's in Kenntnis setzen. Spätestens dann sollte endlich Bewegung in die Angelegenheit kommen, vor allem wenn es sich evtl. um eine ansteckende Krankheit handelt.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 18. November 2010, 08:27:01
vielen Dank für die Hilfe !!!

/closed
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 18. November 2010, 08:47:50
So wie Sie den Fall jetzt schildern stimme ich Ihnen vollkommen zu das es so nicht sein darf.
Aber von Ihnen als Uffz, kann man doch wohl erwarten das sie zu Ihren Olt gehen, ihn melden das Sie nicht in Verpflegung gemeldet sind und auf Stube nichts zu essen haben.
Und was machen Sie setzen sich beleidigt in ihre stube und warten bis zum nächsten tag.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 18. November 2010, 09:40:39
ich sags mal ganz "grob" wenn der olt sagt ich soll da bleiben, dann hat er sich drum zu kümmern das ich was zu essen bekomme etc. und nicht ich, denn ich hätte mich ja zu Hause selbst um mich gekümmert bzw meine mum oder dad. Er hat sich selbst den Schuh der Fürsorge angezogen als er sagte "sie sind KaS". Ich hatte nur gefragt weil es immer gut ist zu wissen, für was man andere Menschen in so einer Situation belangen kann...
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 18. November 2010, 09:56:00
Ich sags auch mal Grob.
Sie sind Uffz und sitzen jetzt Bockig in Ihrer Stube und schmieden Pläne wie Sie den Olt einen Reinwürgen können.
Der Olt hat eventuel noch ein Paar andere Aufgaben als sich Persönlich um Ihr Wohlbefinden zu kümmern.
Es haben beide Parteien Fehler gemacht, Sie weil sie jetzt Bockig da rumsitzen und Sauer sind weil Sie nicht zu Mama nachhause dürfen und der Olt weil er nicht vernünftig für Ihre verpflegung gesorgt hat.
Was er sicherlich gemacht hätte wenn Sie ihn gemeldet hätten das Sie nicht in Verpflegung sind.
Der Olt ist NICHT Ihre Mama.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 18. November 2010, 10:09:42
Das sehe ich etwas anders. Der Vorgesetzte hat eine Fürsorgepflichtgegenüber den ihm unterstellten Soldaten und mit den fadenscheinigen Begründungen (vorasusgesetzt, es ist so wie geschildert abgelaufen) hat er sich selbst einen denkbar schlechten Dienst erwiesen. Ist eigentlich die Beschwerde schon fertig? Ich hätte jedenfalls die Zeit dafür genutzt. Ach ja, was macht eigentlich der Spieß in der Sache - fragt sich ein langjähriger Spieß?
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: daniel319 am 18. November 2010, 10:31:56
Die Beschwerde ist nicht geschrieben... da ich hier immer noch keine konkrete Antwort bekommen habe...

Ich will einfach nur wissen ob er außer der Fürsorge welche in der Zdv aufgeführt ist, noch andere Gründe "benutzen" kann um mich da zu behalten ?
---> wie gesagt verstehe ich unter Fürsorge, dass ich mit essen, trinken und Arzneimittel versorgt werden kann. ---> Versteht die Zdv das gleiche unter dem Wort Fürsorge oder kommen noch mehr punkte hinzu ?

@KlausP: der eigentliche Spieß hat Urlaub, mein jetziger Spieß ist auch mein Betreuungs-FW und dieser muss als Kompanie-FW den "KzH-Schein" unterschreiben...
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: HG MOK am 18. November 2010, 10:37:23
@ KlausP
Man kann doch von einem Uffz erwarten das er den Olt meldet das er nicht in Verpflegung ist und er sich nicht in der Lage sieht in den Essensraum zu gehen.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Olt das dann immer noch so lapidar handhabt und sich nicht um den Kameraden kümmert.
Ich finde das verhalten nicht ok sich dann einfach auf Stube zu setzen und abzuwarten was kommt damit man den Olt ans Leder kann.
Wenn man sich die ganzen Texte mal anschaut geht es von Anfang an darum gegen den Olt was zu unternehmen.
Und ich bleibe bei meiner Meinung das der Herr Uffz Bockig ist weil er nicht nachhause durfte.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: KlausP am 18. November 2010, 10:42:49
Der KpFw unterschreibt GAR KEINEN "KzH-Schein", der Disziplinarvorgesetzte genehmigt dem Soldaten für die Zeit des KzH den "Aufenthalt an einem anderen Ort als dem Dienstort".

Zur Beschwerde: "Der Soldat hat das Recht der Beschwerde, wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein." Ob dem dann tatsächlich so war, entscheidet der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte mit seinem Beschwerdebescheid.

@HG MOK: natürlich kann man das erwarten. Aber der Uffz braucht gar nicht in Verpflegung gemeldet zu sein, weil er eine entsprechende Chipkarte für "Selbstverpflegung gegen Bezahlung" hat - jedenfalls ist das in den Truppenküchen so, die ich kenne. Wo und wie die ZAW-Betreuungsstelle wirtschaftlich angeschlossen ist, kann ich natürlich von hier aus nicht sagen.
Titel: Re:KzH ja oder nein
Beitrag von: schlammtreiber am 18. November 2010, 10:48:28
Hier ist dicht. Ich schau mir ja viel Kindergarten an, aber irgendwann reißt mir dann doch der Geduldsfaden.