Hallo zusammen!
Da wir diese Woche gesagt bekommen haben, wohin wir nach der AGA versetzt werden und ich nach Bad Reichenhall in die 1. Kompanie komme, wollte ich nun mal fragen, was diese macht.
Also ich dachte immer, die 1. Kompanie eines Bataillons wäre der Stab, aber manche sind explizit in die Stabskompanie versetzt worden, und andere (wie ich) in die 1./231. Das ist die Versorgungs- und Unterstützungskompanie. Auf deutschesheer.de steht leider nichts über deren Aufgabenbereich oder was man da macht.
Kann mir da vielleicht jemand etwas sagen?
Gruß,
Greif
Dann hast Du nicht allzu genau gesucht :-).
Auf der Seite des Heeres ist durchaus die Gliederung zu finden, nämlich unter der 10. PzDiv --> Gebirgsjägerbrigade 23.
Nach der dort aufgeführten Gliederung gibt es keine explizite Stabskompanie, ich gehe daher davon aus, dass es sich wie üblich in einem Btl verhält:
Die 1. ist = Stabskompanie ist = Versorgungs- und Unterstützungskompanie - die heißt nämlich so, weil sie u.a. den Auftrag hat, die Kampfkompanien zu versorgen und zu unterstützen, sei es jetzt mit der Ausgabe von Bettwäsche, sei es mit dem Aufklärungs- und Verbindungszug usw.,usw.
Jo, danke :D
ich hab zwar die Bezeichnung gefunden, aber es war keine Erklärung dazu^^ jetzt weiss ich, dass Versorgungskompanie gleich Stabskompanie ist ^^
Nein. ist sie nicht. Eine reine Stabskompanie gibt es in einem Bataillon in der Regel nicht sondern erst ab der Ebene Regiment/Brigade auffwärts. In den meisten Bataillonen gibt es aber auch seit den letzten STAN-Änderungen keine Stabs-und Versorgungskompanie mehr. Die Stabs-Teile wurde aus dieser Kompanie ausgegliedert und gehören demzufolge nicht mehr dazu (ich weiß, in der Praxis wird das anders gesehen). Deshalb heißt die 1. Kompanie eines Bataillons jetzt auch "Versorgungs. und Unterstützungskompanie". Sie versorgt die anderen Einheiten mit z.B. Verpflegung, Treibstoff Munition und anderem Material und unterstützt mit dem Aufklärungs- und Verbindungszug, dem Fernmeldezug und dem Instandsetzungszug die anderen Kompamoe bei deren Aufgabenerfüllung.
Lieber KlausP, in welche der anderen Kp der von Ihnen angesprochenen Btle wurden denn die Uffz./Msch des Stabes "verlagert" gem. STAN?
Meines Wissens sind die StZg nach wie vor TE der VersUstKp geblieben...
Nein, gem STAN nicht, der Stab hat eine eigene STAN mit eigener Dienststellennummer und alle Uffz/Msch der Stabsabteilungen wurden aus der alten St/VersKp in den Stab versetzt. Dass man sie der Vers/UstgKp fast überall in der "Arbeitsgliederung" wieder "angehängt" hat, steht auf einem anderen Blatt. Das PzGrenBtl besteht demnach aus folgenden Einheiten
Stab
Vers/UstgKp /1./-)
PzGrenKp (2,/- bis 4./-)
Eins/UstgKp (5./-) = AGA-Kp
Und zu welcher Kp gehören dann Leute wie Kdr, S1, S2 ,S3 usw. in einem Btl?
Mein Wissen um die STAN mag da veraltet sein, zu meiner Zeit als Res (letzter Stand 2006) war der Kdr eines ErsBtl oder HSchBtl mit allen Teilen sonstiger Stab (S1-Offz, S3-Uffz, S4-Gezi-Mannschafter etc.,etc.) laut STAN in der 1./ aufgehangen...auch zu meiner aktiven Zeit war das so (zumindest von uns Mannschaften so als Realität "empfunden", weil zB Leute wie der S2-Fw beim Antreten der 1./ regelmässig dabei waren) eine STAN hat da natürlich keiner gesehen....
@ KlausP:
Dienststellen werden geführt - haben z. B. einen KpChef.
Wer führt den "Stab"? ... der würde dann auch die Mannschaften / Uffz beurteilen müssen ... Problem erkannt?
Meines Wissens nach sind die Mannschaften / Uffze des Stabes in der 1./ geführt, so dass der KpChef 1./ diesen Personenkreis beurteilt, alle Offiziere des Stabes werden vom Chef des Stabes geführt (und beurteilt), "vorsorgungstechnisch" hängt man an der 1./.
(1./ entspricht Stabs- und Versorgungskp).
Alles gut und schön, was ihr schreibt. Die STAN sagt das so aus, wie ich geschrieben habe, Stand III. Quartal diesen Jahres. Dass es "früher" anders war, weiß ich. Ich hab als MobFwGerät bis Ende 2003 auch zur 1.)- gehört, danach wurde ich in "Meine" Feldersatzkompanie versetzt, weil die TE in der 1./- wegfiel und in der 7./- wieder auftauchte.
Und zu der Sache mit der Beurteilerei: deshalb gibt es ja die sogenannte "Arbeitsgliederung", in der der Chef 1./- die entsprechenden Dienstgrade doch wieder aus Auge gedrückt bekommen hat, weil der BtlKdr nichts anderes festgelegt hat. Die Frage war nach der STAN, und da ist es so, wie ich es beschrieben habe. Dass Theorie (STAN) und Praxis ("Arbeitsgliederung") da nicht übereinstimmen, ist mir bekannt. Der STAN-Herausgeber hat es mMn versäumt, für die Angehörigen des Stabes (wobei ich nicht die Offiziere meine) die disziplinare Zuständigkeit festzulegen. Es wäre ja einfach gewesen, dem S3StOffz mittels eines "Personalsondercodes" die Disziplinargewalt der Stufe 1 für die Uffze/Msch des Stabes zu übertragen.
@hbmaennchen: in der "alten" STAN gehörte die Btl-Führungsgruppe mit BtlKdr, S3StOffz, S1 ... als Teileinheit zur 1./- stand allerdings in der Reihenfolge der TE'n vor der KpFüGrp. Jetzt gliedert sich der Stab (mit eigener STAN und mit eigener Dienststellennummer) in die Bataillonsführung, bestehend aus BtlKdr und stvBtlKdr, die Personalabteilung (früher S1Abt) mit PersOffz, 2 PersFw, 2 - 3 PersUffz und ? Msch, die S2Abt mit S2Offz, S2Fw, S2Sold und so geht das weiter, will ich aber hier jetzt nicht weiter aufdröseln.