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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: saaascha'.. am 21. November 2010, 11:35:37

Titel: Wohnung / Miete wärend Grundausbildung !?
Beitrag von: saaascha'.. am 21. November 2010, 11:35:37
Moiin jungs & mädels.  :D

Hab das Forum nach diesem Thema schon durch sucht und noch nicht genau das gefunden was ich wissen wollte.
Werde am 3.1.2011 Eingezogen, und wohn zurseit noch bei meinen Eltern. Hab aber vor im kommenden jahres Anfang
Auszuziehen, nun ist das ja so das man wärend es Gwd nicht all zuviel geld bekommt so das man ne eigene wohung / appartment
bezahlen kann. Ist es da i-wie möglich von i.wo zuschuss oder sowas zu bekommen ?  ???

[ wenns klappt, wollte ich nach der AGA nen antrag für saz 4-8 stellen ]

das was ich bis jetzt gelesen hab, ist halt so man bekommt i-wie 70-75% wenn man schon ne wohnung hat, bevor man eingezogen wird.
wenn man weniger als 1 jahr die wohnung schon hat und 100% wenn länger als ein jahr.. nur wie ist das wenn man eingezogen wird und
dann ne wohung sucht ? mhm ..

Bedanke mich jetzt schonmal für die antwort  :-X
Titel: Re:Wohnung / Miete wärend Grundausbildung !?
Beitrag von: Flex-Cut am 21. November 2010, 12:34:49
hier ist mein Halbwissen:

man muss die Wohnung 3 Monate vor Dienstantritt bereits besitzen um Zuschüsse zu bekommen. Wie hoch die sind weiß ich nicht. Sonnst gibts nichts. Und als SAZ gibts maximal Trennungsgeld.
Titel: Re:Wohnung / Miete wärend Grundausbildung !?
Beitrag von: mailman am 21. November 2010, 12:40:55
Auch wenn man die Wohnung 1 Monat vorher besessen hat gibts, Zuschüsse allerdings nicht in der vollen Höhe.
Titel: Re:Wohnung / Miete wärend Grundausbildung !?
Beitrag von: saaascha'.. am 21. November 2010, 13:01:02
Alles klar, mhm ja dann dann wär das ja besser wenn ich nach der AGA Saz beantrage, da ich ja mehr verdiene und mir so ne kleine wohnung leiten kann oder ?
Titel: Re:Wohnung / Miete wärend Grundausbildung !?
Beitrag von: Timid am 21. November 2010, 13:02:46
Das kommt immer auch ein wenig auf den Einzelfall an.

Prinzipiell muss mindestens 6 Monate vor Dienstbeginn ein Mietverhältnis bestehen, dann werden (bis zu einer bestimmten Obergrenze) 100% der Kosten übernommen. In allen anderen Fällen 70%.

Es gibt aber Ausnahmen, wenn der Wehrpflichtige "den Wohnraum dringend benötigt". Wir hatten hier im Forum vor einiger Zeit so einen Fall, bei dem ein Wehrpflichtiger kurz vor Dienstantritt eine Wohnung gemietet hat und die Unterhaltssicherungsbehörde eben auf Grund dieser Ausnahme die vollen 100% übernommen hat.


Nachzulesen gibt es das im Unterhaltssicherungsgesetz (www.gesetze-im-internet.de), Ansprechpartner ist die Unterhaltssicherungsbehörde, die es normalerweise auf Kreis- oder Stadtebene gibt.