Also jetzt ist es offiziell, Guttenberg hat in Dresden offiziell den Termin zur Aussetzungen der Werhplicht bekannt gegeben.
Stichtag: 01.07.2011
1.: 2011
2.: Ein Minister kann das als Wunsch äußern, beschließen muss es (und wird es vermutlich) der Bundestag.
Würde das bedeuten, wenn ich bis zum 30.6 zurückgestellt bin, dass ich dann noch eingezogen werden kann?
oder wäre ich damit (vorausgestzt das Gesetz tritt so wie heute in Dresen beschrieben in Kraft)
dann vom Wehrdinst befreit?
Theoretisch fällst Du somit schon raus.
Kann man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass beim Auswahlverfahren bereits jetzt ein Gang zurückgeschaltet wird.
Ich hatte nämlich vor Beginn meiner Ausbildung ein Schreiben bekommen, dass sich für mich das Einzugsalter von 23 auf 25 erhöht hat. Ich bin im Januar des kommenden Jahres (2011) fertig mit meiner Ausbildung. Wurde zudem noch als T2 gemustert. Muss ich damit rechnen noch einberufen zu werden??
Das wäre ganz schlecht, zumal ich bereits eine Zusage zur Übernahme erhalten habe. Auch wenn der Arbeitgeber einen in diesem Fall auch nach der Wehrdienstzeit einstellen müsste, könnte ich wohl damit rechnen, dass meine Stelle anderweitig vergeben wird!
Sowas wird man Ihnen hier schlecht beantworten können.
Wenn Sie Pech haben werden Sie nicht mehr gezogen. ;D
Und wenn Sie Glück haben, werden auch Sie eine Uniform anziehen, und ob das für Sie schlecht ist wird niemanden Interessieren in der BW ;D
ZitatEin Minister kann das als Wunsch äußern, beschließen muss es (und wird es vermutlich) der Bundestag.
Ich behaupte ja immernoch, dass eine bloße Ministerweisung, ab sofort keinen mehr einzuberufen, rechtlich völlig ausreichend ist. Schließlich bleibt das Wehrpflichtgesetz und vor allem das Grundgesetz ja unverändert. Männer "können" einberufen werden. Nirgends steht, dass sie auch einberufen werden "müssen". Aber nun gut, bestimmt wird - der Symbolkraft wegen - der Bundestag irgendetwas beschließen, und wenn es nur minimale Korrekturen am Wehrpflichtgesetz sind....
ZitatIch bin im Januar des kommenden Jahres (2011) fertig mit meiner Ausbildung. Wurde zudem noch als T2 gemustert. Muss ich damit rechnen noch einberufen zu werden??
Wenn Sie im Januar 2011 mit Ihrer Ausbildung fertig sind, dann können Sie zum 01.04.2011 einberufen werden. Damit wären Sie vielleicht in der letzten Gruppe der Wehrpflichtigen. Ob Sie tatsächlich einberufen werden, kann aber hier niemand sagen.
Zitat von: justice005 am 23. November 2010, 07:56:54
Aber nun gut, bestimmt wird - der Symbolkraft wegen - der Bundestag irgendetwas beschließen, und wenn es nur minimale Korrekturen am Wehrpflichtgesetz sind...
Ob eine Weisung ausreicht weiß ich nicht (du bist Jurist), aber auch Symbolik hat in einer Demokratie ihre Berechtigung und stellt den Vorgang auf eine breitere Basis.
Hallo!
Mal eine Frage: Kann ich bis zum 1.07. als bereits gwdl-w9 meinen grundwehrdienst verlängern... im idealfall auf w23 ?
Oder haben die bereits gwdler die 'arschkarte' und dürfen nicht mehr verlängern?
Haben Sie die Nachrichten mal genau verfolgt?
Ja es wird ab nächstem Jahr nur noch FREIWILLE WEHRPFLICHTIGE geben.
Also warum sollten Sie nicht verlängern können.
entschuldigt die belästigung, habe es soeben verstanden wie das ab dem 1.7. läuft...
braucht mir keiner mehr antworten! :D
Ja danke HG MOK habe es doch verstanden!!! War halt zu voreilig...
Dann wünsch ich Ihnen viel erfolg beim Bund
Kann man eigentlich nur noch am 01.01. 2011 einberufen werden?
Oder ist eine Einberufung zum 01.04. 2011 auch noch möglich?
Wenn man erst am 01.04. einberufen wird, dann überschreitet man ja den 01.07. und somit das Stichdatum zur Aussetzung der Wehrpflicht.
Einfach mal im Kreiswehrersatzamt anrufen. Die Truppe (AGA-Kompanie) hatte vorletzte Woche noch keine Information darüber.