Hallo und guten Morgen,
mein Sohn hat am 1.7. diesen Jahres seine OA-Laufbahn begonnen. Er hat sich für 13 Jahre verpflichtet. Bis einschließlich November habe ich noch Kindergeld bekommen. Nun erhielt ich aber Post und soll mich zum Werdegang äußern.
Reicht denen die Besoldungsgruppe? Freibetrag 8000,-- wenn ich richtig liege. Ausgezahlt werden um die 1.500,-- EUR mtl. Doch wie ist es mit den Ausgaben (Fahrkosten, Essensgeld,uws.)?
Will auf keinen Fall Fehler machen. Freue mich auf Eure Antworten.
LG Lulu
Die Jahresgrenze (2010) beträgt 8.004 € p.a. für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes:
Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte des Kindes. Einkünfte sind steuerpflichtige Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus einer der sieben steuerlichen Einkunftsarten. Eigene Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, soweit sie nicht schon in den steuerpflichtigen Einkünften enthalten sind; diese Bezüge dürfen um eine Kostenpauschale von 180 Euro gekürzt werden.
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen.[3] Ebenso verhält es sich mit Beiträgen eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
Weiterhin werden bei einer nicht selbständigen Arbeit, wo eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge wie Direktversicherung oder Pensionskasse stattfindet, für diese Art der Altersvorsorge die Einkünfte nicht mitgerechnet. [4]
Beiträge zur Riester Rente können ebenso nicht angerechnet werden.[5]
Abzüge für vermögenswirksame Leistungen (VL) können nicht vom Einkommen abgezogen werden. [6]
Bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit ist der Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro zu berücksichtigen, falls keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weil ich es so schön vorformuliert bei Wikipedia gefunden habe, habe ich es hier nur eingefügt, die Ausführungen in Wikipedia sind in diesem Falle korrekt.
Mal davon ausgehend dass dein Sohn schon ueber 18 ist - in dem Falle waere es doch eh nur noch moeglich Kindergeld zu beziehen wenn er in Ausbildung oder Schueler/Student ist.
Wenn er bereits seit Juli Soldat ist, hast du seit dem demnach zu Unrecht Kindergeld bezogen, oder liege ich da falsch???
Zitat von: ARMY STRONG am 23. November 2010, 12:27:10
Mal davon ausgehend dass dein Sohn schon ueber 18 ist - in dem Falle waere es doch eh nur noch moeglich Kindergeld zu beziehen wenn er in Ausbildung oder Schueler/Student ist.
Wenn er bereits seit Juli Soldat ist, hast du seit dem demnach zu Unrecht Kindergeld bezogen, oder liege ich da falsch???
Ne,ne, da liegst du falsch. Ich habe aus sicherer Quelle erfahren, dass sogar Kindergeld bis zum Rang eines Fähnrichs gezahlt wird. Ich wollte lediglich nur wissen, wie ich es am besten der Kindergeldkasse gegenüber formuliere.
Ich bin doch nicht hier um mich zu erkundigen, wie man sich soziale Leistungen erschleichen kann :-(
LG
Edit:
Zitat und Aussage getrennt
Zitat von: ARMY STRONG am 23. November 2010, 12:27:10
Mal davon ausgehend dass dein Sohn schon ueber 18 ist - in dem Falle waere es doch eh nur noch moeglich Kindergeld zu beziehen wenn er in Ausbildung oder Schueler/Student ist.
Wenn er bereits seit Juli Soldat ist, hast du seit dem demnach zu Unrecht Kindergeld bezogen, oder liege ich da falsch???
Zitat von: Lulu am 23. November 2010, 12:54:50
Ne,ne, da liegst du falsch. Ich habe aus sicherer Quelle erfahren, dass sogar Kindergeld bis zum Rang eines Fähnrichs gezahlt wird. Ich wollte lediglich nur wissen, wie ich es am besten der Kindergeldkasse gegenüber formuliere.
Ich bin doch nicht hier um mich zu erkundigen, wie man sich soziale Leistungen erschleichen kann :-(
LG
Ich weis zwar nicht wirklich wie es beim Bund ist, da ich erst im Janiar meinen Diensteintritt habe, doch bin ich mir relativ sicher, dass ihnen kein Kindergeld mehr zusteht.
Sie werden wahrscheinlich nur noch bis zum Dezember Kindergeld erhalen. Danach kommt ihr Sohn weit über den Freibetrag.
Meine Eltern bekommen nämlich auch kein Kindergel mehr obwohl ich sogar noch weniger verdiene als ihr Sohn.
MfG
Ray
Edit:
Zitate und Statement getrennt
Kindergeld gibt es für:
minderjährige Kinder,
arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ,
Kinder die in der Berufsausbildung sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
Kinder jeden Alters, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung arbeitsunfähig sind.
Wichtig für allein Erziehende: Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Eine bestehende Haushaltszugehörigkeit wird durch eine zeitweilige Unterbringung wegen Schul- oder Berufsausbildung oder Studium des Kindes nicht unterbrochen.
Vorstehend die gesetzliche Regelung. Ich gehe davon aus, dass die Regelung "Berufsausbildung" zutrifft und somit die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Die Ermittlung der Freigrenze von 8.004 € steht oben.
Der Kindergeldanspruch ist in einem Gesetz geregelt, daher hat das mit Glauben nichts zu tun. ::)
Zum Anspruch bei einer Ausbildung bei der Bw vgl.: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Mai 2009 — 5 K 2144/08
Sehr schoen, aber:
1. Handelt sich hier um die Zeit bevor der junge Mann seinen Dienst antrat
2. Ist das Urteil noch nicht rechtskraeftig
Persoenlich ist es mir schleierhaft wie man auf den Gedanken kommen kann, fuer einen jungen Erwachsenen, der netto rund 1.500 EUR verdient, auch noch Kindergeld einfordern zu wollen.
Wenn das aber tatsaechlich geht, wundert mich nicht, dass ich immer mehr Steuern zahlen darf, denn wenn sowas drin ist, dann gehen da noch ganz andere Dinger.
Sorry fuer das OT, aber ich gehoere zu der offenbar austerbenden Art die stolz darauf ist, es immer ohne staatliche Hilfen geschafft zu haben. Auch wenn es oft nicht einfach war.
Zitat1. Handelt sich hier um die Zeit bevor der junge Mann seinen Dienst antrat
dieser Satz ist mir völlig unverständlich und geht an der Frage der TE gänzlich vorbei.
Das Kindergeld steht dem Kindergeldberechtigten zu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Basta.
Da gibt es nichts schleierhaftes, keine unberechtigten Forderungen, keine Leistungserschleichung, nichts. Der Bezug ist von der Höhe der eigenen Einkünfte abhängig und diese Grenze ist ja nun wirklich nicht üppig. Insofern wird der Anspruch doch sehr eingeengt. Warum eine Ausbildung bei der Bw (auch eine militärische) einer zivilen Ausbildung nicht ebenbürtig sein soll, das ist hier doch die Frage ::)
Der "unverstaendliche" Satz bezieht sich auf den von DIR genannten Fall:
Zitat von: AriFuSchr am 23. November 2010, 14:43:31
Zum Anspruch bei einer Ausbildung bei der Bw vgl.: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Mai 2009 — 5 K 2144/08
Dort wird darauf hingewiesen dass der Anspruch bestenfalls auf den Zeitraum VOR der Einberufung besteht.
DU hast dieses Urteil genannt nicht ich. Wenn es der Posterin nicht hilft, frage ich mich warum du es als Referenz genannt hast.
Zitat von: AriFuSchr am 23. November 2010, 15:40:58
ZitatWarum eine Ausbildung bei der Bw (auch eine militärische) einer zivilen Ausbildung nicht ebenbürtig sein soll, das ist hier doch die Frage ::)
Weil es kaum ein Ausbildungsverhaeltnis geben duerfte wo man im ersten Lehrjahr schon EUR 1.500 netto verdient.
Lieber Army Strong,
in Deiner Aufregung zielst und schießt Du ein wenig am Thema vorbei. Der Kindergeldanspruch ist doch etwas völlig legitimes. Die entsprechenden Gesetze (KGG und EStG) regeln gemeinsam wer unter welchen Bedingungen Kindergeld bekommt. Dann hat sich der Gesetzgeber überlegt, wo er diese Förderung deckelt. In 2010 liegt dieser Betrag bei 8.004 €.
Der Ansatz des FG (und Finanzgericht deshalb, weil das EStG greift), geht doch in die richtige Richtung. Unter Bezug auf Rechtsprechung des BFH sagt das FG, ob eine zivile oder eine militärische Ausbildung vorliegt ist egal, es muß eine Ausbildung vorliegen, damit die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Dann kommt der zweite Schritt und der prüft, ob die Einkommensgrenze überschritten wird. Wenn ja, gibt es nichts. Das Einkommen ist nachzuweisen.
Ich weiß jetzt nicht, was Du alles dem Urteil des FG Rhld.Pfalz entnommen hast, ich erkenne nur die von mir dargestellten Ansätze wieder. Und die helfen der TE weiter, insofern passt das Urteil doch auch auf ihren Fall.
ZitatMal davon ausgehend dass dein Sohn schon ueber 18 ist - in dem Falle waere es doch eh nur noch moeglich Kindergeld zu beziehen wenn er in Ausbildung oder Schueler/Student ist.
Wenn er bereits seit Juli Soldat ist, hast du seit dem demnach zu Unrecht Kindergeld bezogen, oder liege ich da falsch???
Zur Erinnerung nochmals Dein Zitat. Kernfrage ist: Ausbildung ja oder nein. 8)
wobei eine militärische ausbildung nicht als ausbildung zählt ;) - oder habt ihr dafür nen gesellnbrief bekommen ;D ;D
da du in erster linie soldat bist müsste höchstens für die zeit der aga das kg gezahlt werden - alles andere zaw - studium ist in diesem sinne nur eine weiterbildung ;)
Zitatauszug aus dem vorzitierten Urteil:
Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, für ein über 18 Jahre altes Kind das - wie der Sohn des Klägers im Streitfall - das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, bestehe Anspruch auf Kindergeld, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen könne. Entgegen der Ansicht der Agentur für Arbeit sei die entsprechende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht so zu verstehen, dass eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr nur dann vorliege, wenn der Soldat nicht nur militärisch, sondern auch für einen zivilen Beruf ausgebildet werde; denn der BFH habe bereits früher entschieden, dass auch eine militärische Ausbildung, bzw. eine Offiziersausbildung zur Kindergeldberechtigung führen könne.
Dass in diesem gewöhnlich halben Jahr (Juli-Dezember) noch ein Kindergeldanspruch besteht und man lediglich prüfen muss, ob diese 8.004 Euro (nach Abzug von absetzbaren Beiträgen etc) überschritten werden, ist doch ein alter Hut. Wurde hier auch schon mindestens einmal diskutiert. Insofern verstehe ich die sowieso unangebrachte Empörung auch nicht.
Zitat von: ARMY STRONG am 23. November 2010, 15:24:32
Sehr schoen, aber:
1. Handelt sich hier um die Zeit bevor der junge Mann seinen Dienst antrat
2. Ist das Urteil noch nicht rechtskraeftig
Persoenlich ist es mir schleierhaft wie man auf den Gedanken kommen kann, fuer einen jungen Erwachsenen, der netto rund 1.500 EUR verdient, auch noch Kindergeld einfordern zu wollen.
Wenn das aber tatsaechlich geht, wundert mich nicht, dass ich immer mehr Steuern zahlen darf, denn wenn sowas drin ist, dann gehen da noch ganz andere Dinger.
Sorry fuer das OT, aber ich gehoere zu der offenbar austerbenden Art die stolz darauf ist, es immer ohne staatliche Hilfen geschafft zu haben. Auch wenn es oft nicht einfach war.
Ich habe letztes Jahr im August meinen Dienst angetreten und bin auf weniger als die 8004 Euro an Einnahmen gekommen.
Somit haben meine Eltern für mich die vollen 12 Monate des Jahres 2010 Kindergeld bekommen, obwohl ich im August ausgezogen bin und seit dem selber verdient habe.
Ja aber spätestens wenn du 12 Monate SaZ gehalt bekommen hast, liegts du eindeutig über dem Freibetrag und dann wird es kein KIndergeld mehr geben.
Zitat von: Helferlein am 11. September 2011, 11:25:55
Ja aber spätestens wenn du 12 Monate SaZ gehalt bekommen hast, liegts du eindeutig über dem Freibetrag und dann wird es kein KIndergeld mehr geben.
Genau das steht bei mir auch. Ich habe ja nichts anderes behauptet.
Verstehe ich das richtig, dass jeder OA unter 25, der noch nicht zum Leutnant befördert wurde (ist ja, nehm ich mal an, der Abschluss der Offizierausbildung, da man dann ja Offizier ist) nach dem Wegfall der Einkommensgrenze für Kindergeld somit praktisch wieder kindergeldberechtigt ist? Ich bin zwar eh älter, aber ich fänd es um ehrlich zu sein bescheiden - bei dem Gehalt, das wir bekommen. Das Geld kann der Staat auch anders verbraten - es ist ja nun mal auch nicht so, dass er zu viel hat...
Ich hoffe, bis zum Studienabschluss Kindergeld zu bekommen. Weiß aber noch nicht, ob es klappt. Mein Sohn befindet sich meines Erachtens noch immer im Erststudium. Selbst wenn die Ernennung zum Offizier den Abschluss einer Berufsausbildung darstellen sollte, würde das Studium auch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung in einem unschädlichen Ausbildungsdienstverhältnis durchgeführt, so dass das Kind nach § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Mal sehen.
Den Spass hatten meine Eltern damals mit mir auch.
Jedenfalls bekamen die kein Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Einstellung, da ich ja als Soldat und nicht als Azubi/Lehrling/Auszubildende eingestellt wurde. Somit zählte weder die Vorausbildung, noch das Studium als Ausbildung für das Kindergeld.
Keine Angst haben, Kindergeld wird wieder gezahlt, die Einstellung ist nicht mit dem Abschluss einer Ausbildung/Studium gleichzusetzen :)
Zitatwürde das Studium auch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung in einem unschädlichen Ausbildungsdienstverhältnis durchgeführt, so dass das Kind nach § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Mal sehen.
Nein.
Die Ausbildung zum Offizier ist mit der Beförderung zum Leutnant als solche abgeschlossen - und die Tätigkeit als Soldat ist eine Erwerbstätigkeit.
glaub ich nicht - das ist eine Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses
ich verweise mal :
Gerade der Berufssoldat, der an einer Bundeswehrhochschule auf Weisung des Dienstherrn und unter Fortzahlung der Dienstbezüge studiert, hat ein typisches Ausbildungsdienstverhältnis (BFH-Urteil vom 7.11.1980, VI R 50/79, BStBl. 1981 II S. 216).
Ich verweise außerdem auf Hinweis 9.2 LStH 2011 zu R 9.2 Lohnsteuerrichtlinie, wo selbiges Beispiel eines Ausbildungsdienstverhältnisses aufgeführt ist.
Ich kenne übrigens zwei Stadtverwaltungen und eine Kreisverwaltung die sehr wohl wieder das Kindergeld entsprechend zahlen.
Hallo,
ich habe noch eine Frage dazu, steige da nicht ganz durch.
Ich absolviere ab Juli 2012 meine Ausbildung als ROA, habe davor bereits eine duale Ausbildung absolviert.
Habe nun das gefunden:
Zitat
Im September 2011 hat der Bundesrat dem sog. Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für eine deutliche Erleichterung beim Kindergeld, die ab 2012 in Kraft tritt: Die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kinder entfällt!
Seit 2012 werden volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, danach unterschieden, ob sie schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder nicht.
Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, werden immer berücksichtigt, unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.
Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit abgeschlossenem Studium werden nur dann berücksichtigt, wenn sie keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehen.
Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder
das Kind sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet (z. B. Juristen oder Lehrer im Referendariat) oder
das Kind einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Siehe dazu der Artikel Jobben neben dem Studium.
Dazu habe ich das noch gefunden:
http://www.test.de/Kindergeld-II-Offizier-in-Ausbildung-1058689-2058689ZitatFür Zeitsoldaten in Ausbildung gibt es Kindergeld. Der Bundesfinanzhof bestätigte Eltern, deren Sohn nach dem Abitur als Anwärter für die Offizierslaufbahn Zeitsoldat wurde, dass der Ausbildungsgang für den angestrebten Beruf als Offizier notwendig ist. Allerdings dürfen die Einkünfte des Sohnes in diesem Jahr 7 188 Euro nicht übersteigen. Dagegen müssen Eltern, deren Nachwuchs den Grundwehrdienst ableistet, in dieser Zeit auf Kindergeld und -freibetrag verzichten, weil Wehrdienst nicht als Berufsausbildung gilt (BFH-Az.VIII R 58/01).
Bin ich damit dann berechtigt, da die Offizierausbildung soweit ich weiß dazugehört?
§ 32 Abs. 4 EStG lautet ab dem 1. Januar 2012:
,,Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind (...) nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im
Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.
vgl. a. Gesetze im Internet-
D.h. in gebrochener deutscher Sprache:
Die Offiziersausbildung gilt als Berufsausbildung und damit ist das Kind nach Satz 2 Kindergeldberechtigt.
D.h. ich krieg als SanOA bis zur Beförderung zum Lt. Kindergeld?
Wie ist da geregelt? Nach dem Rahmenerlass 6.2. (1) "Sind SanOA zur Ableistung des Studiums unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt, erhalten sie nach §30 Abs. 2 SG ein Ausbildungsgeld."
D.h. ich befinde mich im Studium in einem Ausbildungsverhältnis und bekomme dementsprechend bis zum Abschluss Kindergeld? Oder nur bis Lt.?
LG
Anscheinend bis Studienabschluss, kenne nen Lt. der noch erhält ;)
ich auch :)
Aber auch nur bis dieser Leutnant 25 wird. D.h. der Moment in dem er berechtigt ist, schrumpft allmählich zusammen.
Ja und wenn schon. Ist ja nicht so dass er darauf angewiesen wäre .Mit den Dienstbezügen Pils den sonstigen Leistungen sagt er wahrlich nicht am Hungertuch.
@Aliki: Nur bis zum Beginn der 2. Ausbildung, im konkreten Fall also bis zum Einberufungstag.
Zitat von: ulli76 am 07. Juni 2012, 22:33:54
Ja und wenn schon. Ist ja nicht so dass er darauf angewiesen wäre .Mit den Dienstbezügen Pils den sonstigen Leistungen sagt er wahrlich nicht am Hungertuch.
Stimmt, das tägliche Pils sollte man sich ala Leutnant von den Dienstbezügen gerade noch leisten können. ;D
Zitat von: LuftwaffenSLD am 08. Juni 2012, 10:52:10
@Aliki: Nur bis zum Beginn der 2. Ausbildung, im konkreten Fall also bis zum Einberufungstag.
Das ist nicht richtig.... eigentlich bis 25, wenn das Studium dann noch läuft. Das ist keine Erwerbstätigkeit sondern Ausbildungsdienstverhältnis.
@KlausP :-* :) ;) :D ;D lol
Eine Sache ist mir im Moment nicht ersichtlich!
Bedeutet das jetzt, dass ein OA nur bis zu seinem Leutnant Kindergeld erhält, oder bis er das Studium abgeschlossen hat. Nicht das wir danach nachzahlen müssen ;).