hallo ich werde am 1.4 in die 2 Luftlandeunterstützungsbataillon 272 nach oldenburg kommen als nachschubs stabsunteroffizier bei meiner einplanung steht als zusatzinformation drin bewerber sollte sprungwillig/ sprungtauglich sein
meine frage ist muss ich auch als nachschubssoldat auch falschirmspringen mir wurde davon nichts gesagt denke mall die einplanerin hat es übersehen würde mich über eine antwort freuen
ps: ich würde mich freuen wen es so wäre weil mein eigentlicher wunsch war es falschirmjäger zu werden aber mir wurde geraten meinen beruf weiterzuüben
Naja, der Verband heißt nich umsonst Luftlandeunterstützungsbataillon. Die Mehrheit der Soldaten dort dürften schon für den Sprungeinsatz ausgebildet sein. Man ist aber deshalb kein Fallschirmjäger sondern eben Fallschirmspringer.
Die weitaus meisten Dienstposten auch dieses Bataillons sind als "springende Dienstposten" ausgeplant - mit der Folge, dass deren Inhaber den Springerlehrgang zu besuchen und zu bestehen haben. Wenn sich also herausstellt, dass Sie entweder nicht sprungtauglich oder -willig sind oder den Lehrgang nicht bestehen, müssen SWie sich darauf einstellen, entweder auf einen anderen DP oder in einen anderen Verband versetzt oder entlassen zu werden, weil Sie die Voraussetzungen für den für Sie vorgesehenen Diensposten nicht erfüllen...
nee nee ich will es und bin auch tauglich wie gesagt ich freu mich mir ist klar das ich kein falschirmjäger bin
danke für die information ;D
Zitatch will es und bin auch tauglich
Nichts gegen deinen Willen, aber wird das bei der Bw nicht durch verschiedene Bescheinigungen von Arzt und Psychologen festgestellt, ob man tauglich ist?
stimmt ich habe mich da in den letzten wochen informiert durch ein bekannte der bei den falschirmjägern ist
der meinte man muss noch mall gecheckt werden
mall schauen was raus kommen wird
körperlich bin ich top fit aber das muss ja der arzt bestätigen ;)