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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Xyz am 25. November 2010, 17:45:31

Titel: Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: Xyz am 25. November 2010, 17:45:31
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Erwerb der S.schnur und dem Leistungsabzeichn.
Und zwar bin ich den Leistungsmarsch in Gold gelaufen und habe eine Wü der G36 in Gold.
Was brauchte ich noch fur Schutzenschnur (muss man sowohl p8 als auch mg3 schiesen) und Leistungsavteichen.
Titel: Re:Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: ulli76 am 25. November 2010, 21:08:33
Für das Leistungsabzeichen braucht man den Marsch, das Sportabzeichen, Schießen, SanAusbildung und ausreichende dienstliche Leistung.
Was du für die Schützenschnur brauchst, hängt von der Truppengattung ab. Was du genau brauchst, kann die dein Gruppenführer- oder wenn du nicht mehr in der AGA bist, dein KpTrpFhr sagen.
Titel: Re:Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: bayern bazi am 25. November 2010, 21:27:21
ode schau in die 37/10  ;D
Titel: Re:Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: KlausP am 25. November 2010, 21:29:24
aber in die neueste Ausgabe ...  :D
Titel: Re:Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: Xyz am 25. November 2010, 21:34:11
Also ich habe die Sanausbildung auch. Bin aber nicht geschwommen oder den BFT gemacht.
Geschossen habe ich wie gesagt nur die WÜ der G36 und das in Gold.

Das Problem ist bei mir jetzt in meiner AGA war ich bei Logis und zur Zeit bin ich bei der Luftwaffe.
Und wenn wir schießen gehen schießen wir anscheinend nur die P8 und G36 weil die LW die Mg3 anscheinend nicht unter der Standnardwaffe haben.
Muss ich jetzt trotzdem für die Schützenschnur die MG3 mitschiesen oder wie sieht es aus.
Der eine Stuffz meinte nämlich NEIN brauchst du nicht und der andere meint DOCH weil du nicht von der LW bist :S:S
Titel: Re:Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: SemperFidelis am 25. November 2010, 21:53:19
Für das Leistungsabzeichen ist aber nur das Schießen der nach STAN-ausgerüstetetn Waffe die Wertungsübung zu schießen. Ausnahmen ZSan, MilGeo, Musikkorps etc.
Titel: Re:Leistungsabzeichen und Schutzenschnur Erwerb wie?
Beitrag von: TazD am 26. November 2010, 18:01:46
Zitat von: bayern bazi am 25. November 2010, 21:27:21
ode schau in die 37/10  ;D
Die hilft aber bei den Bedingungen für die Schützenschnur nicht. Nur bei der Trageweise. Die Bedingungen finden sich in der 3/12, Anl. 7:

Die Schützenschnur
1. Die Schützenschnur ist ein Abzeichen mit Leistungscharakter, das
Mannschaften und Unteroffiziere als Anerkennung für gute Schießleistungen
in drei Stufen erwerben können:
1. Stufe = mit Plakette in Bronze,
2. Stufe = mit Plakette in Silber,
3. Stufe = mit Plakette in Gold (nach entsprechender Wiederholung
mit der aufgeprägten Zahl 5, 10, 15, 20, 25).
2. .....
3. Die Trageweise der Schützenschnur ist in der ZDv 37/10 ,,Anzugordnung
für die Soldaten der Bundeswehr" beschrieben.
4. Zum Erwerb der Schützenschnur Bronze (Stufe 1) sind die Bedingungen
von allen Wertungsübungen (Anlage 7/4) mit zwei Waffen aus der
Waffengruppe 1 zu erfüllen.
Zum Erwerb der Stufen 2 (Silber) und 3 (Gold) sind die Bedingungen von
allen Wertungsübungen mit je einer Waffen aus der Waffengruppen 1
und 2 zu erfüllen.

5. Wertungsübungen
Alle Wertungsübungen müssen im scharfen Schuss geschossen werden.
a. Die Wertungsübungen für Schützenschnur Bronze (Stufe 1) schießt der
Soldat bzw. die Soldatin mit der Handwaffe, mit der er bzw. sie nach
STAN ausgerüstet ist, und einer weiteren Handwaffe der Waffengruppe
1, die der Einheitsführer bzw. die Einheitsführerin bestimmt.
b. Die Wertungsübungen der Schützenschnur Silber (Stufe 2) und Gold
(Stufe 3) schießt der Soldat bzw. die Soldatin mit den Handwaffen der
Waffengruppe 1, mit der er bzw. sie nach STAN ausgerüstet ist. In der
Waffengruppe 2 schießt er bzw. sie mit der Handwaffe, an der er bzw. sie
entsprechend seiner bzw. ihrer Verwendung zusätzlich ausgebildet ist;
die Handwaffe bestimmt der Einheitsführer bzw. die Einheitsführerin.
6. Die Waffengruppen für alle Teilstreitkräfte/militärische Organisationsbereiche,
außer den Soldaten bzw. Soldatinnen des Sanitätsdienstes, der Feldjägertruppe,
des Militärmusikdienstes und Kommando Spezialkräfte sind:

Waffengruppe 1:
- Gewehr
- Maschinenpistole
- Pistole

Waffengruppe 2:
- leichte Panzerfaust
- Maschinengewehr
- Pzf 3

7. Abweichungen:
a. ...
b. ...
c. Soldatinnen und Soldaten von Einheiten und Dienststellen, deren
STAN keine Waffen der Waffengruppe 2 ausweisen, schießen die
Wertungsübungen mit 2 Waffen der Waffengruppe 1.