Ich bin in der Grundausbildung und möchte zusammen mit meinen Stubenkammeraden (alle einverstanden) unsere Stube zur Adventszeit etwas herrichten.
Ist das erlaubt, wenn wir die Dekoration erst nach Dienstschluss aufhängen und vor Zapfenstreich wieder abhängen?
Sprechen da Vorschriften gegen oder zählt das unter Ausübung der Religionsfreiheit in der Freizeit?
Es kommt auf die Einheit an und wie das gehandhabt wird. Es kann verboten, aber auch erlaubt sein.
Einfach mal Spieß oder GrpFhr fragen, die werden euch dazu schon ne Auskunft geben können.
Notfalls dekoriert ihr halt die Innenseiten der Spinde- also da wo sonst die Fotos der Bildgirls äh Freundinnen hängen.
Aber ich denke, das wird gehen, solange ihr es nicht übertreibt und nen Adventskranz in Kirchengröße aufstellen wollt. Von zusätzlicher Beleuchtung solltet ihr auch eher Abstand halten- das kommt meistens nicht so 100% gut.
Erstmal gilt: im Dienst verboten, nach Dienstschluss erlaubt. ::)
Melden macht frei!
Und was soll uns dieser Satz sagen?
Vllt. hat ja der TE bereits gefragt.
Hätte er bereits jemanden verantwortliches gefragt, wäre eine Frage hier wohl nicht mehr nötig...
Hat er doch jetzt offenbar- wollte halt vorher wissen, ob er sich damit komplett in die Nesseln setzt oder ob es Chancen gibt, dass es genehmigt wird.
Hätte ja auch sein können, dass so was völlig verboten ist oder generell erlaubt.