Hallo!
Ich hab nun reichlich im Internet nach meiner Fragestellung geforscht, aber keine wirklich befriedigende Antwort gefunden, deshalb versuche ich mich mal selbst:
Ich, 18 Jahre, besitze neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die griechische. Nun habe ich mich im Sommer entschieden, meiner Staatsbürgerpflicht in Griechenland nachzukommen, da man mit doppelter Staatsbürgerschaft ja dies selbst auswählen kann. Dort wurde ich auch registriert ; Mit dem griechischen Staat ist also soweit alles diesbezüglich geregelt. Nun habe ich allerdings einen Musterungsbescheid bekommen, nach welchem ich morgen zur Musterung erscheinen soll. Ich habe mich dann gefragt, ob ich dort überhaupt hingehen muss, wenn ich sowieso schon in Griechenland registriert bin und mich somit schon für GR entschieden habe. Im Kreiswehrersatzamt angerufen bekam ich auch keine wirklich kompetente Antwort, die Person am anderen Ende fing mit "Ich glaube" "Das müsste so sein" usw. an, weshalb ich nun weiterhin unschlüssig bin. Hoffe, dass mir hier jemand eine klare Antwort liefern kann...
Danke im Voraus!
Gruß
Zitat von: Giog am 01. Dezember 2010, 12:32:29Ich habe mich dann gefragt, ob ich dort überhaupt hingehen muss, wenn ich sowieso schon in Griechenland registriert bin
Zum einen: Weiß die Bundeswehr von der "Registrierung" in Griechenland? Hast du dem Kreiswehrersatzamt den Vorgang schriftlich und mit entsprechender Bescheinigung gemeldet?
Zum anderen: Der Aufforderung zur Musterung wirst du wohl nachkommen müssen - was passiert, wenn du das nicht machst, sollte aus dem entsprechenden Schreiben hervorgehen ... Nimm direkt besagte Bescheinigungen o.ä. mit, sprich das Thema direkt bei der Anmeldung an, der Rest wird sich dann ergeben.
Zitat von: Timid am 01. Dezember 2010, 12:44:40
Zitat von: Giog am 01. Dezember 2010, 12:32:29Ich habe mich dann gefragt, ob ich dort überhaupt hingehen muss, wenn ich sowieso schon in Griechenland registriert bin
Zum einen: Weiß die Bundeswehr von der "Registrierung" in Griechenland? Hast du dem Kreiswehrersatzamt den Vorgang schriftlich und mit entsprechender Bescheinigung gemeldet?
Hierauf bezog sich mein Anruf, da ich dort mich eigentlich erkundigen wollte, wie es mit dem Übersetzen der Formulare aussieht, da diese alle auf griechisch verfasst sind. Aber soweit kam ich erst garnicht, da mir nur mitgeteilt wurde, dass ich mal vorbeischauen müsste und man dann weitersieht, mehr wurde mir dann nicht gesagt... Aber gut, dann werde ich wohl einfach mal vorbeischauen und dort nochmal alles vortragen müssen.
übrigens, die Amtssprache hier in der BRD ist deutsch ;). Du wirst also für entsprechende Übersetzungen sorgen müssen.
Dessen bin ich mir bewusst, deshalb wollte ich mich dort ja auch erkundigen, welche Übersetzer dort anerkannt o.ä. sind, da es ja um offizielle Papiere und Bescheinigungen geht.
Dolmetscher deren Übersetzungen bei Behörden anerkannt werden sind öffentlich bestellt und allgemein beeidigt ;)