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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Räuber Hotzenplotz am 02. Dezember 2010, 16:00:35

Titel: Neues mitglied,problem tauglichkeitsgrad
Beitrag von: Räuber Hotzenplotz am 02. Dezember 2010, 16:00:35
hi leute,
ich bin neu im forum :) und habe ein kleines problemchen.
ich wurde vor ca. 4 monaten gemustert und als t1 befunden(kwea herford)
ich werde mich auch definitiv nächstes jahr nach meiner straßenbauer ausbildung einberufen lassen.
zum problem:vor 1 woche habe ich einen allergietest machen lassen.der arzt hat dadurch herausgefunden,dass ich allergisch auf baum und gräserpollen bin.zudem habe ich mir nie soviele gedanken darüber gemacht,wenn im frühling auf einmal die nase lief oder die augen tränten(war mir im prinzip scheißegal).
Nun,die bundeswehr hat bisher noch keine ahnung von meiner Allergie.Ich werde die Sache aber definitiv nachmelden lassen.
Meine Sorge ist nur,dass ich jetzt wahrscheinlich von t1 auf vielleicht t2 runtergestuft werde.
2.Problem:Ich will auf Biegen und Brechen zum SEK M bzw. erstmal zur Marine(Grundwehrdienst),wo t1 denke ich mal notwenig ist.

Frage:Ist nun zu 100% damit zu rechnen,dass ich runtergestuft werde,zumal ich nächstes jahr im märz eine Hyposensibilisierung gegen die Allergie beginne(und ist es möglich die Desensibilisierung während de GWDs weiter durchzuführen)?????

Anmerkung:die allergie macht sich nur in den monaten april,mai und juni bemerkbar und würde mit einer einzigen impfung vor dem pollenflug fürs erste abklingen!

Ich freue mich über zahlreiche antworten und ratschläge
LG
Titel: Re:Neues mitglied,problem tauglichkeitsgrad
Beitrag von: BUND-aner am 02. Dezember 2010, 16:20:14
T1 ist für gar keine Verwendung notwendig, weil es nur bedeutet, dass man voll verwendungsfähig ist.
Entscheidend sind die Ausschlüsse, die man bei T2 bekommt.

Bei Allergien kommts auf die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Behandelbarkeit an.
Letztendlich muss deine Allergie nicht zu Ausschlüssen führen und dementsprechend kannst du auch weiter voll verwendungsfähig sein.
Es ist die Entscheidung des zuständigen Arztes der Bw.

Grüße