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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Christophdmksfg am 03. Dezember 2010, 00:09:32

Titel: GWD Wehrsold
Beitrag von: Christophdmksfg am 03. Dezember 2010, 00:09:32
Wie viel Gehalt werde ich bekommen?
Ich werde zum 03.01.2011 einberufen.
Das heisst ich muss nur 6 Monate anstatt 9 Monate ableisten.
Und bei der Soldberechnung blicke ich gar nicht durch, sitz schon 2 Wochen hier dran und komm immernoch nicht aufen Punkt.
Daher meine Frage/n.

Wie viel Geld bekomme ich insgesamt, wenn ich 6 Monate GWD mach.

Wie viel Geld bekomme ich insgesamt, wenn ich auf 9 Monate verlänger?

Wie viel Geld bekomme ich insgesamt, wenn ich 15 Monate mach?

Ich wohne gute 200 km von der Kaserne entfernt.

Ich habe vor das Geld zu sparen! aber ich komme hier einfach nicht weiter wie viel ich am Ende angespart habe.
Bitte um Hilfe!
Titel: Re:GWD Wehrsold
Beitrag von: M.Ruloff am 03. Dezember 2010, 00:53:39
Beim Bund gibts kein Gehalt, nur den Sold,

Und der beträgt in deinen ersten 3 Dienstmonaten 282,30
Danach vom 4 bis zum 6 Monat 305,40 Euronen.
Danch vom 7-9 Monat 328,50
Ab dem 12 Dienstmonat 350 Euros,
Anzumerken sei doch dass es ab dem 10 Dienstmonat einen Wehrsoldzuschlag in Höhe von ca.600 euro gibt.
Zusätzlich kannst du dein Sold auch durch Extraschichtern aufstocken
Titel: Re:GWD Wehrsold
Beitrag von: M.Ruloff am 03. Dezember 2010, 00:55:04
Der Wehrsoldzuschlag erhöht sich auch, und für deine 200km kriegst du auch noch mal Entfernungsgeld,kannst rechnen dass du ab dem 10. Dienstmonat mal 1000 Euro verdienen kannst
Titel: Re:GWD Wehrsold
Beitrag von: Christophdmksfg am 03. Dezember 2010, 01:12:12
Danke für die Antwort :)
Wann muss ich denn den Antrag stellen?
kann ich einfach mittendrin in der GWD Zeit beantragen, dass ich 15 Monate machen will?
Oder muss das im Vorfeld beantragt worden sein ?

Titel: Re:GWD Wehrsold
Beitrag von: KlausP am 03. Dezember 2010, 06:47:39
Ich würde empfehlen, das während der AGA zu machen, wenn Sie im gleichen Verband bleiben. Bei einer Versetzung nach der AGA in einen anderen Verband/einen anderenn Standort empfiehlt es sich, vorher mit dem Stammtruppenteil Verbindung aufnehmen zu lassen (durch den Spieß  oder den PersFw/PersUffz), weil es sein kann, dass der Stamm-TrTl keine FWDL-Quote hat oder deren Quote schon ausgeschöpft ist. Zum Wehrsold auch mal dieser Link: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/wehrpflicht/wehrsold
Titel: Re:GWD Wehrsold
Beitrag von: StOPfr am 03. Dezember 2010, 10:25:39
Ergänzend: Bei einer Verpflichtung als FWDL gibt es die entsprechenden Zulagen bereits ab dem 7. Dienstmonat. Eine Verlängerung auf W9 ist für die Rekruten, die zum 1. Januar 2011 eingezogen werden mW nicht mehr möglich, wohl aber eine Verpflichtung als FWDL9. Ob FWD9 genehmigt wird ist eine andere Frage. 
> Für FWDL entfällt der Mobilitätszuschlag.