Hallo, ich habe überall flüchtig gelesen dass man in der AGA die ersten Tage Sporttests und soetwas macht.
Ich habe mich für 4 Jahre verpflichtet, bei der Luftwaffe, habe am 3.10. meinen Dienstantritt.
Im ZNwG waren die Sportprüfungen natürlich kein Problem, aber ich weiß ja nicht was in der AGA gleich am Anfang gefordert wird.
Habe sogar gelesen dass Leute teilweise nachhause geschickt worden sind.
Ist mir da etwas falsches in die Quere gekommen oder stimmt das tatsächlich?
Kurz:
Kann es sein dass die mich nachhause schicken nachdem ich da ankomme?
Das wäre echt ärgerlich wenn ich deshalb auf einma die AGA nich machen kann, nur weil ich in irgendwas nicht gut genug war.
Oder ist das blödsinn mit sonem Test?
Entschuldigt den aufgewühlten Text und das Wirr-Warr aber ich bin gerade etwas überrascht :O
Gruß Nick
In der AGA wird der BFT (Basis Fitness Tst) durch geführt - einmal zu Beginn und einmal zum Ende der AGA. Hier geht es aber darum, die physische Leistungsfähigkeit aller Rekruten zu ermitteln. Man kann dabei nicht "durchfallen" und wird auch nicht wieder nach Hause geschickt.
Nach Hause geschickt werden kann man nur, wenn der Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung feststellt, dass man vorübergehend (T 4) oder auf Dauer (T 5) nicht verwendungsfähig ist.
Hinzu kommt natürlich noch das Lauftraining.
Nach Hause geschickt werden kann man nur, wenn der Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung feststellt, dass man vorübergehend (T 4) oder auf Dauer (T 5) nicht verwendungsfähig ist.
[/quote]
Was für eine Einstellungsuntersuchung??
Ist das wieder sowas wie beim KWEA`? mhm ALso wieder schiss haben xD
In den ersten Tagen wird noch ein mal eine Untersuchung durchgeführt, um zu prüfen, ob der bei der Musterung festgestellte Verwendungsgrad noch stimmt und ob sich seit dem gesundheitliche Änderungen ergeben haben.
Je nachdem wie lange die Musterung zurück liegt, kann die Eingangsuntersuchung daher in Länge und Umfang variieren.
Es kann mit Wiegen, Vermessen und ein paar Tests (Augen, Ohren) abgetan sein; es ist aber auch möglich, dass man vom Arzt noch mal eingehend untersucht wird.
Grüße
Okay danke.
Nun habe ich noch eine Frage:
Wenn man zum Beginn der AGA krank ist, bzw noch Medikamente für etwas nimmt, kann man trotzdem alles mitmachen?
Ich will nich dass ich irgendwie nachhause fahren muss oder nur auf Stube sitzen muss oder son Mist..möchte gerne alles mitmachen was geht, weiß aber nich wie lange die Medikamente die ich nehmen soll gehen werden.
Erfahr ich aber morgen..hoffe bis dahin bin ich fit.
Ich freue mich ziemlich auf die AGA aber der Gedanke daran dass ich zum Dienstantritt noch nicht auskuriert sein könnte nimmt mir jeden guten Vorsatz.
Was passiert denn in so einem Fall? :\
MfG und danke
Zitat von: NickB am 05. Dezember 2010, 13:36:50Wenn man zum Beginn der AGA krank ist, bzw noch Medikamente für etwas nimmt, kann man trotzdem alles mitmachen?
Das wird auf die Art der Krankheit, der Medikamente etc. ankommen. Jemand, der wegen einer Gruppe ein Antibiotikum bekommt, wird wohl kaum deswegen vom Dienst zurückgestellt - er wird aber auch in der Zeit sicherlich nicht alles mitmachen können, da das für die Heilung kaum förderlich wäre. Jemand, der wegen einem frischen Beinbruch Medikamente bekommt, wird mit Sicherheit wenigstens vorübergehend als wehrdienstuntauglich eingestuft. Jemand, der wegen einer Krebserkrankung in Behandlung ist, dürfte komplett ausgemustert werden.
ZitatWas passiert denn in so einem Fall? :\
S.o..
Wenn es eine schwerere Erkrankung ist, bist du sowieso verpflichtet, dies dem Kreiswehrersatzamt zu melden.
Ne, werde wohl nur etwas AntiBiotika und Salbe nutzen^^
Ist auf jeden Fall etwas was sich regeneriert, hoffe nur dass die Zeit langt :P
Hallo,
in der ANTRA 1 (Seite 32) ist beschrieben, dass der PFT (Physical fitness Test) am Anfang und am Ausgang der AGA durchzuführen ist.
Der BFT (Basis Fitness Test) wird nicht erwähnt, was auf Ermangelung der Aktualisierung zurückzuführen ist.
Was unterm Strich stehen bleibt ist: Man muss nicht mal einen BFT, geschweige denn Eingangs- und Ausgangs-BFT durchführen, da die Mühlen der Bürokratie zu langdsam malen. Ob nun ein BFT, wie bei uns, oder Eingans- und Ausgangs-BFT stattfinden liegt in Entscheidung des Kompanie- (Batterie-) Chefs, was aber auf keiner rechtlichen Weisung (Gesetzt, Anweisung) beruht.
= Grauzone.
Willkommen in der BW...
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