Hallo
zuerst einmal wollt ich mich entschuldigen, falls ich ins falsche threat reingeschrieben habe :)
und zwar habe ich den schulischen teil meiner fachhochschulreife (nach beedigung der 12.eines Gymnasiums) erreicht.
damit ich aber die komplette fachhochschulreife bekomme, muss ich ein jahr lang einen Beruf oder eine Praktikantentaetigkeit ausueben. (um den praktischen teil meiner fachhochschulreife zu bekommen)
nun lautet meine frage,
wenn ich mich fuer ein jahr beim bund verpflichten lasse,
wird dieses jahr fuer den praktischen teil der fachhochschulreife zugerechnet ?
hab schon einige male danach gegoogelt und hab auch mehrmals in der schule nachgefragt, aber bekomme viele verschiedene antworten zu hoeren :-\
und deswegen wollt ich mal direkt hier im forum nachfragen, ob sich jmd damit auskennt :)
vielen danke
lg Eunu
Eine Verpflichtungszeit von einem jahr ist als SaZ so gut wie ausgeschlossen- das wuerde nur ueber FWDL gehen.
Du solltest allerdings mal in der entsprechenden Schule nachfragen, welche Art von Taetigkeit du machen musst (am besten schriftlich geben lassen). und dann zum Wehrdienstberater und fragen, ob er was entsprechendes im Angebot hat.
Zitat von: Eunu am 08. Dezember 2010, 17:23:08
wird dieses jahr fuer den praktischen teil der fachhochschulreife zugerechnet ?
Das kommt auf das Fach, die Anforderungen für die praktische Tätigkeit und die Verwendung bei der Bundeswehr an. Einem meiner FWDL 23 habe ich allerdings schon mal durch einen entsprechenden Tätigkeitsnachweis zur Anerkennung des praktischen Teils der FHR verholfen.
Aber das ist keine Garantie, dass das geht und kommt vor allem auf deine Schule an.
Gruß Andi
also erstma vielen dank fuer die schnellen antworten :)
also ich hab jetzt paar informationen von der schule bekommen
(4)
(...)
Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monate, der mehr als 18-monatige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen. Die berufliche Tätigkeit nach Abs. 4 kann in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium erst nach Erwerb der Leistungen gemäß Abs. 2 begonnen werden; am Abendgymnasium und am Hessenkolleg wird sie mit der Aufnahme in die Schule nachgewiesen.
''Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monate, der mehr als 18-monatige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen.''
also muesste ich mich fuer eine verpflichtungszeit von 19 monaten melden ?
da steht halt nichts weiteres drin, dass ich ne praktikantentaetigkeit ausueben sollte und ich habs jetzt so verstanden das ich mich fuer 19 monate verpflichten lassen muss, damit die mir den wehrdienst fuer 12 monate fuer den praktischen teil anrechnen.
meien frage lautet nun,
kann man sich fuer genau 19 monate verpflichten lassen ?
oder gibt es immer so grenzen
z.B erst am 2 jahre kann man sich verpflichtne lassen
Verpflichten lassen kann man sich gar nicht. Aber man kann sich auf 19 Monate verpflichten.
okay vielen dank :)
Das ganze nennt sich dann "Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst" und wenn man den leistet, ist man "Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistender" kurz auch FWDL genannt. Ja, ja, die Bundeswehr und ihr AküFi ;D
ZitatJa, ja, die Bundeswehr und ihr AküFi
und das Wichtigste daran, er wird gelebt....
Zitat von: AriFuSchr am 10. Dezember 2010, 08:47:46
ZitatJa, ja, die Bundeswehr und ihr AküFi
und das Wichtigste daran, er wird gelebt....
Manche können sich gar nicht mehr anders ausdrücken ;D
@ Eunu: aus welchem bundesland stammst du?
ich habe nämlich das gleiche problem, und meine bisher herausgefunden zu haben, dass es in dem einen bundesland geht, und in anderen nicht...
meine aga hatte ich in NRW, die vom BFD dort meinten, das ginge; aber schüler war ich in niedersachsen und dort hab ich auch meine stammeinheit.
an meinen alten lehrer werde ich mich noch wenden.
mkG