Hallo Liebes Forum,
ich hab da mal eine ganz wichtige frage,
ich habe mein Einberufsbescheid bekommen unter anderm waren da auch 2 Zettel drin wo OBEN drüber steht
MEldung gemäß §204 Sozialgesetzbuch (SGB) V*
Über den Beginn der Teilnahme am Grundwehrdienst mit anschließendem freiweilligen zusätzlichen Wehrdienst
Und auf dem Andern Über die Beendigung der Teilnahme am Grundwehrdienst mit anschließendem freilwiligen zusätzliches Wehrdienst.
auf diesen Zettel sind einmal 12 und 13 Punkte wo ich was reinschreiben soll anscheint z.b über das arbeitsverhätlnis ob ich eins habe ob es weiterhinbesteht.Wievielm ich verdiene oder arbeitslosengeld bekomme und ob ich freiwiellig Krankenversichert bin usw.
LEider weiß ich nun nicht wo ich das abgeben soll oder wer das kriegen soll.Also ich vermute ja mal die bUndeswehr oder bin mir nicht sicher was die damit wollen ?
Unten sollen 2 unterschriften hin vom arbeitgeber oder agentur für arbeit und von der Krankenkasse.
Könnt ihr mit vieleicht weiterhelfen.
wäre echt nett
Nach 204 SGB V haben bei anhängig Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Arbeitssuchenden die Bundesagentur für Arbeit der GKV die Einberufung zum Wehrdienst zu melden. Also über AG oder AfA zur GKV. Bei allen anderen Versicherten ist der Versicherte selbst für die Meldung zuständig.
Bei Wehrdienstende meldet das BMVg der Versicherung.
ich versuch das jetzt mal etwas ausführlicher und ohne Abkürzungen:
wenn Du bisher Arbeitnehmer warst, also bei einer Firma gearbeitet hast, macht diese Meldung Dein Chef. Er meldet der Krankenkasse bei der Du versicherst warst einfach eine sog. Unterbrechung mit einer Schlüsselzahl und damit weiss die Krankenkasse, dass Du nach dem gemeldeten Datum Wehrdienst leistest. Du erhältst darüber eine Bescheinigung und nimmst davon eine Kopie zum Dienstantritt mit.
Wenn Du arbeitslos warst muss die Agentur für Arbeit diese Meldung vornehmen, auch darüber erhältst Du eine Bescheinigung die Du dann in Kopie zum Dienstantritt mitnimmst.
Wenn Du als Freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist oder privat versichert warst, musst Du selbst diesen Krankenkassen eine Mitteilung machen. Die Mitgliedschaft ruht dann (beitragsfrei), ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts. Die entsprechende Mitteilung ebenfalls bei Dienstantritt vorlegen.
Nach Beendigung des GWD bzw. FWLD meldet die Bundeswehr dann an die entsprechende Krankenkasse bzw. Versicherung das Ende des GWD/FWLD.
GWD = Grundwehrdienst FWLD = freiwillig länger dienend
Erstmal Danke für die Antworten und die Mühe.
Aber was für eine bescheinigung soll ich bekommen,ich war heute beim jobcenter und bei meiner Krankenkasse habe den das vorgelgt die haben da nur angekreutzt was zutrifft und ihren Stempel runtergesetzt,mehr nicht.
Soll ich diese Meldugn jetzt kopieren und bei Dienstantritt vorlegen oder wie ?
Sry das ich mich so dumm grad anstelle
( beide wussten nicht was sie da ausfüllen müssen)
Meinten haben wir noch nie gesehn sowas,aber werden wir einfach mal ausfüllen
Du warst arbeitslos?
wenn ja, dann mach ein Kopie für Deine Unterlagen und nimm die beiden Originale mit zu Deinem Dienstantritt.