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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: -niescho- am 10. Dezember 2010, 16:39:21

Titel: Überweisung zum Zivilen Arzt!!
Beitrag von: -niescho- am 10. Dezember 2010, 16:39:21
Nabend Kameraden!

Es geht um folgendes wurde diese Woche von Zahnarzt behandelt und der hat es nicht so gemacht wie ich
mir es vorstellte, hab denn die Assistentin gefragt ob ich ne Überweisung bekomme und in mein Urlaub von mein
zivilen Zahnarzt weiterbehandelt werden möchte,da sagte sie zu mir brauchen sie nicht sie sind ja am 1.1.2011 wieder Zivi.

Ich sagte zu ihr ich werde nächste woche SaZ und habe jetzt urlaub bis nächstes jahr.bin noch bis 31.12.2010
GwdL.
Musste natürlich mich Auskleiden lassen das heisst natürlich kein Truppenausweis mehr halt EK.

Jetzt ist mir aber eingefallen das ich ein Merkblatt hatte wo drauf stand wenn mir was passieren sollte
solle ich den nächsten Standort aufsuchen und mich dortbehandeln lassen.

Könnte ich mir dort eine Überweisung holen und dann zu mein Zivilen Zahnarzt gehn, müsste doch machbar sein oder?

Ist echt traurig das die Bundeswehr für EK´s kein Geld mehr ausgeben will nur weil die bald wieder zivi´s sind,

MFG..........
Titel: Re:Überweisung zum Zivilen Arzt!!
Beitrag von: KlausP am 10. Dezember 2010, 18:21:37
Zum Ersten: Sie haben als Soldat Anspruch auf kostenlose truppen(zahn)ärztliche Versorgung. Wenn Sie in der 5./- Ihre AGA gehabt haben, wird StFw H. Ihnen das bei seinem Unterricht nahegebracht haben, ebenso OFA Dr. P. Alles schon vergessen?

Zum Zweiten: Das mit der Ernennung zum SaZ hätte StFw P. mit einem Anruf bei Schwester M. oder der Frau Stabsarzt sicher klären können. Was hat der denn dazu gesagt?

Zum Dritten: Einen anderen Truppen(zahn)arzt können Sie natürlich aufsuchen, aber ich glaube nicht, dass dieser Ihnen eine Überweisung zu Ihrem Zahnarzt gibt. Er ist an die gleichen Vorschriften gebunden wie die Zahnärztin in Hagenow. Und Sie werden die gleichen Probleme haben, ihm zu verklickern, dass Sie nächste Woche SaZ werden.

Viele Grüße aus Hagenow.


Edit:
"Klar"namen bearbeitet (siehe auch Netiquette, Punkt 4).
Titel: Re:Überweisung zum Zivilen Arzt!!
Beitrag von: RekrKp8 am 10. Dezember 2010, 20:30:55
Ich denke nicht, dass die namentliche Erwähnung von KpFw´s oder von "Schwestern" zur Lösung des Problems beiträgt.