Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage die mich mega ankotzt und zwar habe ich diese woche das gefechtsbiwak gemacht und habe es laut chef nicht bestanden aufgrund dessen dass ich LANGEMAPP nicht ganz draufhatte und mir beim letzten teil der hindernisbahn den Fuss verknackst hatte wofür ich ja selber nichts kann wenn man im winter bei eis und schnee auf die hindernisbahn geht nun sagt mir der zugführer ich hätte nicht bestanden, laut internet muss man nicht 100 % bestehen, wie kann das sein ist das rechtmässig?
Danke und Gruß
welcher Status SAZ/GWDL/FWDL ?
Es gibt kein "bestehen" der AGA.
Werden einzelne Abschnitte durch Krankheit usw. nicht geschafft, wird dies in der Regel in der Stammeinheit nachgeholt.
Fehlen jedoch grundlegende Voraussetzungen, da man zb die meiste Zeit der Grundausbildung krankgeschrieben war und am Unterricht nicht teilnmehmen konnte, kann es durchaus vorkommen, das die AGA wiederholt werden muss.
Bei GWDL tendiert die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung gegen null.
SAZ 8
wird nen Rüffel vom Kompaniechef gewesen sein nicht mehr.
also dass mir dann am montag gesagt wird dass es nur ein rüffel war und ich mehr anstrengen soll und ich trotzdem bestanden habe. Was ich auch nicht verstehe ein Neckermannstuffz FA hatte den zweiten tag komplett gefahlt und hat auch bestanden...
Komisch die sache.
also du meinst dass mir am montag gesagt wird dass ich doch bestanden habe...
Sie sind bei Schnee und Eisglätte über die HiBa gegangen?
Über jedes Hinderniss?
ja richtig gehört...
Dürfte IMHO einem DV nahekommen.
Zumindest wurden die HiBa`s, die ich kenne, bei entsprechender Witterung gesperrt, womit die Nutzung durch die Truppe verboten war.
Das "Bestehen der AGA" - sprich die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" - hängt von mehreren Faktoren ab.
- Teilnahme an der Schießausbildung, dabei besonders das Erfüllen der lt. AnTRA geforderten Schießübungen (welche genau weiß ich nicht aus dem Kopf, ich bin ja kein KpTrpFhr sondern KpFw ::))
- Teilnahme an den Gefechtsbiwaks
- Teilnahme an der SanAusbildung einschließlich der Prüfung als Ersthelfer (wenn das noch so heisst)
- Teilnahme an der Wachausbildung einschl. Wachschießen
- Teilnahme an der "Rekrutenbesichtigung" als Abschlußübung der AGA
Über die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" entscheidet der Disziplinarvorgesetzte (sicherlich in Ansprache mit den Zugführern) nach eigenem Ermessen. Er legt fest, was ein Soldat unbedingt erfüllt haben muss (das wird in der Regel das sein, was die AnTRA vorgibt) und welche zusätzlichen Kriterien der Soldat erfüllt haben soll. Sinnigerweise sollte er dieses den Rekruten schonmal rechtzeitig angekündigt haben, damit sie sich darauf einrichten können.
Bezüglich der Hindernisbahn: hatten noch mehrere Rekruten dieses Problem? Waren die Hindernisse tatsächlich vereist? Wenn ja, was hat der Vorgesetzte (GrpFhr/ZgFhr/KpChef) unternommen, um die Sicherheit zun gewährleisten? Einzelne Hindernisse gesperrt? Eis entfernen lassen? Rutschsicher gestreut?
mich regt das sowas auf ich habe alles mitgemacht durchgebissen und dann wird einem gasagt och ne nochmal weils so schön war... scheisse man!!!
Und 3 andere haben sich auch verletzt und haben trotzdem besatnden es kann doch nicht sein dass ich wegen diesem scheiss LANGEMAPP nochmal alles neu machen muss???
Zitat von: Flexscan am 11. Dezember 2010, 15:02:28
welcher Status SAZ/GWDL/FWDL ?
Es gibt kein "bestehen" der AGA.
Bei GWDL tendiert die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung gegen null.
Das alte leidige Thema? Selbstverständlich kann die AGA "nicht bestanden" werden, wie auch immer das gesetzlich ausformuliert ist.
Auch bei GWDL 6 besteht die Möglichkeit, die AGA zu wiederholen. Nicht überall, aber sicherlich "irgendwo"...
Zitat
Das "Bestehen der AGA" - sprich die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" - hängt von mehreren Faktoren ab.
- Teilnahme an der Schießausbildung, dabei besonders das Erfüllen der lt. AnTRA geforderten Schießübungen (welche genau weiß ich nicht aus dem Kopf, ich bin ja kein KpTrpFhr sondern KpFw Augen rollen)
- Teilnahme an den Gefechtsbiwaks
- Teilnahme an der SanAusbildung einschließlich der Prüfung als Ersthelfer (wenn das noch so heisst)
- Teilnahme an der Wachausbildung einschl. Wachschießen
- Teilnahme an der "Rekrutenbesichtigung" als Abschlußübung der AGA
Über die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" entscheidet der Disziplinarvorgesetzte (sicherlich in Ansprache mit den Zugführern) nach eigenem Ermessen. Er legt fest, was ein Soldat unbedingt erfüllt haben muss (das wird in der Regel das sein, was die AnTRA vorgibt) und welche zusätzlichen Kriterien der Soldat erfüllt haben soll. Sinnigerweise sollte er dieses den Rekruten schonmal rechtzeitig angekündigt haben, damit sie sich darauf einrichten können.
Bezüglich der Hindernisbahn: hatten noch mehrere Rekruten dieses Problem? Waren die Hindernisse tatsächlich vereist? Wenn ja, was hat der Vorgesetzte (GrpFhr/ZgFhr/KpChef) unternommen, um die Sicherheit zun gewährleisten? Einzelne Hindernisse gesperrt? Eis entfernen lassen? Rutschsicher gestreut?
Teilnahme an der Schießausbildung, dabei besonders das Erfüllen der lt. AnTRA geforderten Schießübungen (welche genau weiß ich nicht aus dem Kopf, ich bin ja kein KpTrpFhr sondern KpFw Augen rollen) ist falsch
Teilnahme am "Gefechtsbiwak" ist falsch.
Teilnahme an der SanAusbildung einschließlich der Prüfung als Ersthelfer (wenn das noch so heisst) ist falsch.
- Teilnahme an der Wachausbildung einschl. Wachschießen ist falsch.
Ich überlege, ob ich nicht die Kriterien für die Zuerkennung der ATN in meine Signatur schreibe
1. Erfüllen der Schulschießübungen G36-S-5 und P-S-2
2. Erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung
3. Erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung Einsatzersthelfer A
4. Erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung*
* Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung** in den zu prüfenden Ausbildungsthemen voraus
** z.B. bei einem "Gefechts"biwak (: Übungslager)
Hier im Forum kann NIEMAND anhand von Aussagen eines Rekruten beurteilen, ob die Hindernisbahn vereist oder unpassierbar war. Ein ausgebildeter Einzelkämpfer wird die nötige Erfahrung und das nötige Verantwortungsbewusstsein haben, kritische Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen.
Das kommt hier ja einem Tribunal gleich ohne den Angeklagten hören zu können.
Zitat von: Schütze am 11. Dezember 2010, 16:45:57
mich regt das sowas auf ich habe alles mitgemacht durchgebissen und dann wird einem gasagt och ne nochmal weils so schön war... scheisse man!!!
Und 3 andere haben sich auch verletzt und haben trotzdem besatnden es kann doch nicht sein dass ich wegen diesem scheiss LANGEMAPP nochmal alles neu machen muss???
Also wenn Sie die "Station" Alarmposten verhauen haben, was an sich schon verwunderlich ist, da es sich nicht um ein besonders schwieriges Thema handelt, haben Sie sicherlich in anderen Ausbildungsthemen besser ausgesehen! Wie es scheint, war die HiBa nicht wirklich ein Grund zum Durchfallen. Waren Sie noch woanders eher schwach oder schlecht? Haben Sie häufig gefehlt? Waren Sie bei der San-Ausbildung dabei? Bei der Wachausbildung? Im ersten Biwak?
ICH WAR BEI ALLEM DABEI, 36 stunden übung, Schiessbiwak, Sanausbildung etc...
ich habe es nochmal rausgekramt:
Gem. AnTrA Nr. 1:
"Der Lehrgang Grundausbildung schließt ab mit der Zuerkennung der ATN 100 2988, ATB "Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)".
Voraussetzungen für die Zuerkennung der ATB ,,Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" sind folgende:
• erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung "Einsatzersthelfer A" (Übergangsweise auch noch "Helfer im Sanitätsdienst"
• erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung gem. ZDv 10/6
• Erfüllen der Schulschießübungen mit Gewehr (G36-S-5) und Pistole (P-S-2) im scharfen Schuss*
• erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung
Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den zu prüfenden Ausbildungsgebieten voraus.
Nehmen Soldaten im Ausnahmefall an der Rekrutenbesichtigung nicht teil, so kann die ATN dennoch zuerkannt werden, wenn der Rekrut im Verlaufe der Grundausbildung durchweg gute Leistungen gezeigt hat. In solch einem Fall bleibt jedoch unabdingbar, das die Teilnahme an den Schießübungen, an der Sanitätsausbildung, an der Wachausbildung und der Basisausbildung EAKK erfolgreich abgeschlossen wurde."
* Die Teilnahme an den Schulschießübungen ist an Voraussetzungen geknüpft.
Zitat von: Schütze am 11. Dezember 2010, 17:00:32
ICH WAR BEI ALLEM DABEI, 36 stunden übung, Schiessbiwak, Sanausbildung etc...
Nun, da Sie ja die Voraussetzungen für die Zuerkennung kennen und dennoch den "Lehrgang AGA" nicht bestehen, bitten Sie bei Ihrem Zugführer einfach um ein Gespräch beim KpChef, am Besten im Beisein Ihrer Vertrauensperson. Der KpChef wird Ihnen dann (hoffentlich) schlüssig erklären, wieso Sie die AGA nicht bestanden haben. Davon unabhängig ist es nicht zwangsläufig so, dass Sie dann die AGA auch wiederholen müssen.
@ TRG: Meine Frage bezüglich der HiBa ging in die gleiche Richtung, nämlich nachzuhaken, was dan denn nun eigentlich war. Wenn sie "vereist" gewesen ist, hätten noch Andere Probleme haben müssen. Ich wollte bestimmt nicht den Vorgesetzten Fahrlässigkeit unterstellen. Und auch mir ist die "Begründung" LANGEMAPP" ein bisschen arg undurchsichtig.
EDIT: Danke nochmal für den genauen Text der AnTrA
Die AGA bestehe ich ja hat er gesagt ich muss nur das biwak wiederholen.
Ist die vertrauensperson bei uns aus dem zug derjenige oder der gruppenführer der aus dem zug wenn ich mich recht entsinne oder?
Danke und Gruß
Aha.
Die letzte Frage verstehe ich nicht, sorry.
Mir ist es gerade eh wieder eingefallen...
Wer bitte schickt Rekruten oder Soldaten bitte über eine verschneite und vereiste HiBa.
Hat zwar jetzt mit dem Thema nicht mehr so viel zu tun aber ich wunder mich über immer mehr Dinge die ich so mit bekomme seid ich wieder aktiver Soldat bin.
Ich fand es ja schon sehr fragwürdig das wir am Donnerstag einen 3000m Gepäcklauf auf einer zu geschneiten Tartanbahn gemacht haben aber das mit der HiBa übertrifft ja mal wieder alles.
Pflicht zur Fürsorge scheint irgendwie aus der Mode gekommen zu sein.
Könnte mir hier jemand erklären was LANGEMAPP ist?
Ich kenne nur PAGNAAPPF und die bezog sich auf das Ablösegespräch des Alarmpostens.
Lage
Auftrag
Nachbarn
Grenzen
Eröffnungslinie für das Feuer
Melde-/Alarmierungsverfahren
Ablösung
Platz des Führers
Parole
-
Eigene Teile im Vorfeld
Zusatzausstattung
Zitat von: Rollo83 am 11. Dezember 2010, 17:46:29
Wer bitte schickt Rekruten oder Soldaten bitte über eine verschneite und vereiste HiBa.
Hat zwar jetzt mit dem Thema nicht mehr so viel zu tun aber ich wunder mich über immer mehr Dinge die ich so mit bekomme seid ich wieder aktiver Soldat bin.
Ich fand es ja schon sehr fragwürdig das wir am Donnerstag einen 3000m Gepäcklauf auf einer zu geschneiten Tartanbahn gemacht haben aber das mit der HiBa übertrifft ja mal wieder alles.
Pflicht zur Fürsorge scheint irgendwie aus der Mode gekommen zu sein.
Welche Fakten diesbezüglich haben wir denn von welcher Quelle?
Zitat von: KlausP am 11. Dezember 2010, 17:03:38
@ TRG: Meine Frage bezüglich der HiBa ging in die gleiche Richtung, nämlich nachzuhaken, was dan denn nun eigentlich war. Wenn sie "vereist" gewesen ist, hätten noch Andere Probleme haben müssen. Ich wollte bestimmt nicht den Vorgesetzten Fahrlässigkeit unterstellen. Und auch mir ist die "Begründung" LANGEMAPP" ein bisschen arg undurchsichtig.
Ja, diese Begründung ist arg diffus.
Danke =TRG= ist ja fast dasselbe.
Ich versuche, zu entschlüsseln:
PAGNAAPPF
Postenbezeichnung
Auftrag
Grenzen
Nachbarn
Alarmierung/Meldung
Ablösung
Platz des Führers
Parole
Feuereröffnungslinie
? ? ? ? ? ? ? ??? ??? ??? ? ? ? ? ? ? ?
Bei uns hieß das ganze "LANGEMARK"
L = Lage
A = Auftrag
N = Nachbarn
G = Grenzen
E = Eröffnungslinie des Feuers
M = Meldeverfahren
A = Ablösung
R = Rückwärtiger Raum
K = Kennwort/Parole
TRG, ich bin vollkommen bei Ihnen, wir wissen überhaupt nichts bezüglich der Witterungsverhältnisse und Beschaffenheut der Hindernisbahn, die unser Fragesteller überqueren musste. Wir wissen von ihm nur, dass er sich dabei verletzte. Im Ergebnis dürfte er deshalb z.Zt. außendienst- und marschbefreit sein, was zwischen den Jahren keine gravierenden Auswirkungen haben sollte.
Ob nun Langemark oder Langemapp: Das Nichtbeherrschen der ausgebildeten Alarmpostenablösung auf dem Gefechtsbiwak allein dürfte kaum die Wiederholungsbedürftigkeit des gesamten Gefechtsbiwaks rechtfertigen. Da sollten - so es denn wirklich ernst gemeint gewesen sein - auch andere Ausbildungsmängel offenbar geworden sein... über die unser Fragesteller entweder nicht informiert wurde oder die er elegant verschwiegen hat.
Und da er - wie er bemerkte - die AGA bestanden hat, sollte er auch um die Wiederholung des Biwaks herumkommen, es sei denn, er verbleibt in der AGA-Kompanie als seiner Stammeinheit...
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Dezember 2010, 22:49:08
Ob nun Langemark oder Langemapp: Das Nichtbeherrschen der ausgebildeten Alarmpostenablösung auf dem Gefechtsbiwak allein dürfte kaum die Wiederholungsbedürftigkeit des gesamten Gefechtsbiwaks rechtfertigen. Da sollten - so es denn wirklich ernst gemeint gewesen sein - auch andere Ausbildungsmängel offenbar geworden sein... über die unser Fragesteller entweder nicht informiert wurde oder die er elegant verschwiegen hat.
Und da er - wie er bemerkte - die AGA bestanden hat, sollte er auch um die Wiederholung des Biwaks herumkommen, es sei denn, er verbleibt in der AGA-Kompanie als seiner Stammeinheit...
Das sehe ich auch so. Wenn ihm die ATN zuerkannt wurde, dann braucht er auch kein Biwak wiederholen. Das gibt es ohnehin des öfteren mal, auch in der Stammeinheit (zumindest wäre das nicht schlecht, so einmal im Quartal oder mind. im Halbjahr)