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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Markus1990 am 12. Dezember 2010, 20:57:18

Titel: Wie vorgehen?
Beitrag von: Markus1990 am 12. Dezember 2010, 20:57:18
Hey Leute,

ich hab da mal kurz ne frage...

Aber ersmal zu meiner Person:

Bin 20 Jahre, aktuell in Ausbildung bis 28.2.2011 gemustert nach T1 - Arbeitsvertrag nach der Ausbildung wird befristet sein, Ab September will ich Schule machen.

Das ich im September auf die Schule gehen kann, müsste ich zum 1. März eingezogen werden, womit ich eigentl. kein Problem hätte, allerdings sagt die Sachbearbeiterin nich wirkl. was dazu ob dies klappt.
Was für mich total doof wäre wenn ich nach dem 1. März eingezogen werden soll, weil so klappt das mit der Schule nicht, was für mich ein Beruflicher knick wäre, da sich alles um 1 Jahr verschiebt dann.

Fazit: Entweder will ich zum 1. März zum Bund oder garnicht (Da ja der Wehrdienst, eh ab Juni wegfällt)

Die möglichkeit der weiteren Rückstellung zwecks einen Befirsteten Arbeitsvertrages wäre ja auch möglich, allerdings endet meine Ausbildung schon früher wie in 4 Monaten. Kann ich es immernoch beantragen?

Gibt es auch die möglichkeit der Rückstellung wegen der Beruflichen Laufbahn? Die Dadurch die bei mir sehr verändert wird und mir so ein Jahr verloren geht.

Oder geht es das die mir sagen können, das ich zum 1. März eingezogen werde?


Titel: Re:Wie vorgehen?
Beitrag von: Carl Johnson am 12. Dezember 2010, 21:01:27
Naja, 1 März dürfte eh nicht gehen, weil der 1 April Stichtag wäre. Für den 3.01 ist es wie ich denke schon zu spät.
Titel: Re:Wie vorgehen?
Beitrag von: Markus1990 am 12. Dezember 2010, 21:04:07
Ich hab aber irgendwo mal gelesen, das die Quartaleinzüge geändert werden wegen dem das der Bund nur noch 6Monate ist?
Titel: Re:Wie vorgehen?
Beitrag von: KlausP am 12. Dezember 2010, 21:06:01
Das ist in den Teilstreitkräften/OrgBereichen unterschiedlich. Im Heer z.B. dauert die Grundausbildung immer noch 3 Monate und Rekruten werden quartalsweise einberufen - trotz 6 Monaten Grundwehrdienst.