Hallo Leute,
ich habe heute einen Brief zur Musterungsvorbereitung bekommen und habe ein bisschen Angst vor der Untersuchung :(. Ich möchte mich aber nicht nur bei euch ausheulen :D, sondern auch ein paar Fragen stellen.
a) Ich bin momentan 17 Jahre und besuche ein Gymnasium, wo ich 2013 mein Abitur machen werde. Muss ich während meiner Schulzeit eine Musterung machen?
b) Wenn ja: Wenn ich die Zettel mit der Vorbereitung der Musterung abgeschickt habe, wie lange muss ich wahrscheinlich warten, bis ich zur Musterung "darf"?
c) Kann man die Musterung irgendwie verweigern, ohne rechtliche Konsequenzen rechnen zu müssen. Ich persönlich bin 1,83m groß und ca. 90kg schwer. Meine gesundheitliche Verfassung ist "leider" (in diesem Fall) gut.
d) Ist Kurzsichtigkeit ein Grund für die Ausmusterung (meine Augen haben jeweils die Stärke -5dpt)
Ich danke euch für eure Hilfe,
euer verzweifelter Mike :D
Nein die Musterung kann man NICHT verweigern!
Wovor haben Sie eigendlich Angst?
Sie werden wohl nicht mehr zum GWD gezogen.
Fällt mir echt schwer, hier ernsthaft zu antworten *koppschüttel*
Es gibt in Deutschland ein gültiges
Wehrpflichtgesetz in dem u.a. geregelt ist, dass sich alle Männer der Musterung unterziehen müssen
Zitat§ 16 Zweck der Musterung
(1) Ungediente Wehrpflichtige werden vor der Heranziehung zum Wehrdienst gemustert.
(2) Durch die Musterung entscheiden die Kreiswehrersatzämter, welche ungedienten Wehrpflichtigen für den Wehrdienst zur Verfügung stehen. Weiterhin können Feststellungen über die Eignung der Wehrpflichtigen für Verwendungen in den Streitkräften getroffen werden; dies gilt nicht für Wehrpflichtige, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben.
(3) Männliche Personen können bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Minderjährige, die mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters den Antrag stellen, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden; von diesem Zeitpunkt an finden auf diese männlichen Personen die Absätze 1 und 2, §§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b und 25 Anwendung.
Da steht nichts von Verweigerung der Musterung. Sie können lediglich den Kriegsdienst aus
Gewissensgründen verweigern.
Entschuldigung, dass ich hier die Musterung verweigern möchte ;) (wusste nicht, dass ihr so intolerant seit :D)
Könnt ihr bitte sagen, wann ich ungefähr dann mit der Musterung rechnen muss, wenn ich mein Abitur wahrscheinlich erst im Jahr 2013 erreichen werde?
Danke Mike ;)
Man o man wenn Sie einen Musterungstermin bekommen dann gehen Sie da hin!
Sie werden doch sowieso nicht mehr zum GWD gezogen ist das so schwer zu verstehen?
Ich bin da überhaupt nicht intolerant. Das wird das Kreiswehrersatzamt sein, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen. Mir persönlich geht das meilenweit sonstwo vorbei. Was hat eigentlich der Gesetzestext mit Intoleranz zu tun, außer dass er Ihren persönlichen Befindlichkeiten nun gerade mal entgegensteht?
Also manchmal mach ich mir wirklich Sorgen um unsere Jugend heutzutage. ;-)
Zitat von: Mike P. am 12. Dezember 2010, 23:17:27
Entschuldigung, dass ich hier die Musterung verweigern möchte ;) (wusste nicht, dass ihr so intolerant seit :D)
Könnt ihr bitte sagen, wann ich ungefähr dann mit der Musterung rechnen muss, wenn ich mein Abitur wahrscheinlich erst im Jahr 2013 erreichen werde?
Danke Mike ;)
Ach ja, glatt vergessen: wann die Musterung erfolgen kann, steht im Gesetzestext.
Looool Musterung verweigern :D:D Ou mann menschen gibts... Falls du das wirklich vorhast, kann dich die Polizei an diesem Tag abholen und dort hinfahrn, also geh lieber freiwillig hin..
Da du dein Abi 2013 machst wirst du vorrausichtlich deine Musterung ein jahr früher haben. Is aber unterschiedlich....
Musterung verweigern ::) ::) ::) ::) ::)
Außerdem ist das ein Pro-Bundeswehr Forum und kein Kriegsdienstverweigerungsgforum!
Kriegsdienst wollte er ja nicht verweigern, nur die Musterung *löööööl* - aber scheint ihm ja nicht mehr wichtig zu sein.
Zitat von: Steve87 am 14. Dezember 2010, 09:42:30
Außerdem ist das ein Pro-Bundeswehr Forum und kein Kriegsdienstverweigerungsgforum!
Nur halb richtig. Es ist ein Bundeswehr-Forum. Man muss nicht unbedingt "pro" sein (obwohl sich das meistens ergibt, sonst wär man eher nicht hier), eine Gesinnungsprüfung findet nicht statt.
Zur Bundeswehr bzw zum Wehrdienst gehört auch das Grundrecht, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Auch Fragen wie "Kann ich verweigern?" oder "Kann ich noch verweigern?" sind also völlig legitim. Allerdings wird man hier keine Tipps bekommen, wie man sich um irgendwelche Dienste drückt oder Täuschung betreibt. Soweit richtig.
Noch mal an die Allgemeinheit: der TE wollte vielleicht gar nicht wissen, ob er das Erscheinen zur Musterung verweigern kann, evtl ging es um die Verweigerung bestimmter Untersuchungen (Hosen runter etc). Und das ist durchaus möglich. Da kommt kein Polizist und entblößt ihn mit Gewalt ;)
Was ist denn an einer Musterung so schlimm ? Da geht man hin lässt sich durchchecken und fertig ist die Geschichte.
Da ab 01.07 der Wehrdienst ja sehr wahrscheinlich sowie so ausgesetzt wird brauchst du dir glaube ich keine Sorgen über
ne einberufung machen.
Und du hast ja noch bis 2013 Schule von daher alles easy....., obwohl wer weiß was 2013 ist.... ;D
Die Musterung fand ich eigentlich gar nicht schlimm, es ist wie eine ganz normale Untersuchung beim Hausarzt nur gründlicher.
Und danach weißt du wenigsten ob du gesund bist oder eben nicht.
Und die Intimuntersuchung kannst du verweigern,wenn du das wirklich nicht willst das man dich dort untersucht ;)
Grüße Snaf
:o
wie? Man kann heutzutage die Intimuntersuchung verweigern?
Ja wurde mir bei der ersten Anlaufstelle (ka wie die geheißen hat) erzählt, und im Wartezimmer heiß diskutiert ;D
warde gemustert!!
wie ist das jetzt nach dem neuen gesetz
muss ich zum wehrdienst oder nicht?
ich blick da jetzt noch nicht so durch!!!
Zitat von: skampi am 14. Dezember 2010, 20:06:04
warde gemustert!!
wie ist das jetzt nach dem neuen gesetz
muss ich zum wehrdienst oder nicht?
ich blick da jetzt noch nicht so durch!!!
wenn du vorm 1.7.11 einberufen wirst - must du gehn - danach nicht mehr
kannst jetzt jeden tag ne kerze anzünden und ein vater unser beteten das du überehn wirst ;D
Zitat von: HG MOK am 14. Dezember 2010, 15:16:58
:o
wie? Man kann heutzutage die Intimuntersuchung verweigern?
Psssssst: das kann man schon seit Ewigkeiten, ist nur irgendwie nicht allzu bekannt ;)
Ein ehemaliger Kollege von mir hatte das schon in den 1960er (!) Jahren gemacht, irgendjemand hatte ihm den Floh ins Ohr gesetzt dass man dann ausgemustert würde - hat nicht funktioniert. Die Entscheidung fällt dann anscheinend nach "Aktenlage" oder so :D
Zitat von: skampi am 14. Dezember 2010, 20:06:04
warde gemustert!!
wie ist das jetzt nach dem neuen gesetz
muss ich zum wehrdienst oder nicht?
ich blick da jetzt noch nicht so durch!!!
*Mal wieder im Klugscheixxmodus: Welches neue Gesetz? Bisher gibt es nur einen "Kabinettsentscheid", d-h., dass die Bundesregierung möchte, dass die Einberufung zum GWD ausgesetzt wird. Und das hat keine Gesetzeskraft. *Klugscheixxmodus Ende ::)
nochmal so nen Betreff (wichtig, hilfe, schnell, ....) und der Thread kommt in die Tonne ....