Hallo.
Ich habe schon ein bisschen gegoogelt und im Forum gesucht, aber keinen Fall gefunden der auf meinen zutrifft.
Folgende Situation:
Ich wurde im Oktober 2008 als FWDLer von der Luftwaffe zum Heer versetzt, da ich mich dort auf eine SaZ-Stelle beworben habe.
Zum 1.12.2008 wurde ich dann in dieser Einheit (Munster) zum SaZ (8) ernannt.
Bis zum März war ich in dieser Einheit, hatte dann meinen UL 1, war eine Woche wieder in der Stammeinheit und ging dann im April 2009 auf ZAW, die jetzt am 17.12.10 endet.
Ab 20. Januar bin ich dann offiziell wieder in meiner Stammeinheit (Munster), mit Dienstantritt 09.01.11 (wegen Urlaub).
Im Februar bin ich für meinen UL 2 in Hannover geplant, dieser Lehrgang geht 6 Wochen.
Ich habe einen anerkannten Hausstand (hamburg) und bezog in der Zeit der ZAW-Maßnahme auch Trennungsgeld.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich in der Stammeinheit auch Trennungsgeld beziehen? Wenn ja, was ist dafür nötig und gibt es Fristen, zu denen ich nötige Schritte einleiten muss?
2. Kann ich auf dem Lehrgang in Hannover Trennungsgeld beziehen?
Im Voraus Dank und kameradschaftliche Grüße
Fragen Sie den für Sie zuständigen Rechnungsführer.
Das werde ich definitiv machen wenn ich in meiner Stammeinheit bin.
Ich will bloß vermeiden, dass ich eine eventuelle Frist dadurch verpasse, dass ich nun erstmal Urlaub habe!