Am Mittwoch werden wir bei uns aus der AGA entlassen und in unsere Stammeinheiten versetzt. Spätestens dann dürfen bzw. müssen wir ja auch an diesem Tag in Uniform zur neuen Stammeinheit.
Ich persöhnlich komme in eine andere Kaserne, welche in eine anderen Stadt liegt.
Darf ich jetzt also mit Uniform und meinem privaten zivilen Rucksack oder einer privaten zivilen Tasche durch die Gegend laufen? Oder zählt das schon zu "Univil" und wäre somit nicht erlaubt?
Die Dienstreise werden Sie im Dienstanzug durchführen. Vorher sind Sie noch Lehrgangsteilnehmer AGA. Dazwischen (Weihnachten - Neujahr) gibt es wohl kaum einen Grund, in Uniform herumzulaufen.
Unsere Ausrüstung packen wir in unsere BW-Taschen, welche dann per Post zu unserer Stammeinheit geschickt werden.
Da ich aber noch private Sachen (Privatfach) usw auf der Stube habe, werde ich diese Sachen in eine zivilen Tasche/Rucksack packen und während dieser Dienstreise mitschleppen.
Meine Frage ist jetzt, ob es schon Univil wäre, wenn ich in Uniform mit ziviler Adidas Tasche zur Stammeinheit gehe.
Was haben denn Ihr
- Gruppenführer
- Zugführer
- Kompaniefeldwebel
- Kompaniechef
auf diese kriegsentscheidende Frage geantwortet?
Unizivil heißt soviel das du deine 'Uniform' nicht mit zivilen Bekleidungstücken mischen darfst, z.B anstatt der Feldhose den Borat Badeanzug zur Feldjacke tragen.
Genausogut könnte der Dienstherr dir verbieten in Uniform sich mit einem zivilen PKW fortzubewegen, also Quatsch.
Da dein Spindinhalt eh auf reisen ist wird dir nichts anderes übrig bleiben als auf zivile Taschen oder Rucksack zurück zu greifen.
Nur ne Frage am Rande, damit ich nicht extra einen neuen Thread eröffnen muss.
Man darf ja, AFAIR, Bundeswehrkleidungsstücke tragen, wenn eine Verwechslung mit einem aktiven Soldaten ausgeschlossen ist, d.h. dass man unter keinen Umständen mit einem echten Soldaten verwechselt werden kann.
Jetzt ist meine Frage, ob man denn die Kampfstiefel am Wochenende tragen darf.
Ich beginne ja im Januar meine AGA und wenn ich dann an den Wochenenden mal daheim bin, gehe ich mit dem Hund Gassi.
Da ja die Stiefel, wenn man sie gut pflegt, ziemlich wasserdicht sind, würde ich diese gerne anziehen falls es schüttet wie aus Eimern, Schnee liegt etc.
Eigentlich wäre dies ja im Bereich des Möglichen, da ja auch Zivilisten die Stiefel einfach online kaufen können, und damit rumlaufen.
Konkret:
Darf man die dienstlich erhaltenen Stiefel, sofern man sie mit nach Hause nehmen darf, auch am Wochenende tragen?
lg
Ich glaube nicht, das im Sinne des Dientherren ist, die dienstlich gelieferten Gegenstände privat zu nutzen ::).
Verwechselungsgefahr hin oder her. Die persönliche Ausrüstung ist pfleglich zu behandeln und da gehört Gassi gehen sicher nciht dazu.
Es geht ihm doch nur darum, die Stiefel möglichst schnell richtig einzulaufen ;D deshalb wechselt er ja jedes Wochenende. ::) :D
Zitat von: mailman am 18. Dezember 2010, 14:40:30
Ich glaube nicht, das im Sinne des Dientherren ist, die dienstlich gelieferten Gegenstände privat zu nutzen ::).
Verwechselungsgefahr hin oder her. Die persönliche Ausrüstung ist pfleglich zu behandeln und da gehört Gassi gehen sicher nciht dazu.
Ich glaube, dass beim Gassi gehen die Schuhe weniger Belastung ausgesetzt sind, als z.B. beim Biwak etc.
Aber anders gesehen haben Sie natürlich auch recht.
Ich werde es doch lieber lassen und andere Schuhe anziehen.
Ich frage mich nur wieso man dann jedes Wochenende die Stiefel mit nach Hause schleppen will, nur um sie beim Gassigehen zu tragen?
Wieso schleppen?
Einfach anziehen, und damit nach Hause fahren, wo ist das Problem.
Natürlich erst nach der Grußabnahme, wenn man auch in Uniform heim darf.
Zitat von: Dustin91 am 18. Dezember 2010, 15:21:26
Wieso schleppen?
Einfach anziehen, und damit nach Hause fahren, wo ist das Problem.
Natürlich erst nach der Grußabnahme, wenn man auch in Uniform heim darf.
Was ein Quatsch. Die Grußabnahme rechtfertigt noch lange nicht das Herumtragen von Uniformteilen in der Öffentlichkeit. Wenn Sie ausreichend über das Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit unterrichtet worden sind, dann dürfen Sie die Kaserne in Uniform nach Dienst verlassen. Aber da scheint es ja noch nicht so weit zu sein nach Ihren Beiträgen hier.
Andererseits: Wie wär´s mit: "Die Schuhe habe ich mir privat gekauft vor einem Jahr."
Mal wieder zurück zum Thema:
1) Niemand verbietet Ihnen, mit privaten Koffern oder Taschen eine Dienstreise anzutreten. Sie können also Ihre Privatsachen in Ihre Adidastasche, einen zivilen Rücksack oder einen Koffer packen und mit sich führen.
2) Das Tragen von Teilen der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist in erster Linie für dienstliche Zwecke und zum Weg vom und zum Dienst vorgesehen. Das Mischen von Bekleidungsteilen unterschiedlicher Anzugsarten ist (bis auf dienstlich begründete Ausnahmen) für Soldaten ebenso verboten, wie das Tragen von Uniformteilen einschließlich Stiefeln) zur Zivilbekleidung. Heißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.
Ok, danke.
Zitat von: miguhamburg1 am 19. Dezember 2010, 16:29:38
Heißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.
Wozu kriegt man dann als Reservist die Treter (2 Paar bei Ende meiner Dienstzeit) mit nach Hause ?
Ich glaube, bei einer Kontrolle werde ich wohl kaum die Haxen ausziehen, um nachsehen zu lassen, ob die Dinger gelocht sind, wie es damals bei Ausscheidern der Fall war.
Was bringt es dann, den Reservisten die Stiefel gelocht mitzugeben, wenn ich sie nicht privat tragen darf.
(Bin übrigens nicht mobbeordert).
Logik Bundeswehr ::)
Wer - bitte - kontrolliert denn die Schuhe eines Zivilisten auf Verdacht des Tragens von dienstlich gelieferten Kampfschuhen außerhalb der Beorderungszeit und ohne schriftlich erteilte Genehmigung gem. ZDV 37/10 Nr. 348ff? ;D ;D ;D ;D
@TRG meine Auusage bezog sich auf Migu.
ZitatHeißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.
Dustin will doch lediglich die Latschen privat anziehen, und keine weiteren Uniformteile dazu.
Ich sehe da kein Problem dabei.
Zitat von: Flexscan am 19. Dezember 2010, 22:50:04
@TRG meine Auusage bezog sich auf Migu.
ZitatHeißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.
Dustin will doch lediglich die Latschen privat anziehen, und keine weiteren Uniformteile dazu.
Eben.
Ich dachte eigentlich auch, dass das kein Problem sein soll, da ja keiner weiß, dass dies die dienstlich gelieferten Schuhe sind.
Außer es guckt natürlich jemand nach, aber die Tendenz geht doch eher gegen 0 ;)
Aber ob ich es jetzt offiziell darf, weiß ich immer noch nicht, weil ich jetzt schon wieder mehrere Meinungen gehört habe.
Es geht mir, wie Flexscan richtig erkannt hat, nur darum, die Schuhe privat beim Gassi gehen zu nutzen.
Die Schuhe werden währenddessen um einiges weniger belastet als z.b. beim marschieren, biwakieren etc.
Lieber Flexscan,
bei unserem Fragesteller handelt es sich offensichtlich - wenn ich nicht vollkommen daneben liege - um einen aktiven Soldaten. Und für die gelten die Bestimmungen der entsprechenden Vorschrift - und zwar vollkommen unbeeinflusst davon, ob es irgendjemanden gibt, der dies theoretisch oder praktisch überprüft. Wir können jetzt über die Sinnhaftigkeit heftig diskutieren, aber dies würde auch zig andere Vorschriften betreffen. Der Fragesteller fragte, ob dies erlaubt wäre und hat die Antwort bekommen, die richtig ist. Nein! Was er jetzt macht, ist seine Angelegenheit.
Und was unbeorderte oder beorderte Reservisten betrifft: Die müssen halt selbst wissen, was sie tun. So mancher Reservist hat sich schion die Augen gerieben, wenn er - dann doch wieder übend - zunächst eine Sachschadensmeldung aufsetzen muss und der DV auf "Haftung" entscheidet, weil er die ihm überlassenen Bekleidungs-/Ausrüstungsstücke eben nicht pfleglich behandelt hat und nach der Gartenarbeit oder dem Gassigehen gar nicht oder nicht mit den richtigen Pflegemitteln behandelt hat...
Ich bin (noch) nicht aktiv, aber wenn ich die Stiefel habe, werde ich es natürlich sein.
Und die Stiefel werde ich nicht privat nutzen, da ich tunlichst Ärger vermeiden möchte.
@migu
und warum werden dann ausgedienten Soldaten die Stiefel und andere Ausrüstungsgegenstände mitgegeben, AUCH WENN DIESE NICHT MOBNBEORDERT sind?
Dazu zählen/zählten Turnschuhe Halle/Gelände, Stiefel, Bedelatschen, etc. Uterwäsche usw.
Desweiteren ist aus deinem Post ersichtlich, das ich in Zivilkleidung niemals einen oliven BwRucksack tragen dürfte. Wer sagt denn, das er dienstlich geliefert ist ?
Zitat2) Das Tragen von Teilen der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist in erster Linie für dienstliche Zwecke und zum Weg vom und zum Dienst vorgesehen. Das Mischen von Bekleidungsteilen unterschiedlicher Anzugsarten ist (bis auf dienstlich begründete Ausnahmen) für Soldaten ebenso verboten, wie das Tragen von Uniformteilen einschließlich Stiefeln) zur Zivilbekleidung. Heißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.
Mich würd mal die ZDV intressieren in der dies steht.
Wenn dem so sei hätten unsere Feldjäger an Bahnhöfen mehr als zu tun, um jeden zu kontrollieren, der mit einem solchen unterwegs ist.
Desweiteren wird von dir geschrieben
Zitat....Das Tragen von Teilen der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist in erster Linie...
Also ist es kein grundsätzliches NoGo
Lieber Flexscan,
mein Posting bezieht sich auf aktive Kameraden. Für die gelten die Bestimmungen der ZDv 37/10 uneingeschränkt - und für die habe ich die Vorschriftenlage wiedergegeben. "In erster Linie" bedeutet ganz einfach, dass ein aktiver Soldat ja durchaus auch berechtigt ist, seine Uniform nach Dienst zu tragen, es soll ja auch Kamerad/innen geben, die zur privaten Familienfeier einen DA oder, falls vorhanden Gesellschaftsanzug tragen...
Auch mir ist vollkommen klar, dass diverse Bekleidungs- und Ausrüstungsteile in Outdoor-/Rangershops von jedermann zu kaufen sind - und auch getragen werden. Dies wird auch nicht kontrolliert, weil dafür schlicht das Personal bei Polizei nd Feldjägern fehlt. Dennoch begeben sich Zivilisten u.U. auf dünnem Eis, wenn sie sich so mit gekauften Uniformteilen bekleiden, dass sie mit einem Soldaten verwechselt werden können. Das wäre nämlich dann sogar eine Straftat.
Und was Reservisten anbelangt: Sie bekommen diese Bekleidungsteile mit nach Hause zur "pfleglichen Aufbewahrung", was sie früher bei der StOV und heute bei der LD meines Wissens auch bei der Auskleidung unterschreiben. Denn Reservist heißt ja bekanntlich, dass man wieder beordert (werden möchte) oder zum unbefristeten Wehrdienst eingezogen wird...