Hallo
Ich beende Anfang 2011 meine Ausbildung zum Elektroniker/Betriebstechnik.
Eigentlich war es immer mein Traum zum Bund zu gehen und nun wollte ich mich informieren was sich mir für Möglichkeiten bieten.
Ich denke die Chancen stehen dank der Sparmaßnahmen eher schlecht aber probieren wollte ich es trotzdem..
Ich bin schon gemustert worden und zwar mit T2, das einzige was ich nicht darf ist Wachbataillon.
Nun habe ich gehört man kann sich direkt verpflichten, möchte nicht noch länger mit 400€ im Monat leben.
Wie sieht das dann aus, erfährt mein Arbeitgeber wenn ich mich gleich verpflichte oder gibt es einen Spielraum indem man es sich noch anders überlegen kann..
Hat jemand von euch nähere Infos wie die Chancen mit meinem Berufsabschluss im Moment stehen?
Ich habe auch einen sicheren Job, nur möchte ich mir meinen Traum erfüllen und prüfen ob es das richtige für mich ist..
Möchte mich nicht ewig fragen "Was wäre wenn?"..
Vllt. kann mir ja jemand von euch helfen.
mfg Puni
Sie haben sicher schon hier gelesen:
http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriereIch würde dem Arbeitgeber solange nichts mitteilen, wie meine Annahme beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung nicht positiv entschieden ist. Wenn Sie sich in ungekündigter Stellung bei einer anderen Firma bewerben, machen Sie das ja auch nicht. Wenn denn das Schreiben vom ZNwg mit der Aufforderung zum Dienstantritt kommt, sieht das natürlich etwas anders aus. Als SaZ unterliegen Sie, vorausgesetzt, Sie verpflichten sich länger als 2 Jahre, auch nicht mehr dem Arbeitsplatzschutzgesetz.
Nein, das war mir noch nicht bekannt..
Schonmal danke für deine Hilfe, der "Musterungsbeamte" sagte auch zu mir das ich überall auf Abiturienten Niveau oder besser bin..
Hatte mich auf den Computertest damals nicht vorbereitet, da ich nichts davon wusste..
Also wenn würde ich mich gleich verpflichten wollen, alleine schon wegen dem finanziellen Aspekt.
Dann werde ich mal eine Bewerbung versenden und schauen was dabei raus kommt.
Ich möchte nur meinen festen Job nicht aufgeben solange ich nicht sicher weiß das ich auch genommen werde.
Vllt. weiß ja noch einer etwas genauer wie meine Chancen stehen mit T2 und Berufsausbildung?
Wegen Auslandseinsätzen und so habe ich kein Problem..
Habe das auch auf den Zettel bei der Musterung geschrieben..
Muss ich bei der Bewerbung angeben in was ich eingesetzt werden möchte?
Muss ich zwingend was elektrisches machen oder kann ich auch zb. in einer Kampftruppe dienen?
Verzeiht mir bitte meine Ahnungslosigkeit aber so ganz ohne Hintergrundwissen möchte ich da nicht antreten..
mfg Puni
Am besten einen Termin beim Wehrdienstberater machen und die Fragen und dann auch die Bewerbung mit ihm durchgehen.
Auch solltest du dort deine Bewerbung Persönlich abgeben, da kann er gleich Prüfen ob Unterlagen fehlen. Wenn dem so sein sollte kann man die schneller Nachreichen als wenn die erst Wochen später angefordert werden.
Zitat von: Puni am 18. Dezember 2010, 17:51:25
Ich denke die Chancen stehen dank der Sparmaßnahmen eher schlecht aber probieren wollte ich es trotzdem..
Durch die Strukturreform der Bw werden noch mehr geeignete Bewerber gesucht, da die Regeneration aus der Truppe (GWDL, FWDL) verloren geht.
Zitat von: apollo98 am 18. Dezember 2010, 21:39:56
Durch die Strukturreform der Bw werden noch mehr geeignete Bewerber gesucht, da die Regeneration aus der Truppe (GWDL, FWDL) verloren geht.
Gerade an F(W)DL soll es ja nun nicht mangeln... ;)
Hallo,
ich kann dir warscheinlich gut deine Frage beantworten.
Bin auch noch in der Ausbildung als Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Und bin auch im Januar fertig anschließend habe ich einen Unbefristeten Vertrag.
Habe mich auch beim Bund beworben undauch genommen. Ab April gehst los. Bin zudem aber auch Wiedereinsteller.
Wenn du dich bewirbst wirst du zum Test eingeladen und du willst ja auch in deinem Beruf arbeiten. Und bestehst den Test dann bekommst du eine Stelle. Und die trittst du ganz normal an. Jetzt der haken du bist den ersten 4 Monaten Eignungsübender weil du mit einem Dienstgrad eingestellt wirst. Und in dieser Zeit während der Übung bist du auch in deiner Firma angestellt, aber beurlaubt. Wenn du dann dich dafür endscheidest zu bleiben, kündigt die Bundeswehr dein Arbeitsvertrag und wirst als SaZ eingestellt- Ansonsten gehst du wieder in dein Betrieb.
Also du stehst unter dem Arbeitsschutzgesetz als Eignungsübender
Da sind ein paar Fehler im Posting ....
1. Sie dienen in erster Linie als Soldat. Ihre fachdienstliche Verwendung ist sekundär zu betrachten! Wenn sie denken, dass sie ihren erlernten Beruf lediglich in Uniform ausführen, ist dies falsch. Sie sind primär Soldat, mit allen Rechten und Pflichten.
2. Solange sie den Status des Eignungsübenden haben, gilt lediglich das Passus des "Arbeitsplatzschutzes für Wehrpflichtige". In dem Moment wo der Status des "Eignungsübenden" gegen das Dienstverhältnis des SaZ ersetzt wird, erlischt lediglich der juristische Anspruch auf dieses Gesetz. Die Bw kündigt keine Arbeitsverträge ;)
1. Also Aufgrund der Frage des ersten Posters verstehe ich das er im Fachdienst arbeiten möchte und darauf sich auch bewirbt. Also macht er den Test auch dafür. Dann ist er Soldat aber arbeitet aber in seinem Beruf. Natürlich kloppt warscheilich keine Schlitze mehr und legt Stegleitungen. Aber er arbeitet als Elektroniker. Und um seine Frage noch genauer zu beantworten habe ich sogar eine Stelle gefunden, bei der man zum Meister ausgebildet wird. Der Einplaner hatte sehr viele Elo stellenauf seinem Computer
Diese Frage hat der Fragesteller gestellt:
Hat jemand von euch nähere Infos wie die Chancen mit meinem Berufsabschluss im Moment stehen?
2. Das war vlt aber nicht der richtiger Wortlaut aber steht unter Arbeitschutz, was sich auf eine Frage bezieht.WENN ER ZUM SAZ ERNANNT WIRD NACH 4 MONATEN BRAUCH ER JA AUCH KEINEN ARBEITSPLATZSCHUTZ MEHR Es ging nur Darum dem KlausP zu berichtigen, da er geschrieben hat:
Als SaZ unterliegen Sie, vorausgesetzt, Sie verpflichten sich länger als 2 Jahre, auch nicht mehr dem Arbeitsplatzschutzgesetz.
Werter User albi,
mit Aussagen über mögliche Chancen von Bewerbern wäre ich verdammt vorsichtig, oder sind sie Personaleinplaner bei der Bundeswehr und können somit auf verlässliche Informationen zurück greifen? ;)
Ich betone nochmals, dass auch Soldaten im Fachdienst in erster Linie Soldat sind und somit von ihnen verlangt wird, dass sie die allgemein militärischen Grundfertigkeiten beherrschen. Wenn man ihr Posting liest könnte man auf die Idee kommen, dass man lediglich im gewählten Verwendungsberuf seine zivile Arbeitskleidung gegen die Uniform tauscht und dass die Tätigkeiten die gleichen bleiben. Dem ist aber definitiv nicht so!
Zitat von: albi1085 am 03. Januar 2011, 09:23:59
...
2. Das war vlt aber nicht der richtiger Wortlaut aber steht unter Arbeitschutz, was sich auf eine Frage bezieht.WENN ER ZUM SAZ ERNANNT WIRD NACH 4 MONATEN BRAUCH ER JA AUCH KEINEN ARBEITSPLATZSCHUTZ MEHR Es ging nur Darum dem KlausP zu berichtigen, da er geschrieben hat:
Als SaZ unterliegen Sie, vorausgesetzt, Sie verpflichten sich länger als 2 Jahre, auch nicht mehr dem Arbeitsplatzschutzgesetz.
Was gibt's da zu berichtigen? Der Eignungsübende ist für die Dauer der Eignungsübung
KEIN SaZ, er hat ein besonderes Dienstverhältnis. Zum SaZ wird er erst am ersten Tag
NACH seiner Eignungsübung, dann wird er nämlich erst ernannt und vereidigt.
IIch denke mal dem Puni ging es erstmal darum zu wissen ob sein Arbeitsplatz gesichert ist. Ich denke mal ohne ihn was zu unterstellen, kann er noch nicht mal mit den Aussage Eingnungsübender was anfangen. Ihn ging es doch erstmal darum, dass sein Arbeitsplatz gesichert ist und wenn er dann SaZ ernannt wird. Dann brauch er ja keinen Schutz mehr. Da er ja einen neuen Arbeitgeber hat. Vlt war das Berichtigen das falsche Wort, ich denke mit der Aussage konnte er in seiner Situation nicht mit viel anfangen.
Als ich bei meinen Wehrdienstberater telefonierte sagte er mir, das es sowas wie Schutz gibt. Als ich dann ein Termin hatte bei ihm, wurde ich von einem anderen Wehrdienstberater übernommen und der sagte das währe quatsch als Eignungsübender. Als ich dann beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung war, sah das wieder anders aus. Dann musste ich aus einem anderen Grund nochmal mit dem KWEA sprechen und da hatte ich den Berater am Telefon und habe ihm darüber ausgeklärt.
Denke mal, das ist für ein außenstehenden, mit den ganzen Begrifflichkeiten zu viel.
Dem würde die Aussage helfen bei Einstellung mit höheren Dienstgrad hat er eine sogenannte Probezeit und dabei steht er unter Kündigungsschutz bei seiner Firma. Es sei, das Problem habe ich derzeit auch. Er steht bei der Firma in der Probezeit nach der Lehre, dann können sie dich kündigen. Was meine Firma mir direkt schon mal angedroht hat.
Denke mal mit dem Satz können bzw. hoffe ich mittlerweile alle zufrieden seien.
Ich wollte ihm auch nur mitteilen als ich beim Einplaner vor ca. 6 Wochen war. Wahren Zahlreiche Elo stellen frei, die können natürlich auch mittlerweile weg seien. Und ich weiß das alle in erster Linie Soldaten sind, aber trotzdem hat er was mit seinen erlernten Beruf zu tuhen. Denke mal nicht dass er als gelernter Elektr. Geselle mit höheren Dienstgrad eingestellt wird und in der Truppenküche als Koch arbeitet.
Ich möchte keinen auch was unterstellen, angreifen oder was ähnliches.
Er ist kein Soldat derzeit und versteht nicht viel von dem Genre.
Wenn sie es genau wissen wollen, dann können sie das ArbPlSchG
hier nachlesen.
Und by the way .... der Eignungsübende kann die Eignungsübung jederzeit selbstständig beenden und schon vor offiziellem Ablauf in das Dienstverhältnis eines SaZ umwandeln, sofern die Bw keine Gründe nennt, die dem widersprechen.
Der Eignungsübende kann nicht vor Ablauf der EÜb zum SaZ ernannt werden, auch nicht auf seinen Antrag oder mit seinem Einverständnis.
@albi: wie muss ich diese Aussage verstehen: "...Er steht bei der Firma in der Probezeit nach der Lehre, dann können sie dich kündigen. Was meine Firma mir direkt schon mal angedroht hat. ..."
Wenn er noch in der Ausbildung ist, kann er gar keine Eignungsübung ableisten, weil die EÜb eine abgeschlossene Ausbildung in einem für den Diensposten erforderlichen Eingangsberuf voraussetzt. Ebenso kann er, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, als gelernter Elektriker gar nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, um als Koch zu arbeiten - das kann er nur, wenn er Koch gelernt hat. Sie hauen hier aber Dinger wild durcheinander. ::)
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2011, 14:07:01
@albi: wie muss ich diese Aussage verstehen: "...Er steht bei der Firma in der Probezeit nach der Lehre, dann können sie dich kündigen. Was meine Firma mir direkt schon mal angedroht hat. ..."
Also ich erkläre mal kurz, ich bin genauso Ende Januar mit der Lehre fertig wie "Puni". Sogar auch als Elektroniker aber andere Fachrichtung. Ab Februar habe ich einen unbefristeten Vertrag bei meiner Firma, wo ich auch noch bis Ende des Monats in der Lehre bin. In der Firma habe ich natürlich mit dem neuen Vertrag auch eine Probezeit von 6 Monaten. So, dann habe ich mich beim bund beworben und es ergab sich daraus das ich ab April 2011 Fw im Fachdienst werde. Mir sagte man damals beim Test, sobald ich meinen Gesellenbrief habe soll ich ihm zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung senden und ich bekomme anschließend meine Einberufung sprich Ende Februar ca. So jetzt habe ich von dem Sachbearbeiter beim ZNwG schon vor 4 wochen meine Einberufung bekommen und ich habe es natürlich an meine Firma weiter gegeben. Da natürlich auch ein Datum drauf steht und ich es schlecht 3 Monate zu hause liegen lassen kann.
So meine Firma sagte das ich mir das nochmal überlegn soll ob ich daran Teilnehme.
Und habe um bedenkt Zeit gebeten den haben sie mir auch eingeräumt. Aber falls ich mich gegen meine Firma Endscheide haben die sich 2 Optionen offen gehalten.
a) Sie werden mein Vertrag den ich ab Februar bei der Firma anfechten. Weil im Vertrag steht, dass keine Kündigung vor Antritt der Arbeit gültig sind. Aber dieser nicht Grundlage einer Einberufung ist.
b) Sie werden mich einfach im Februar zum Ende des Monats in der Probezeit begründen und dafür brauchen sie keine Grund.
So nachdem ich dann das erfahren hatte, habe ich natürlich mit dem Zentrum und genau diesen Sachbearbeiter gesprochen. Er meinte ich habe da keine Chance, und fall b) würde eintreffen. Rechtsbeistand vom Bund würde es auch nicht geben. Aber im Nachhinein kann es ja auch nicht sein, dass das jetzt so ausartet und der Sachbearteiter hat genau so vertrullert das ich einen Arbeitsvertrag ab Februar habe. Und dieser mir ein Schreiben zugeschickt hat, für einen wo der Arbeitgeber unbekannt ist. Ich hoffe mal zumindestens das meine Wohnung anerkannt wird und der das auch nicht vertrullert hat und ich kein Trennungsgeld bekomme. Es währe erstmal alles einfach gewesen wenn ich ende februar die Einberufung bekommen hätte. Somit hätte ich mir keinen Sorgen um Arbeitslosigkeit machen müssen. Jetzt stehe ich vor dem Problem. ALG1 währe zu wenig da ja nur 68% vom letzten Jahreslohn ! Ziehen sie mal 68% von 450 ab und dazu kommt ich habe noch ne kleine Selbstständigkeit, das gehst um ca. 400 € im Monat. Da reicht alles vorne un hinten nicht. Dazu habe ich schon eine eigene Wohnung die schon alleine 500€ verschlinkt und für mich als lediger vom AMT zu groß währe.
Ich habe gerade gelesen das sie Spieß wahren. Vlt haben sie ein paar Infos dazu.
Edit:
Zitat abgetrennt
Tut mir leid, aber das Ganze ist für mich etwas wirr und unverständlich.
Hier mal ein Link zum Eignungsübungsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/e_g/BJNR000130956.htmlDanach kann Ihnen Ihre Firma einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen, ein befristeter Vertrag wird durch die EÜb nicht verlängert sondern nach Ablauf des Vertrages aus, egal ob EÜb oder nicht.
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2011, 14:45:27
Danach kann Ihnen Ihre Firma einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen, ein befristeter Vertrag wird durch die EÜb nicht verlängert sondern nach Ablauf des Vertrages aus, egal ob EÜb oder nicht.
Das Problem ist dabei, dass ich bei der Firma in der Probezeit bin
Auch die kann die Firma mMn nicht kündigen, sie kann nur normal auslaufen und nicht in einen unbefristeten Vertrag übergehen.
Nach einer Ausbildung im Betrieb wäre eine Probezeit nicht zu begründen. Schließlich kennt man genau diesen Menschen seit 3 Jahren und hat ihm entsprechende Zeugnisse ausgestellt und bei der Innung/IHK vorgestellt. Dann zu sagen: "Den gucken wir uns jetzt erst einmal sechs Monate an, wie er sich macht" ist lächerlich.
Der Meinung war ich allerdings auch. Das wäre genauso, als wenn man einen Eignungsübenden nach der EÜb wieder nur auf 6 Monate Probezeit als SaZ festsetzen würde.
Das ist natürlich auch meine Begründung nur der Firma halt nicht. Und ich denke es wird so kommen, dass sie mich nach hause schicken und ich gegen wiedereinstellung klagen muss. bis das geklärt ist bin ich ja längst bei der übung. und mit allen guten muten möchte ich die auch diese bestehen logischer weise
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Schnapp dir den Arbeitsvertrag und klär das doch einmal juristisch ab.
ja die habe ich, morgen früh gehe ich auch erstmal zum Arbeitsamt. Mal gucken was die dazu sagen
Die Versicherung müsste Arbeitsgerichtsprozesse abdecken und zu erheben wäre ein Kündigungsschutzklage (Feststellung, dass das AV nicht durch die Kündigung vom ... beendet wurde sondern weiterhin besteht. Inzident wird dann geklärt, dass ach drei Jahren keine Probezeit mehr gerechtfertigt ist und nur ordentlich gekündigt werden kann. Besteht Kündigungsschutz?
Also ich war beim Arbeitsamt,
die sagten sobald die Firma mir eine Kündigung ausstellt oder meinen Vertrag anfechtet. Soll ich zum Arbeitsgericht und anschließend zum Arbeitsamt. Die würden sofort dann erstmal Unterhaltsmäßig einspringen. Am Arbeitsgericht ist es kostenlos, also dafür brauch man keine Rechtschutzverischerung. Die Frau sagte, dass ich gute Chancen habe. Aber erstmal überwiegt die Probezeit, aber der Arbeitgeber darf mich nicht auf Grund der Einberufung zu Übung Kündigen. Das wird er ja natürlich auch nicht in der Kündigung nennen. Es liegt aber auf der Hand, was aber daurauf hindeuet, dass ich meinen Arbeitsvertrag, der ab Februar läuft schon letzten Juni unterschrieben habe und dass ich keine schlechte Arbeitleiste. Aber endscheiden muss das ein Richter. Mir gehst ja auch nur darum das mein Unterhalt gesichert ist inkl. Wohnung. Weil eigentlich ja will ich ja anschließend der Übung SaZ ernannt werden.
Ich will nicht despektierlich wirken aber wenn ich Ihre Beiträge so lese und was Sie so verstehen von dem was man Ihnen sagt, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.
Dazu auch noch mal das Eignungsübungsgesetz:
§ 2 Kündigungsverbot für den Arbeitgeber
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung nicht kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus Gründen, die nicht in der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung liegen, bleibt unberührt.
(2) Aus Anlaß der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor und nach der Eignungsübung nicht kündigen. Muß der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes) Arbeitnehmer entlassen, so darf bei der Auswahl der zu Entlassenden die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Eignungsübung nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigt werden. Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten auch, wenn der Arbeitgeber vor Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Arbeitnehmer wegen einer beabsichtigten Teilnahme an einer Eignungsübung gekündigt hat.
Hier scheint mir der Arbeitgeber auf recht dünnem Eis zu stehen.
Klar das verstehen alle so, es liegt ja auch auf der Hand. Aber ich bin halt in Probezeit und in der kann der Arbeitgeber jeden ohne Grund kündigen. Muss ihn ja nicht begründen, weil ich zu der Übung gebe. Aber ich werde mir auch natürlich einen Anwalt nehmen und ich denke das wird dann vorm Arbeitsgericht landen. Der Arbeitgeber hat bis jetzt auch nur einmal mit mir drüber gesprochen , er war natürlich erbost darüber und am nächsten Tag waren alle sehr freundlich, da sie mich eingentlich halten wollen. Aber auch ich denke, die werden sich auch Informiert haben. Aber es wird wohl aufs Arbeitsgericht hinaus laufen. Ich werde am Montag meine Chef mitteilen, dass ich daran Teilnehme. Mal gucken wie er drauf reagiert.
So im weiteren Verlauf hat sich ergeben, dass mein Arbeitgeber mich nicht gekündigt hat. Da er mich jetzt dann gerne in Vollzeit zur Meisterschule schicken möchte. Also gleiche Qualifikation wie die, die ich beim Bund hätte. Aber zum Thema Probezeit und Kündigungsschutz auf Grund der Eignungsübung, überwiegt leider die Probezeit. Sonst könnte sich ja jeder beim Bund bewerben und so einfach die Probezeit umgehen. Der Arbeitgeber darf jermand nicht auf Grund der Übung kündigen, aber so eine Kündigung in der Probezeit ist halt sehr einfach für den Arbeitgeber.