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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mori am 19. Dezember 2010, 12:49:26

Titel: Wie lang gültig
Beitrag von: Mori am 19. Dezember 2010, 12:49:26
Hallo Leute

ich habe am 1.7 meinen Dienst als StUffz angetretten ( war vorher noch nicht da) und ihn dann in der EÜ abgebrochen, da mein Vater einen schweren Schlag und Herzinfakt erlitten hatte ,und ich mich in der Pflicht stehen sah, meiner Mutter und meinen Schwestern zu Hause an der Seite zu stehen. Darauf hin habe ich abgebrochen!

Für mich war es eine wirklich schöne Zeit und die möchte ich gerne wieder haben. War am 28.3 im ZnWg Düsseldorf und habe dort alle tests bestanden.
Wie würde eine Einstellung jetzt ablaufen? Muss ich nochmal dahin und alles machen ?
Weil normal sind ja die Daten 1 Jahr gültig?!

Wäre nett wenn ihr mir was schreibt

LG
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: mailman am 19. Dezember 2010, 14:12:49
Man müßte sich noch mal bewerben und dann überhaupt eingeladen werden. Und dann müßte man einige Teile des Verfahrens wiederholen.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: mori am 19. Dezember 2010, 14:39:18
naja denke mal das wird ja gewiss kein Problem werden, das man eingeladen wird. Die Vorraussetzung und Eignung habe ich ja immer noch zu einem StUffz.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: wolverine am 19. Dezember 2010, 15:09:03
Und die Bundeswehr ist mächtig scharf auf Bewerber, die innerhalb derb Eignungsübung wieder gehen? Und das dann später auch mal wieder während eines Einsatzes? Versuchen Sie es; die Antwort wird Ihnen die SDBw oder das ZNwG geben.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: mailman am 19. Dezember 2010, 15:23:09
Zitat von: mori am 19. Dezember 2010, 14:39:18
naja denke mal das wird ja gewiss kein Problem werden, das man eingeladen wird. Die Vorraussetzung und Eignung habe ich ja immer noch zu einem StUffz.

Die Vorrausetzung vllt. aber die Eignugn wird neu festgestellt werden. Das einzige was gültig ist, ist m.W. der PC Test und der Sportest.

Und die Einladung kann hier die erste HÜrde sein.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2010, 15:36:14
Man muss auch mal überlegen das es mehr als genug Bewerber gibt ohne so eine Vorgeschichte.
Da die BW aus den vollen schöpfen kann, könnte es wirklich schon an der Einladung scheitern.
Ein Versuch ist es allemal wert aber ich würd nicht unbedingt mit rechnen wieder eingeladen zu werden.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: Mori am 19. Dezember 2010, 16:06:57
aber gut selbst wenn ich nicht eingeladen werde, kann ich es ja immer wieder probieren oder nicht?
Hab ja nichts zu berennen, da ich eine Festanstellung in meinem erlernten Beruf habe und daher....
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: mailman am 19. Dezember 2010, 16:53:39
Wenn sie gerne die Zeit von anderen Leuten (WDB, Sachbearbeiter im Zentrum, Postbote) und ihr Geld verschwenden wollen dann können sie das tun.

Wenn immer wieder eine Absagekommt dann ändern auch 1000 Bewerbungen nix.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: Mori am 20. Dezember 2010, 01:37:23
dummes kommentar!

Wäre ich eigtl Wiedereinsteller?
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: snake99 am 20. Dezember 2010, 07:34:59
@Mori

Frage: Hätten sie aufgrund des Vorfalls mit ihrem Vater auch ihren zivilen Job gekündigt (sofern sie einen gehabt hätten)?

Ich will damit sagen, dass täglich tausende von Arbeitnehmern und Soldaten mit privaten Schicksalsschlägen fertig werden müssen, aber dennoch kommen sie ihren Pflichten nach. Sicherlich ist dies nicht immer einfach, doch so ist nun mal das Leben. Es läuft nunmal nicht immer alles rund, auch wenn wir dies gerne so hätten.

Bewerben sie sich erneut ... danach werden sie schlauer sein.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: Mori am 20. Dezember 2010, 10:47:34
Nein , den hätte ich nicht gekündigt. Da ich ja zu hause bin am Abend und keine 10 Std fahren muss.
Das war ja der Grund. Denke aber es hätten mehrere so gehandelt wie ich.

Aber kann mir jmd. die Frage beantworten ob ich Wiedereinsteller bin?
Klamottten habe ich ja mitgenommen
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: snake99 am 20. Dezember 2010, 10:52:14
Warum haben sie ihre "Klamotten" (auf deutsch: persönliche Ausrüstung) mitgenommen? Wurden sie denn gar nicht ausgekleidet?
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: Mori am 20. Dezember 2010, 12:01:38
ausgekleidet schon, doch man behält ja einiges an Ausrüstung an sich, die man für eine gewisse zeit behalten muss!
Unter anderem Schuhe, Shirts, pullis, ......

Irgendwie kann die frage mir keiner beantworten mit wiedereinsteller oder nicht, nichtmal das KWEA
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Dezember 2010, 12:05:14
Ja, da schon mal eingestellt worden.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: KlausP am 20. Dezember 2010, 12:09:01
Das KWEA hat damit auch relativ wenig zu tun. Ihre Aufforderung zum Dienstantritt als EÜb haben Sie ja von der SDBw oder dem ZNwG erhalten. Und als EÜb stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis, Sie sind weg´der SaZ noch GWDL. Eventuell hilft ein Blick in das "Eignungsübungsgesetz", bin aber nicht sicher.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: Mori am 20. Dezember 2010, 12:14:26
also da steht auch nur drin das man innerhalb der 4 monate ohne Grund jederzeit die BW verlassen kann. sonst nichts.
Laut KWEA werde ich auch nicht mehr eingezogen um die Restlichen Monate zu machen.

Aber bin auch nicht ausgemustert oder ein KDV Typ
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: ulli76 am 20. Dezember 2010, 12:25:28
Dass man dich nicht mehr zum Wehrdienst einberufen will, ist nur eine Kulanzregelung des KWEAs.
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: snake99 am 20. Dezember 2010, 14:25:56
@Mori

Warum ist es ihnen so wichtig "Wiedereinsteller" zu sein? Ich hoffe nicht, dass sie darauf spekulieren, dass ihre abgebrochene EÜ vergessen wird ;)
Titel: Re:Wie lang gültig
Beitrag von: mailman am 20. Dezember 2010, 18:02:36
Man sollte sich erst mal Gedanke machen, ob man überhaupt eingeladen wird. Hat man eine Einladung erhalten ist noch als genug Zeit sich Gedanken zu machen.
Titel: Antw:Wie lang gültig
Beitrag von: Rav am 11. August 2014, 12:20:47
Mori, ich hatte ein ähnliches Problem. Ich bin 2010 voll motiviert in die AGA gegangen, jedoch hat sich in meiner Familie während der AGA auch ein Schicksalsschlag ereignet. Da man da ja viele Autostunden von zu Hause entfernt ist und man nicht mal jedes Wochenende heim kommt, hab ich den Dienst wie du auch quittiert und bin Heim um meiner Familie beizustehen.

Nun zum eigentlichen Thema :
1. Du hast erst nach 1 bis 2 Jahren wieder die Chance eingeladen zu werden, weil, wie schon gesagt wurde, die BW ist ein Arbeitgeber und jeder Arbeitgeber würde Nö sagen wenn du kündigst und nach 2 Monaten wieder ankommst.
2. Die Tests musst du so oder so alle neu machen und dann häng dich da voll rein.
3. Versuch mein deinem Wehrdienstberater zu reden und kannst du dich über Ihn, in einem Brief rechtfertigen und mit der Bitte als FWL einzusteigen und dann als SaZ übernommen zu werden --> Wehrdienstberater!

Ich hab selbst auch eine Frage ans Forum:
Wie lange speichern die im ZNWG die medizinischen Daten?

Mori ich wünsch dir viel Glück, weil Soldat zu sein ist meiner Meinung der Traumjob schlecht hin.
Meld dich wies ausgeht.
Titel: Antw:Wie lang gültig
Beitrag von: Iceman81 am 11. August 2014, 12:27:58
@Rav schonmal aufs Datum geschaut, entweder hat der TE das Problem erfolgreich gelöst oder auch nicht, wir werden es wohl nach 4 Jahren nichtmehr erfahren.
Titel: Antw:Wie lang gültig
Beitrag von: ulli76 am 11. August 2014, 12:29:07
Die medizinischen Daten werden so lange gespeichert bis man definitiv zu alt ist, Soldat zu sein.

Eine abgebrochene Eignungsübung bringt sicher keine Pluspunkte, bei guter Begründung, ist aber eine Wiedereinstellung durchaus möglich.
Hängt halt immer davon ab, was der Grund war.
Titel: Antw:Wie lang gültig
Beitrag von: F_K am 11. August 2014, 12:30:18
ZitatWie lange speichern die im ZNWG die medizinischen Daten?

Die Zentren speichern die Daten bis zum Ende der Bewerbung - dann wird bei den KC gespeichert und danach landen alle Untersuchungsergebnisse bei einem wehrmedizinischen Institut.

D. h. das Musterungsergebnis ist "online" in den jeweiligen Personalsystemen verfügbar - die Papiere (bzw. Mikrofilme) werden "ewig" aufbewahrt und können jederzeit wieder als Papier hergestellt werden.