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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: NickB am 19. Dezember 2010, 16:14:07

Titel: Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: NickB am 19. Dezember 2010, 16:14:07
Hallo,
ich fasse mich kurz und denke nicht dass es soetwas gibt, aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts :)

Ich bin SaZ4 und habe meine AGA in einem ca. 1000km entferntem Ort. (ab 3.1.)
Wenn ich mit dem Zug fahren würde, wäre ich gerade einen Tag Zuhause und würde den Rest des Wochenendes Zugfahren und an Bahnhöfen warten.

Das heißt es würde sich kaum lohnen.
Flüge kosten ne Menge und erstmal zum Flughafen kommen etc. dauert ja auch von dort.

Nun haben einige mal erwähnt man würde wenn man von weit wegkommt auch mal einen Tag mehr Wochenende kriegen.
Das kann ich mir während der AGA eigentlich überhaupt nicht vorstellen.
Aber fragen wollte ich trotzdem gern, wisst ihr vielleicht etwas darüber? Oder gibt es irgendwelche Besonderheiten, oder kann man einfach nur sagen ich habe die Arschkarte gezogen?


Gruß Nick
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: bayern bazi am 19. Dezember 2010, 16:16:56
Zitat von: NickB am 19. Dezember 2010, 16:14:07
oder kann man einfach nur sagen ich habe die Arschkarte gezogen?

besser kannst du es nicht formulieren



das mit größerer entfehrnung und so - geht erst nach der AGA - dann kannst du auch evtl an den wochenenden die dunicht nachhause fahren willst /kannst sonderdienste übernehmen und dir dienstzeitausgleich ansparen - dies geht aber während der AGA so gut wie nie

Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2010, 16:17:38
Wer zwingt sie denn nach Hause zu fahren, ein WE kann man auch in der Kaserne verbringen.
Es gibt eventuelle sowas wie Familienurlaub aber das gibt es nur bei verheirateten Personen im zuge des Trennungsgeldes.
Ich wusste gar nicht das man wirklich 1000km zwischen Wohnort und Standort haben kann.
Müssten sie ja fast in Flensburg wohnen und irgendwo im tiefsten Bayern stationiert sein.
Bei 1000km  eine Strecke würd ich in der AGA genau ein mal nach Hause fahren und das wäre nach 3 Monate wenn diese Ende ist.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: NickB am 19. Dezember 2010, 16:19:55
Richtig, ich wohne in Flensburg und soll nach Mengen/Hohentengen.
Sind 980km ca.

Naja dann muss ich in den Sauren Apfel beißen für ein Viertel Jahr
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2010, 16:21:20
Richtig, müssen sie.Aber 3 Monate gehn sehr schnell rum.
Wenn man das Wochenende in der Kaserne bleibt kann man sich auch viel besser entspannen als ewigkeiten mit dem Zug durch ganz Deutschland zu pendeln.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: NickB am 19. Dezember 2010, 16:22:04
Okay dann bedank ich mich.

MfG und schönen Adventssonntag noch :)
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: ulli76 am 19. Dezember 2010, 18:46:19
Flüge kann man tatsächlich schon recht günstig bekommen- muss man allerdings ein wenig Recherchearbeit rein investieren.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Dennis812 am 19. Dezember 2010, 19:11:05
Zitat von: Rollo83 am 19. Dezember 2010, 16:21:20
[...]
Wenn man das Wochenende in der Kaserne bleibt kann man sich auch viel besser entspannen als ewigkeiten mit dem Zug durch ganz Deutschland zu pendeln.

Naja, da kommen mir doch ein paar Zweifel auf. So schön ist keiner AGA-Kaserne der Welt, dass es toll ist, jedes WE dort zu bleiben.

@TE: Das ist echt eine harte Nummer. Laut bahn.de bist Du aber freitags um 22.30h daheim und sonntags musst Du auch "erst" um 12.00h weg.
(Regelzeiten mit 12h freitags Dienstschluss und 00:00h spätestes Eintreffen in der Kaserne) - dazu relativ direkte ICE Verbindungen und im Zug kann man dann 'ne Mütze Schlaf holen etc
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: NickB am 20. Dezember 2010, 22:18:00
Okay, ich werd das wohl ein paar mal so machen, immerhin ist es auch nicht gut wenn man nur Weg von Zuhaus ist. :P

Denke aber da gibts ne Menge was man so machen kann. Hoffentlich auch Kneipen  :)


Vielen Dank, mfg.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: apollo98 am 20. Dezember 2010, 23:20:29
Zitat von: Dennis812 am 19. Dezember 2010, 19:11:05
Naja, da kommen mir doch ein paar Zweifel auf. So schön ist keiner AGA-Kaserne der Welt, dass es toll ist, jedes WE dort zu bleiben.

Ich hatte damals meine Grundausbildung und einen Fachlehrgang auf Sylt von April bis September. Also oft zu Hause war ich nicht... ;) Die Kaserne in Strandnähe war schon nicht schlecht. Noch besser war die Verpflegung, da bei uns auch die Köche ausgebildet wurden. Die haben vielleicht Menüs gezaubert.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: BulleMölders am 21. Dezember 2010, 09:26:14
Ja, das gute alte Sylt.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Rollo83 am 21. Dezember 2010, 10:17:34
Also Mengen/Hohentengen kenn ich mal gar nicht, aber hier gibts sicherlich den ein oder anderen Bazi der sich da aus kennt.
Aber egal wo man stationiert ist, in der Nähe gibts auch meistens verschiedene Läden wo man am 30./31. des Monats direkt seine kompletten Dienstbezüge los werden kann.
GWDLer machen das ganze natürlich in der Mitte des Monats.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Me am 21. Dezember 2010, 10:24:10
Mengen-Hohentengen liegt in Baden-Württemberg und nicht in Bayern!
Es ist unweit von Pfullendorf und von Sigmaringen und vom Bodensee und ...
Der lokale "Pressluftschuppen" heisst "M-Park" und ist immer Mittwochs bei den Soldaten sehr beliebt.
Ansonsten liegt dort oben auf der Alb eher der Hund begraben ;)
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Dennis812 am 21. Dezember 2010, 20:46:08
Zitat von: apollo98 am 20. Dezember 2010, 23:20:29
Zitat von: Dennis812 am 19. Dezember 2010, 19:11:05
Naja, da kommen mir doch ein paar Zweifel auf. So schön ist keiner AGA-Kaserne der Welt, dass es toll ist, jedes WE dort zu bleiben.

Ich hatte damals meine Grundausbildung und einen Fachlehrgang auf Sylt von April bis September. Also oft zu Hause war ich nicht... ;) Die Kaserne in Strandnähe war schon nicht schlecht. Noch besser war die Verpflegung, da bei uns auch die Köche ausgebildet wurden. Die haben vielleicht Menüs gezaubert.

Ausnahme, diese im Besonderen, bestätigen die Regel.
Titel: Re:Frei bei Ausnahmefällen?
Beitrag von: Rollo83 am 22. Dezember 2010, 10:46:58
Naja, meine AGA fand ca 15km von der Düsseldorfer Innenstadt statt und dort konnte man sein Wochenende sehr gut verbringen.
Allerdings wohn ich nur 30 km von dort weg und war natürlich immer zu Hause.