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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Egor_tamblid am 21. Dezember 2010, 19:30:18

Titel: Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: Egor_tamblid am 21. Dezember 2010, 19:30:18
Habe mal eine Frage zum Auslandseinsatz liebes forum.
Undzwar hat mir ein Freund erzählt das er halt ins Ausland gehen würde,wenn er jetzt nicht irgendein Antrag stellen würde !!!

Ich wollte mal fragen was ist das für ein Antrag,
Wenn die einheit runterfliegt muss man doch mit oder?
ist doch kein wunschkonzert ?!
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: snake99 am 21. Dezember 2010, 20:25:09
Richtig, die Bw ist kein Wunschkonzert :)

Wenn man für einen Einsatz geplant ist, müssen schon sehr triftige persönliche Gründe vorliegen, dass man nicht am Einsatz teilnehmen muss. Einfach zum KpChef gehen und sagen, dass man nicht gehen möchte zieht definitiv nicht.
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: schlammtreiber am 22. Dezember 2010, 08:30:38
Eventuell KDV-Antrag  ;)
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: KlausP am 22. Dezember 2010, 10:31:27
"irgend ein Antrag" kann alles mögliche sein, ist mal wieder 'ne äußerst konkrete Fragestellung ... für die Glaskugel.
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: Egor_tamblid am 22. Dezember 2010, 20:03:33
verkzüngs antrag hat er mir gesagt,genau so hat er es geschrieben....!!!
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: BulleMölders am 22. Dezember 2010, 20:06:37
Das würde ja bedeuten, dass er mindestens FWDL wenn nicht sogar SaZ ist.
Wenn er einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt hat, heißt das noch lange nicht, dass er nicht geht.
Denn erst mal muss diesem Antrag statt gegeben werden, was nicht selbstverständlich ist.
Und dann wird es davon abhängen wie lange die Restdienstzeit noch wäre, wenn diese noch lange genug ist, kann es durchaus sein, dass er trotzdem noch in den Einsatz geht.
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: KlausP am 22. Dezember 2010, 20:08:29
Aha. Sie meinen sicherlich "Verkürzungsantrag" und er will seine Dienstzei, ich nehme mal an als FWDL; verkürzen auf 6 Monate Grundwehrdienst. Stellen kann er den Antrag jederzeit, aber der Dienstherr Bundeswehr kann diesem Antrag stattgeben, muss er aber nicht. Verpflichtet ist erstmal verpflichtet.
Titel: Re:Frage zum Auslandeinsatz
Beitrag von: Egor_tamblid am 22. Dezember 2010, 20:13:11
ja er ist FWDL23,

Oki vielen Dank,damit ist meien Frage beanwortet :)

Wollte ich nur wissen,weil hatte mit ihm diskussion über diskussion den er meinte immer das er nicht nach Afghanistan muss,wenn er nicht will..
Dadrauf habe ich ihn versucht zuerklärn das er sich dafür bereit erklärt hat und dafür unterschrieben hat.
Und es kein wunschkonzert ist.und jeder mal soeben sagen kann ne ich will nicht ins Ausland,weil wenn das jeder machen würde,wären halt die deutschen nicht mehr unten.
^^Wenn das mal so einfach gehen würde^^ ::)

Wollte mir  nur sicher gehen.das ich damit recht habe °°°