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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: M.F.1987 am 27. Dezember 2010, 16:32:45

Titel: Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: M.F.1987 am 27. Dezember 2010, 16:32:45
Hallo zusammen,

wie viele andere auch habe ich eine Frage zur Wehrpflichtaussetzung nächstes Jahr. Da ich im Sommer 2009 meine bestehende Arbeit weiterführen wollte, hatte ich mich gegen den GWD entschieden und habe auch keinen Zivildienst geleistet. Stattdessen habe ich mich beginnend ab Juni 2009 auf 6 Jahre beim THW eingeschrieben, um wochentags meiner normalen Arbeit nachgehen zu können und am Wochenende meinen Dienst abzuleisten.

Nun habe ich viel durch hören-sagen erfahren, würde aber gern einen wirklich fachmännischen Rat haben und ich hoffe, bei euch an der richtigen Stelle zu sein. Bisher war es beim THW so, dass man bei Abbruch des THW Dienstes innerhalb dieser 6 Jahre noch bis zum 27. Lebensjahr (wenn ich mich richtig erinnere) zum GWD eingezogen werden kann. Wie sieht es ab 2011 aus? Ist nun auch der Dienst beim THW hinfällig oder haben bestehende Verträge "Bestandsschutz"?

Ich frage extra hier nach, denn wenn ich bei meinem THW Ortsverband nachfragen würde, würde ich ohnehin nur als Antwort bekommen, dass die Regelung weiterhin gilt (selbst wenn es nicht stimmt), nur damit sie keine Helfer verlieren.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: KlausP am 27. Dezember 2010, 16:43:32
Dazu sind (mir) noch keine Regelungen bekannt, ebenso wie es zur Aussetzung der Einberufung zum GWD noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Meiner Meinung nach dürfte aber dann für Sie keine Einberufung mehr erfolgen, weil

1. die Aussetzung der Einberufung zum GWD kraft Gesetzes erfolgt und nicht durch Sie zu vertreten ist
2. ja dann keine Einberufung zum GWD mehr erfolgt.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: M.F.1987 am 27. Dezember 2010, 17:28:17
Zitat von: KlausP am 27. Dezember 2010, 16:43:32
Dazu sind (mir) noch keine Regelungen bekannt, ebenso wie es zur Aussetzung der Einberufung zum GWD noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Meiner Meinung nach dürfte aber dann für Sie keine Einberufung mehr erfolgen, weil

1. die Aussetzung der Einberufung zum GWD kraft Gesetzes erfolgt und nicht durch Sie zu vertreten ist
2. ja dann keine Einberufung zum GWD mehr erfolgt.

Vielen Dank soweit erstmal.
Dass keine turnusmäßigen Einberufungen mehr erfolgen, ist ja bekannt. Mir ging es eher darum, ob in meinem Fall eine individuelle Einberufung erfolgen kann oder ob es sowas generell gar nicht gibt.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: BulleMölders am 27. Dezember 2010, 18:51:51
Da wird man wohl die endgültige Gesetzliche Reglung und dann die dazu ergehenden Ausführungsbestimmungen abwarten müssen.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: M.F.1987 am 28. Dezember 2010, 07:45:48
Zitat von: BulleMölders am 27. Dezember 2010, 18:51:51
Da wird man wohl die endgültige Gesetzliche Reglung und dann die dazu ergehenden Ausführungsbestimmungen abwarten müssen.

Wann kann man da mit etwas Offiziellem rechnen? Wird soetwas erst auf die letzte Minute öffentlich gemacht? Immerhin steht der Termin ja nunmehr fest, da würde ich doch davon ausgehen, dass sich im Vorfeld auch schon ein paar Gedanken gemacht wurden.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: KlausP am 28. Dezember 2010, 07:51:41
Fragen Sie die Politiker. Bei denen hängt der Entscheidungsprozess. Wie wär's mal mit einer Anfrage an den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises?
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: ARMY STRONG am 28. Dezember 2010, 10:32:00
Alternativ könntest du auch einfach deinen Dienst für die Allgemeinheit weiter leisten, oder ist dir das gar nichts wert?
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: KlausP am 28. Dezember 2010, 11:25:29
Wie es aussieht, nicht sonderlich. War ja auch "nur" die Notlösung, um keinen Wehr- oder Zivildienst leisten zu müssen.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: AriFuSchr am 28. Dezember 2010, 11:38:56
ich habe da gehört, von jemand der jemand kennt, der es irgendwo gelesen hat:

THW- / Feuerwehr- und sonstige Dienstleister, die ihre Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft  vorzeitig beenden wollen, bekommen die Gelegenheit die Restzeit abzudienen. Die geleistete Ersatzdienstzeit wird ins Verhältnis zur Gesamtdienstzeit gesetzt, umgerechnet auf einen GWD von 9 Monaten, großzügig gerundet auf volle Monate und dann wird in Termez zwischen den Starts und Landungen und vor allem nachts die Start- und Landebahn gekehrt.
Zeit und Gelegenheit, seine Einstellung zum Dienst an der Allgemeinheit und zum demokratischen Rechtsstaat zu überdenken, das geht gut zwischen den Kehrschwüngen.  >:(
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: hbmaennchen am 28. Dezember 2010, 12:09:12
Personen, die momentan/zukünftig ihren Wehrdienst/Ersatzdienst ableisten, können sich auf eine künftige Aussetzung nicht berufen.
Geltende Gesetzeslage zum Zeitpunkt Ihrer Verpflichtung: Dienst für 6 Jahre im THW. Mögliche Sanktionen für den Fall des Abbruchs: vertrauensvoll beim zuständigen KWEA erfragen  ;D.
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: M.F.1987 am 28. Dezember 2010, 13:16:36
Zitat von: ARMY STRONG am 28. Dezember 2010, 10:32:00
Alternativ könntest du auch einfach deinen Dienst für die Allgemeinheit weiter leisten, oder ist dir das gar nichts wert?

Ehrlich gesagt, nein. In den 1,5 Jahren die ich jetzt bereits regelmäßig dort bin, habe ich auch noch keinen wirklichen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellen können. Ein paar nette kleine Übungen hier und dort, aber im Großen und Ganzen bezieht sich die Arbeit auf Objekt- und Fuhrparkpflege (aka Hausflur putzen und Autos waschen). Ich kann mir sinnvollere Beschäftigungen für meine Samstage vorstellen.

ZitatPersonen, die momentan/zukünftig ihren Wehrdienst/Ersatzdienst ableisten, können sich auf eine künftige Aussetzung nicht berufen.
Geltende Gesetzeslage zum Zeitpunkt Ihrer Verpflichtung: Dienst für 6 Jahre im THW. Mögliche Sanktionen für den Fall des Abbruchs: vertrauensvoll beim zuständigen KWEA erfragen

Das ist bitter o.O'
Titel: Re:Nachträgliche Einberufung bei Abbruch des Wehrersatzdienstes
Beitrag von: KlausP am 28. Dezember 2010, 13:47:13
Das nennt man dann wohl "verzockt.