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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Kurpfuscher am 29. Dezember 2010, 17:32:55

Titel: Welcher Sanitätsoffiziers-Dienstgrad als Quereinsteiger (Facharzt) ab 01.01.11?
Beitrag von: Kurpfuscher am 29. Dezember 2010, 17:32:55
Hallo,

ich bin Facharzt für Innere Medizin und spezialisiere mich z.Zt. im Bereich Lungenheilkunde. Da ich mit dem Gedanken spiele, als Quereinsteiger bei der Bundeswehr anzufangen, stellt sich mir die Frage mit welchem Dienstgrad ich ab 2011 einsteigen würde, da laut § 47 SLV die Einstellung als Oberstabsarzt bzw. Oberfeldarzt bei Facharztausbildung nur noch bis zum 31.12.2010 möglich ist. Würde ich dann "nur" als Stabsarzt eingestellt?

Viele Grüße aus dem verschneiten Harz

Kurpfuscher
Titel: Re:Welcher Sanitätsoffiziers-Dienstgrad als Quereinsteiger (Facharzt) ab 01.01.11?
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. Dezember 2010, 18:10:21
Sind Sie mit dem Datum ganz sicher? Meines Wissens nach gibt die SLV selbst keine Daten für bestimmte Möglichketen vor. Als Facharzt müssten Sie auch danach als Oberstabsarzt eingestellt werden können.
Titel: Re:Welcher Sanitätsoffiziers-Dienstgrad als Quereinsteiger (Facharzt) ab 01.01.11?
Beitrag von: ulli76 am 29. Dezember 2010, 18:31:44
Als Facharzt generell Einstellung als OSA, mit Schwerpunkt ist auch die Einstellung als OFA möglich.
ABER: Nur wenn es entsprechende Stellen gibt.

Über die Begrenzung dieser Regel bis zum 31.12. weiss ich allerdings nichts. Würde mich allerdings wundern, da man eh schon nicht soo viele Fachärzte als Seiteneinsteiger gewinnen kann. Kann sein, dass die Regelung befristet war und es jetzt eine Nachfolgeregelung gibt, die vermutlich ähnlich aussieht.

Aber einfach mal nett beim PersAmt nachfragen- bei Seiteneinsteiger-SanOffz´en gibt es eh recht individuelle Verträge.
Titel: Re:Welcher Sanitätsoffiziers-Dienstgrad als Quereinsteiger (Facharzt) ab 01.01.11?
Beitrag von: Kurpfuscher am 30. Dezember 2010, 09:44:49
Ich zitiere mal aus der Soldatenlaufbahnverordnung:

§ 47 Ausnahme für die Einstellung von Sanitätsoffizieren
(1) Bis zum 31. Dezember 2010 kann mit dem Dienstgrad Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker eingestellt werden, wer die in § 32 Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt und eine Anerkennung als
1.Gebietsärztin oder Gebietsarzt,
2.Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt,
3.Fachtierärztin oder Fachtierarzt oder
4.Fachapothekerin oder Fachapotheker mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung nach Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
nachweist; als Oberstabsveterinär kann auch eingestellt werden, wer die Befähigung für den tierärztlichen Staatsdienst (Amtstierarztexamen) mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung als Amtstierärztin oder Amtstierarzt nachweist.
(2) Bis zum 31. Dezember 2010 kann mit dem Dienstgrad Oberfeldarzt eingestellt werden, wer neben der Anerkennung als Gebietsärztin oder Gebietsarzt über eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Schwerpunkt ihres oder seines Fachgebietes oder vergleichbare Zusatzqualifikationen verfügt.
(3) § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.


Bis jetzt habe ich nichts gefunden wo drin steht, was nach dem 31.12.10 gelten soll.