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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Gottschalk am 01. Januar 2011, 18:57:41

Titel: neues Gesetz zur Wehrpflicht
Beitrag von: Gottschalk am 01. Januar 2011, 18:57:41
Hallo... Ich habe eine Frage zum neuen Gesetz. Und zwar wird ja die Wehrpflicht abgeschafft, und da ich meinen Wehrersatzdienst im Katschutz mache wollte ich mal wissen ob ich mich dort abmelden kann wenn das neue Gesetz durch ist?
Titel: Re:neues Gesetz zur Wehrpflicht
Beitrag von: KlausP am 01. Januar 2011, 18:59:52
Die Wehrpflicht wird nicht abgeschafft sonder nur ausgesetzt. Da dieses Gesetz aber noch nicht beschlossen worden ist, können natürlich noch keine Ausführungs- und Überleitungsbestimmungen vorliegen.
Titel: Re:neues Gesetz zur Wehrpflicht
Beitrag von: StOPfr am 01. Januar 2011, 19:05:57
Nach ersten Informationen sieht es so aus, dass es eine Art "Vertrauensschutz" für die betroffenen Organisationen gibt. Das heißt, wer dort schon Wehrersatzdienst macht wird seine Dienstpflicht erfüllen müssen. Sonst stünde z.B. das THW von einem auf den anderen Tag ohne Mitarbeiter da... Entsprechende Regelungen werden aber erst bekannt, wenn das Gesetz verabschiedet wurde. Darauf hat KlausP hingewiesen.
Titel: Re:neues Gesetz zur Wehrpflicht
Beitrag von: KlausP am 01. Januar 2011, 19:09:26
Außerdem hatten wir das doch gerade erst: http://www.bundeswehrforum.de/forum/musterung-und-einberufung/nachtragliche-einberufung-bei-abbruch-des-wehrersatzdienstes/  ::) ;D