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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: uBa am 14. Februar 2005, 15:54:18

Titel: Grundwehrdienst trotz Job?
Beitrag von: uBa am 14. Februar 2005, 15:54:18
Hallo,

vll kann mir hier schon jemand helfen, bevor ich bei mir zum Wehrdienstberater laufe.
Ich mach im Moment mein Abitur, werde im Sommer fertig.
Gemustert bin ich schon, trotz Leistenbruch und einiger anderer kleiner Sachen erstaunlicherweie doch T1 --> voll verwendungsfähig.
Momentan bietet sich mir eine sehr gute Möglichkeit für eine Arbeitsstelle. Nun stelle ich mir natürlich die Frage, was ist, wenn ich noch eingezogen werden soll. Bisher habe ich keinen entsprechenden Bescheid bekommen, aber man weiß ja nie.
Mir ist bekannt, dass man für eine Ausbildung oder ein Studium vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden kann, aber wie ist das bei einem normalen Arbeitsplatz?

Kann mir irgendwer da Informationen zu geben?
Titel: Re:Grundwehrdienst trotz Job?
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Februar 2005, 16:02:04
Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.

Tipp: hast Du schon einen Arbeitsvertrag? Der Arbeitgeber muß Dich nämlich für die Dauer des Wehrdienstes beurlauben und danach wieder übernehmen  ;)
Titel: Re:Grundwehrdienst trotz Job?
Beitrag von: Enno am 22. Februar 2005, 18:20:21
Ein Studium ist kein Grund für die BW dich nicht zu ziehen. Das verwechseln viele Leute! Ausbildung ist ein Grund, aber nicht Studium, denn die dürfen Dich sogar nach 1/3 abgeschlossenen Studiums noch einziehen.