gutenabend!
da ich mich schon seit ich 15 bin für das militär interessiere und nach meinem abitur (voraussichtlich 2012) gerne meinem land dienen will habe ich eine frage wie das mit der musterung für die änderung von der wehrpflicht zum freiwilligen wehrdienst aussieht:
- gibt es allgemein änderungen bezüglich der musterung ab 2011(außer das diese jetzt freiwillig ist)?
- habe mit anfang 17 den brief von der bundeswehr bekommen, indem ich informiert wurde, dass ich 2011 (also anfang des 2. halbjahres der 12. klasse) zur musterung erscheinen soll. ein genaues datum haben sie nicht genannt. dieses wird mir wahrscheinlich auch nicht mehr mitgeteilt, aufgrund der änderung zur freiwilligenarmee. da ich aber wie oben erwähnt dem wehrdienst beitreten will und vllt auch an einem auslandseinsatz mitmachen will (diese meinung bilde ich mir aber natürlich erneut, nachdem ich 6 bzw. 12 monate wehrdienst hatte), frage ich mich ob ich beim kreiswehrersatzamt einfach anrufen soll und einen termin für die musterung beantragen soll, oder ob ich noch warten soll und bis wann.?
- wie lange wird eigentlich die verpflichtungszeit betragen (hab i-wo was von 6-12 monaten gelesen, plus 12 weitere freiwillige monate)?
die anderen fragen stelle ich dann bei der musterung und falls danach erneut welche auftreten wieder hier ;)
Die Musterung ist nicht freiwillig, der Grundwehrdienst wurde lediglich ausgesetzt. Gemustert wird dennoch.
komisch. überall in den nachrichten hört man doch immer wieder, dass mit der änderung zur freiwilligenarmee auch die musterung wegfällt.
warum werden denn sonst so viele kreiswehrersatzämter geschlossen bzw. was macht die musterung für einen sinn für leute die nicht zum bund wollen?
edit: habe gerade nochmal auf bundeswehr.de was gesehen, somit hat sich die frage bezüglich der verpflichtungsdauer geklärt.
Nach den gegenwärtigen Plänen wohl eher nicht, lediglich die Wehrerfassung soll bestehen bleiben und die machen nicht die KWEÄ. Wer sich dann freiwillig melden will, muss schon Kontakt zu den Wehrdienstberatern oder zu wem dann auch immer selber suchen.
also... kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich noch was vom kwea zu lesen bekomme oder muss ich kontakt mit denen aufnehmen?
Erst wenn das Gesetz in Kraft ist wissen wir das genau. Bis jetzt gilt für dich noch, dass das KWEA sich melden wird. Wir vermuten aber, dass das in einigen Wochen anders aussieht. Bitte die Nachrichten verfolgen und hier weiter mitlesen.
alles klar, werde ich machen.
vielen dank für die info soweit.
hallo,
war vor einer woche bei der musterung. hat alles geklapppt^^.
ich habe aber noch folgende frage bezüglich der 5 einschränkungen, die auf dem verwendungsausweis angekreuzt sind:
wieso bzw. aus welchem grund darf ich in diesen verwendungen nicht eingesetzt werden? nicht dass ich unbedingt die stelle antreten will in einem solchen bereich, trotzdem interessiert es mich aber.
- b700 (Flugabwehrraketen/Roland)
- c000 (Flugschüler)
- c400 (Brandschutz)
- d700 (Waffentaucher)
- x100 (Wachbattaillon)
bei c000, c400 und d700 ist hinten dran jeweils ein sternchen, was auf "nur für saz" verweist. deswegen habe ich gedacht der grund für diese einschränkung hat was damit zu tun, es gibt aber auch andere verwendungen, für die ich genommen werden darf, obwohl dort auch "nur für saz" steht.
2. frage:
wieso darf ich eine stelle bei a200 (jäger/scharfschütze) antreten, obwohl ich eine sehschwäche von -3,5 beidseitig habe?? habe immer gedacht als scharfschütze darf man eine solche behinderung nicht haben.
letzte frage:
könnt ihr mir eine seite verraten bei der man nachlesen kann was genau man bei diesen einzelnen verwendungen macht? (a000-a900; b000-b802 usw.)
danke für hilfreiche antworten im voraus! ;)
Zu 1. Da keiner hier weiß was für gesundheitliche Einschränkungen du hast wird diese Frage niemand Beantworten können.
Zu 2. Weil die Bezeichnung "Jäger/Scharfschütze" irreführend ist. Man wird in erster Linie Jäger und nicht Scharfschütze.
Such hier im Forum mal nach Schafschütze, die Erklärungen dazu gibt es etliche mal hier im Forum.
Und vergiss diese Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben- die haben letztendlich nur organisatorische Bedeutung.
Such dir ne Verwendung raus, die dich interessiert und bewirb dich drauf (halt außer denen, wo dur Ausschlüsse für hast). Ob du Jäger oder Jger/Scharfschütze wirst ist völlig wumpe- Scharfschütze wirste wahrscheinlich eh nicht.
Zitat von: BulleMölders am 10. März 2011, 07:25:26... Such hier im Forum mal nach Schafschütze, ...
Was haben die armen Schafe denn getan, dass man auf sie schiessen muss ;) ?
mich hat schon immer der fallschirmjäger interessiert. mich hätte aber trotzdem interessiert aus welchen gründen man von den oben angegebenen verwendungen ausgeschlossen werden kann.? beim wachtbattaillon kann ich es mir vorstellen, wahrscheinlich die größe, denn ich bin 1,76m groß (zu klein). aber den rest kann ich nicht nachvollziehen. eventuell setzen diese verwendungen ebenfalls eine mindestgröße voraus, die die 1,76 übersteigt?
gibt es wirklich keine seite in der man zu den einzelnen verwendungen sich einen einblick verschaffen kann und informationen bekommt, oder muss man sich das in foren wie das hier oder auf bundeswehr.de selber zusammensuchen?
mich würde zb interessieren was man als feldjäger macht oder als sicherungssoldat, oder als jäger/scharfschütze bzw. worin der unterschied zu den fallschirmjägern besteht.
edit: vllt sollte ich noch dazu sagen, dass die oben genannten ausschlüsse die einzigen sind. alles andere darf ich machen. vllt ist es dann klarer warum ich in diesen 5 bzw. 4 nicht mitmachen darf.
Zitatvllt sollte ich noch dazu sagen, dass die oben genannten ausschlüsse die einzigen sind. alles andere darf ich machen.
Ganz einfach: weil in der entsprechenden Vorschrift drinsteht, mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen Sie welche Tätigkeiten nicht ausüben dürfen. An diese Vorschrift muss sich der Musterungsarzt halten - so, wie sich jeder Soldat auch an die für seinen Fachbereich geltenden Vorschriften halten muss. Da hilft es auch nicht, wenn Sie hier rumheulen, dass Sie für die und die Verwendungen nicht infrage kommen. Wenn Sie sich für die Tätigkeitsbilder der einzelnen Truppengattungen interessieren, wird Ihnen wohl nichts anderes übrigbleiben, als sich das auf www.bundeswehr.de oder www.deutschesheer.de "mühsam zusammenzusuchen". Sie können ja mal Onkel Google fragen, vielleicht hilft der Ihnen ja. ::)
Im Übrigen: Taschentuch? ..... oder auf'n Arm?
omg... mit solch einer unqualifizierten und überflüssigen antwort habe ich hier nicht gerechnet.
1. onkel google habe ich sicher schon genutzt und glaub mir ich weis wie man googelt. trotzdem habe ich mich einfach gefragt ob es denn so eine seite gibt, auf der alle tätigkeiten gelistet und beschrieben sind usw. dies habe ich nämlich nicht auf die schnelle mit google herausfinden können.
2. taschentuch kannste dir sonst wo hinstecken und auf deinen arm will ich sicher nicht! ich habe schon gesagt, dass es mir vollkommen bumms ist, DASS ich für diese 5 verwendungen nicht in frage komme, ABER mich interessiert es, WELCHE GRÜNDE für ein "nicht-verwendungsfähig" in diesen bereichen führen können. und diese frage hast du mir nicht beantwortet.
Na und? Haben Sie auf den von mir angegebenen Seiten nun schon was gefunden? Wenn man noch nicht mal Unterschiede zwischen Jägern und Fallschirmjägern herausfinden konnte, wird es mit der Suche ja wohl nicht so doll gewesen sein. Gerade auf der Seite des Heeres werden einige Truppengattungen vorgestellt.
ZitatABER mich interessiert es, WELCHE GRÜNDE für ein "nicht-verwendungsfähig" in diesen bereichen führen können.
Und was soll Ihnen das konkret bringen? Warum haben Sie denn bei der Musterung nicht gleich gefragt? Dann hätten Sie die Antwort vielleicht schon.
Aber vermutlich ... nee lieber nicht.
Zitat von: manu4g am 10. März 2011, 12:00:32
...WELCHE GRÜNDE für ein "nicht-verwendungsfähig" in diesen bereichen führen können. und diese frage hast du mir nicht beantwortet.
Hat er; er hat nämlich auf die gesundheitlichen Einschränkungen hingewiesen, die für solche Entscheide maßgeblich sind.
Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Vorschriften nur für den Dienstgebrauch sind, weil es mE nichts bringt, wenn sich medizinische Laien in dieser Hinsicht an Diagnosen versuchen.
ich habe ja bei der musterung gleich gefragt, nur nicht meine musterungsärztin (verwendungsergebnisse wurden mir ganz zum schluss gegeben) und als ich dann gefragt habe, konnte es mir niemand sagen und die musterungsärztin war schon weg. deswegen habe ich gedacht frage ich halt mal hier nach, aber anscheinend weis wirklich niemand auser den ärzten auch nur einen grund warum man nicht für eine der oben genannten bereiche nicht eingesetzt werden darf, obwohl mir gleich schon ein paar einfallen, wie z.b. blind, gehörlos oder querschnittsgelähmt. allerdings wollte ich das ganze schon ein bisschen konkreter. macht nix, dann muss ich mich halt damit abfinden das es offensichtlicherweise etwas mit der gesundheit zu tun hat (das war mir schon klar).
natürlich finde ich über google bzw. wiki die tätigkeiten eines fallschirmjägers oder eines jägers, trotzdem habe ich gedacht so etwas wichtiges muss doch ausführlich beschrieben werden, und diese seite/ausreichende informationen habe ich nicht gefunden. eventuell könntest du mir ja auf die sprünge helfen.? (wenns geht auch etwas konkreter auser google.de oder bundeswehr.de)
edit: habe mal die suchfunktion bei bundeswehr.de etwas gründlicher genutzt und bin auf den link hier gestoßen:
http://www.deutschesheer.de/portal/poc/heer?uri=ci%3Abw.heer.insp.truppengattung.inftr
sowas meinte ich nur halt das man das ganze zu allen dieser nummern (verwendungen) gelistet hat.
Nein, ich kann leider nicht konkreter werden. Einerseits aus den geschilderten Gründen, andererseits auch deshalb, weil ich die in deiner Person begründete "gesundheitliche Einschränkung" nicht mit den Vorschriften in Einklang bringen kann (und gegebenenfalls auch nicht will).
Wenn du letzte Gewissheit über die Gründe für die Einschränkungen brauchst, kannst du versuchen, die Musterungsärztin zu sprechen.
Zu den Anmerkungen "nur für SaZ": Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass du einige der Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllst (z.B. gesundheitlich ungeeignet in Kombination mit Länge der einem SaZ vorbehaltenen Ausbildung o.ä.), andere zwar in gesundheitlicher Hinsicht erfüllst, aber wegen der Einschränkung "nur für SaZ" trotzdem nicht darin verwendet werden wirst.
Zitatedit: habe mal die suchfunktion bei bundeswehr.de etwas gründlicher genutzt und bin auf den link hier gestoßen:
Ach watt ... ::) :D
Es ist ganz einfach: Googel nach der aktuellen ZDv 46/1 (die vom 1.9.2010)-aber nach der kompletten.
Es gibt darin eine Liste, wo zu jedem Anforderungssymbol (also die Kombi aus Buchstaben und Zahlen) die Ausschlussgesundheitsziffern stehen.
Die muss du finden.
Dann schreibst du zu jeder deiner Ausschlüsse die Ziffern dazu- die Ziffer, die bei allen steht, ist vermutlich die "schuldige". Falls es meherere GZ sind, könntest du zumindest einen Anhalt finden: Wenn eine GZ bei einer deiner Ausschlüssen steht, bei einer deiner "tauglichen" Verwendungen auch, war es die schon mal nicht.
Am Ende schauste halt in der Anlage 3/2 welche Krankheiten den GZ zu Grunde liegen.
Dürfte auch nicht zu schwer sein, das raus zu finden. Sind nur knapp über 80 verschiedene Nummern mit 5 verschiedenen Gradationen. Müsste nachzählen, wie viele Verwendungen unterschieden werden- werden so um die 200 sein.
cool! dankeschön, genau nach soetwas habe ich gesucht.
habe es herausgefunden^^. hängt alles mit der sehschärfe zusammen, bis auf x100, da lag es wie vermutet an der größe.
thx!